Betriebsvignette beantragen
Betriebe und Einrichtungen in Parkraumbewirtschaftungsgebieten erhalten auf Antrag hin für ein überwiegend betrieblich genutztes Fahrzeug eine sogenannte Betriebs-Vignette – nur gültig für die Parkzone, in der sich der Betriebssitz befindet -, ohne dass eine Dringlichkeit nachgewiesen werden muss.
Betriebsvignetten für weitere Betriebsfahrzeuge werden nur erteilt, wenn im Antrag ausreichend begründet und nachgewiesen wird, dass ein durch den Betriebsablauf bedingter dringender Bedarf besteht; dieses Fahrzeug nicht nur zum Be- und Entladen oder Ein- und Aussteigen in unmittelbarem Umfeld des Betriebssitzes zu parken ist, anderenfalls der Betriebsablauf nachhaltig beeinträchtigt würde.