Am 1. Januar 2023 tritt das „Wohngeld-Plus“ in Kraft. Mit der Änderung des Wohngeldgesetzes sind einige Neuerungen verbunden.
Die Änderungen zusammengefasst:
1. Allgemeine Leistungsverbesserung
Durch eine Anpassung der Wohngeldformel haben mehr Haushalte Anspruch auf Wohngeld. Das durchschnittliche Wohngeld wird sich von monatlich 180 Euro pro Haushalt auf dann 370 Euro pro Haushalt erhöhen.
2. Bestimmung der wohngeldrechtlich relevanten Miete
a) Miete und “Klimakomponente”
Berlin ist der Mietenstufe 4 zugeordnet. Aus der Zuordnung ergeben sich je Haushaltsgröße Miethöchstgrenzen, die in der Berechnung berücksichtigt werden. Dieser Miete ist die Klimapauschale hinzuzurechnen, die sich ebenfalls an der Haushaltsgröße orientiert und hieraus errechnet sich die maximal zu berücksichtigtende Miete.
b) Heizkostenpauschale
Es wird nunmehr dauerhaft ein Zuschuss zu den Heizkosten, die sogenannte Heizkostenkomponente, gewährt. Ihre Höhe richtet sich pauschal nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. Sie wird als Zuschlag zu der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung gewährt.
3. Verlängerung des Bewilligungszeitraums
Es besteht die Möglichkeit den Bewilligungszeitraum auf bis zu 24 Monate zu verlängern. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht. Die Prüfung erfolgt immer im Einzelfall.
4. Neuberechnung des Wohngelds bei Änderung der Miete oder des Einkommens
Bisher wurde Wohngeld nur neu berechnet, wenn sich das Einkommen um mehr als 15 Prozent verringert hat oder sich die Miete um mehr als 15 Prozent erhöht hat. Die Werte werden angepasst, künftig erfolgt die Neuberechnung bereits bei Änderungen von nur 10 Prozent.
5. Rückforderungen
Sollte doch einmal Wohngeld überzahlt sein, müssen Sie künfitg keine Erstattung vornehmen, wenn die Rückforderung lediglich 50 Euro beträgt.