Auszug - Informationen an die Quartiersmanagements
Das Bezirksamt wird gebeten, die Quartiersmanagements über ihr Gebiet betreffende oder an ihr Gebiet angrenzende Planungsentscheidungen, insbesondere Baupläne, städtebauliche Rahmenpläne, Rechtsverordnungen, wie Erhaltungsverordnungen und Verkehrssteuerungs- oder Verkehrsberuhigungsmaßnahmen, rechtzeitig zu informieren.
Der Überweisung des Antrages in den Ausschuss für Verwaltung und Gleichstellung (federführend) und in den Ausschuss für Stadtentwicklung wird einstimmig zugestimmt. |
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