Der Fachbereich „Stadterneuerung“ beschäftigt sich mit der Erhaltung, Verbesserung und Weiterentwicklung der bestehenden Stadtstruktur.
Der Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung steht im Bereich „Soziale Erhaltungsgebiete“ im Vordergrund.
Im Geltungsbereich von 14 Erhaltungsgebieten nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch sind bauliche Maßnahmen oder Nutzungsänderungen und die Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum an Gebäuden, die ganz oder teilweise Wohnzwecken zu dienen bestimmt sind, sind antragspflichtig und werden auf ihre Genehmigungsfähigkeit geprüft.
Dieser Bereich ist auch für die Umwandlungsverordnung nach § 250 BauGB zuständig.
Die Arbeitsgruppe “Negativzeugnisse, Vorkaufsrecht” prüft, ob das Bezirksamt das Vorkaufsrecht der Gemeinde nach den §§ 24 ff BauGB im Zusammenhang mit einem geplanten Grundstücksverkauf ausgeübt wird.
Im Bereich „Programmplanung, Förderprogramme“ wird die städtebauliche Weiterentwicklung von Quartieren und der Einsatz von öffentlichen Fördermitteln in den Förderprogrammen „Nachhaltige Erneuerung“ und „Lebendige Zentren und Quartiere“ gesteuert.
Hauptaufgabe des Bereichs „Ausgleichsbeträge in Sanierungsgebieten“ ist die Erhebung von sogenannten Ausgleichsbeträgen nach § 154 BauGB (Abschöpfung der sanierungsbedingten Bodenwerterhöhung) in den sieben aufgehobenen und abzurechnenden Sanierungsgebieten des Bezirks Pankow. Dazu gehört auch die Erteilung von Bescheinigungen gemäß § 7h Einkommenssteuergesetz.
Von besonderer Bedeutung ist auch die Durchführung des Belegungsmanagements für die ca. 2.242 geförderten Wohnungen im Bezirk Pankow. (Stand Januar 2023)
Weitergehende Informationen zu den genannten Bereichen finden Sie hier: