Erstmalig Nutzung von Gehwegunterstreifen für Gastronomie möglich

Pressemitteilung vom 30.05.2024

Die Sonne lacht und die Leute zieht es nach draußen, in die Parks und Grünanlagen, aber auch in die vielen Cafés und Restaurants. Ab dieser Saison dürfen im Bezirk Pankow auf Antrag erstmals auch die Gehwegunterstreifen, also die an der Fahrbahn liegende Seite, zum Aufstellen von Tischen und Stühlen genutzt werden. Voraussetzung ist aber, dass der fließende Fußverkehr auf dem Gehweg nicht behindert und eingeschränkt wird. Die Nutzung ist jedoch nur dann möglich, wenn ein mindestens zwei Meter breiter Gehweg frei bleibt und es dort keine anderen Barrieren wie Fahrradständer, Briefkästen, Parkscheinautomaten, Ladestationen oder Verteilerkästen gibt. Zudem sind Sicherheitsabstände zu Radwegen (0,5 Meter) und zur Fahrbahn (1,25 Meter bzw. 0,8 Meter, je nach Parkordnung) einzuhalten.

Ausnahmegenehmigung nach StVO erforderlich
Für die Nutzung des Gehwegunterstreifens ist eine Ausnahmegenehmigung nach §46 Straßenverkehrsordnung erforderlich. Diese kann beim Pankower Straßen- und Grünflächenamt beantragt werden. Weitere Informationen und Antragsformulare gibt es auf der Seite des Straßen- und Grünflächenamtes.

„Mit dieser Maßnahme möchten wir die Gastronomie nach den zurückliegenden schweren Corona-Jahren unterstützen und entlasten, um unsere lebendige Gastronomieszene zu erhalten“, erklärt Manuela Anders-Granitzki Bezirksstadträtin für Ordnung und Öffentlicher Raum. „Ich bitte um Verständnis, dass die Antragsbearbeitung aufgrund des nach wie vor hohen Arbeitsaufkommens trotz aller Bemühungen einige Zeit in Anspruch nehmen kann“ so die Stadträtin weiter.