Untere Denkmalschutzbehörde

Kreuzung an der Schönhauser Allee

DENKMALSCHUTZ IN BERLIN Digitaler Antrag

Altes bewahren, Neues anwenden: denkmalrechtliche Anträge digital einreichen.

Seit dem Jahr 2020 können Anträge zum Denkmalschutz bei den zuständigen Behörden für die denkmalrechtliche Genehmigung und für die Bescheinigung für Denkmalerhalt nach dem Einkommensteuergesetz und Denkmalförderung über den Basisdienst Digitaler Antrag online gestellt werden.
Ein digitaler Antragsassistent unterstützt und begleitet Sie beim Ausfüllen der
Formulare. Weitere Antragsmöglichkeiten werden folgen.

Mit dieser Möglichkeit steigt nicht nur der Komfort für Sie als Antragstellende, auch profitieren die Mitarbeitenden in den Verwaltungen von der neuen Anwendung. Denn die Informationen aus dem digitalen Antrag landen direkt in dem genutzten digitalen Fachverfahren der Denkmalbehörden. Alle nötigen Schritte – von der Antragsstellung bis zu Bearbeitung des Antrags – finden elektronisch statt. Somit wird die Antragsstellung vereinfacht und die Bearbeitung erleichtert und beschleunigt.

Wie kann der Antrag online gestellt werden?

Ihren Antrag können Sie über das Service-Portal Berlin stellen. Sie erreichen den digitalen Antragsdienst mit dem Stichwort „Denkmal“ unter: https://service.berlin.de

Für folgende Dienstleistungen steht Ihnen der Antragsassistent zur Verfügung: denkmalrechtliche Genehmigung, Bescheinigung für Denkmalerhalt nach Einkommensteuergesetz und Denkmalförderung (erste Hälfte 2021).

Hier gelangen Sie direkt zu den Anträgen

1) Denkmalrechtliche Genehmigung

Hier geht es zur Dienstleistung „Denkmalrechtliche Genehmigung beantragen“ auf Service-Portal Berlin

2) Zuwendung für denkmalpflegerische Mehraufwendungen

Hier geht es zur Dienstleistung „Zuwendung für denkmalpflegerische Mehraufwendungen“ auf Service-Portal Berlin

3) Bescheinigung für Denkmalerhalt nach dem Einkommensteuergesetz

Hier geht es zur Dienstleistung „Bescheinigung für Denkmalerhalt nach dem Einkommensteuergesetz“ auf Service-Portal Berlin

Was ist ein digitaler Antragsassistent?

Der digitale Antragsassistent unterstützt und begleitet Sie beim Ausfüllen des Formulars. Unter Beachtung der datenschutzrechtlichen
Vorschriften fordert dieser Sie zu den notwendigen Angaben auf.
Nach Beendigung des Antragsassistenten erhalten Sie die Gelegenheit, den Antrag im PDF Format zu speichern. Die zuständige Denkmalbehörde
erhält Ihren Antrag automatisch und wird sich bei zusätzlichen Fragen mit Ihnen in Verbindung setzen.