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Ziel
Was bezweckt der Denkmalschutz
Denkmalschutz verfolgt das Ziel jegliche Arten von Denkmälern dauerhaft zu erhalten und Kulturgüter dauerhaft zu sichern.
Dem kulturellen Erbe einer Gesellschaft kann die Funktion zukommen, anhand dinglicher und sinnlich wahrnehmbarer historischer Zeugnisse über die Geschichte der Gesellschaft zu informieren und somit ein lebendiges Bild der Baukunst und Lebensweise vergangener Zeiten zu erhalten. Denkmalschutz kann auch als Bestandteil der Erhaltung von Lebensqualität betrachtet werden.
Basis des Denkmalschutzes ist das jeweils landeseigene Denkmalrecht “(DSchG Bln)”, das festlegt, was ein Denkmal ist. Aufgabe des Denkmalschutzes ist auch die Inventarisierung des Denkmalbestands; in “Denkmallisten werden geschützte Denkmale verzeichnet.
In Deutschland ist das Denkmalrecht ein Teilgebiet des besonderen Verwaltungsrechts und befasst sich mit der rechtlichen Definition, dem Schutz, dem Umgang mit Kulturdenkmalen und mit der finanziellen Förderung von denkmalgerechten Instandsetzungen.
Die Denkmalschutzbehörde ist gegenüber den Denkmaleigentümern bemüht, den Denkmalgedanken im Rahmen der wirtschaftlichen Zumutbarkeit zu vermitteln. Sie erteilt auf der Grundlage notwendiger Anträge die denkmalrechtlichen Genehmigungen und sie nimmt denkmalschutzrechtliche Ordnungsaufgaben war.
Fachbereichsleiterin Untere Denkmalschutzbehörde
Frau Lindstädt
Postanschrift
Bezirksamt
Pankow von Berlin
Abt. Stadtentwicklung und Bürgerdienste
Stadtentwicklungsamt
Postfach 730113
13062 Berlin
Barrierefreiheit
- Rollstuhlgeeigneter Parkplatz
- Rollstuhlgeeigneter Zugang
- Rollstuhlgeeigneter Personenaufzug
- Rollstuhlgeeignetes WC
- Rampe rechts vom Gebäude