Aktuelle Beteiligungen
Im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen Fristen haben Sie hier die Möglichkeit sich an den bezirklichen Planungen zu beteiligen, sowohl für Bebauungspläne (formelle Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß "§ 3 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 BauGB) als auch für bezirkliche Entwicklungskonzepte. Weitere Informationen