Drucksache - 0594/XVIII
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Anträge von Neuköllner Gastronomiebetrieben auf Erteilung
von Sondernutzungserlaubnissen für das Aufstellen von Heizpilzen und
überdachten Aufenthaltsflächen für Raucher auf öffentlichem Straßenland sind
seit Inkrafttreten des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens
in der Öffentlichkeit (NRSG) nicht zu verzeichnen gewesen. Unabhängig davon hat
sich das Bezirksamt unter Hinweis auf diesen Beschluss der Initiative einiger
Berliner Bezirke zur generellen Ablehnung von Sondernutzungserlaubnissen für
Schankgärten auf öffentlichem Straßenland nicht angeschlossen. Im Übrigen hat das Abgeordnetenhaus von Berlin am 30.04.2009
mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des NRSG Ausnahmeregelungen für
Rauchergaststätten beschlossen. Das Bezirksamt sieht hiermit den Beschluss der BVV als
erledigt an. |
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