Eine Allgemeinverfügung zum Fortbestehen von Erlaubnissen nach bestimmten gewerberechtlichen Regelungen hat das Bezirksamt Pankow jetzt erlassen. Hintergrund ist, dass bestimmte gewerberechtliche Erlaubnisse erlöschen, wenn Inhaber:innen den Betrieb nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Erlaubnis begonnen oder seit einem Jahr nicht mehr ausgeübt haben. In den mit dem Infektionsgeschehen durch das Coronavirus – SARS-CoV-2 einhergehenden rechtlichen und tatsächlichen Einschränkungen beim Betrieb der Gewerbe liegt ein wichtiger Grund für diese Fristenverlängerung bis zum 31. Juli 2022 vor. Da Kneipen, Clubs, Spielhallen und Prostitutionsstätten erstmalig bereits ab 14. März 2020 geschlossen werden mussten, erfolgt die Bekanntmachung der Allgemeinverfügung rechtzeitig vor Ablauf der Jahresfrist. Die Fristverlängerung betrifft Gaststättenerlaubnisse gemäß § 2 Abs. 1 GastG sowie Erlaubnisse gemäß § 33a GewO, § 12 ProstSchG sowie § 2 SpielhG Bln. Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Bezirksamtes Pankow unter www.berlin.de/pankow veröffentlicht.
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Gewerberechtliche Allgemeinverfügung - "Erlöschensfristen" bis 31. Juli 2022 verlängert
Pressemitteilung vom 04.03.2021
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