Der Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung
enthielt zwei Arbeitsaufträge. Davon war einer ein Prüfauftrag, der sich auf
den Wartungsweg neben der Autobahn bezog. Nach eingehender Prüfung durch die
Bundesautobahnverwaltung ist es nicht möglich, den Wartungsweg neben der Autobahn
als Privatweg ohne Verkehrssicherungspflicht freizugeben.
Des Weiteren sollte sich das Bezirksamt bei der Verkehrslenkung Berlin
dafür einsetzen, dass das Überqueren der Fußgänger-Lichtsignalanlage in Höhe
des südlichen U-Bahnausganges Grenzallee in einem Zug möglich ist. Der
Ausschuss für Verkehr und Tiefbau hat auf seiner alljährlichen Fahrradtour am
30.05.2007 diesen Umstand und die hier entstehende Gefahrenquelle für auf der
Mittelinsel wartende größere Kindergruppen thematisiert.
In der Stellungnahme der Verkehrslenkung Berlin vom 10.09.2007 heißt es:
„Die drei Lichtsignalanlagen (LSA) Karl-Marx-Straße/Grenzallee,
Buschkrugallee/A 100 und Buschkrugallee Nr. 26 (U-Bhf.) bilden ein
zusammenhängendes System mit komplizierten Abhängigkeiten untereinander, um die
verschiedenen Verkehrsströme konfliktfrei und ausreichend leistungsfähig zu
steuern. Infolge veränderter Verkehrsbeziehungen wurden die Schaltungen
mehrmals neu bearbeitet und angepasst. Solange die Autobahn A 100 an der
Buschkrugallee endete, konnte die Fahrbahn an der Fußgänger-LSA Buschkrugallee
26 (U-Bahnhof Grenzallee) ohne längeren Halt auf dem Mittelstreifen in einem
Zug überquert werden. Mit der Weiterführung der Autobahn bis Späthstraße mussten
zusätzliche Abbiegerbeziehungen berücksichtigt werden, die ein anderes Konzept
der Signalisierung erzwangen. Leider war es nun nicht mehr möglich, an dem
genannten Überweg die Querung in einem Zug beizubehalten. Die damit verbundenen
Nachteile, wie lange Wartezeiten auf dem relativ schmalen Mittelstreifen,
mussten in Kauf genommen werden.
Erst mit der Inbetriebnahme der Autobahn A113 über
die Späthstraße hinaus ist an der Anschlussstelle Buschkrugallee eine
wesentliche Entlastung eingetreten, insbesondere ist die Zahl der
Rechtsabbieger von der Autobahn in Fahrtrichtung Rudow stark zurückgegangen.
Deshalb konnte die Ampelschaltung der Fußgänger-LSA
zu Lasten des Fahrverkehrs so verändert werden, dass die Querung der
Buschkrugallee in einem Zuge wieder möglich ist. Diese Maßnahme wurde bereits
am Anfang bzw. in der ersten Jahreshälfte des Jahres 2006 ausgeführt.“
Auf Grund dieses Schreibens erfolgte nochmals ein
Ortstermin. Dabei ergab sich, dass mindestens in den werktäglichen
Verkehrsspitzen am Morgen bzw. vormittags eine durchgehende Überquerung der
Buschkrugallee von West nach Ost (also zum südlichen U-Bahn-Eingang) nach wie
vor nicht möglich ist. Unter Bezugnahme auf die Schülerinnen und Schüler der
Teltowkanal-Schule und der Zürich-Schule wurde die VLB gebeten, sich nochmals
diesem Sachverhalt anzunehmen.
Die VLB teilte unter Verweis auf ihr erstes Schreiben dem Bezirksamt am
09.10.2007 mit, dass bei den bestehenden Zwängen beiden Halbübergängen über die
Richtungsfahrbahnen nicht dieselbe Freigabezeit (grün) gegeben werden kann. Die
Grünzeit über die östliche Fahrbahn ist wesentlich länger, unter anderem
deshalb, damit Fußgänger in Richtung Bahnhof nicht auf der Mittelinsel stehen
bleiben müssen. Die aus der U-Bahn kommenden Fußgänger betreten die Fahrbahn
noch bei grün, müssen dann aber auf der Mittelinsel relativ lange warten.
Weiterhin wies die VLB darauf hin, dass zu allen Tageszeiten beim sofortigen
Betreten der Überwege zu Beginn einer Grünphase beide Fahrbahnen in einem Zug
überquert werden können. Die VLB hat die Prüfung von weiteren Verbesserungen
zugesagt, aber mit einer kurzfristigen Änderung der Situation ist nicht zu
rechnen.
Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als
erledigt an.