Drucksache - 0594/XVIII  

 
 
Betreff: Unterstützung Neuköllner Gastronomiebetriebe bei der Umsetzung des Nichtraucherschutzgesetzes
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDPBA/FinWi
Verfasser:Lück, AndreasBuschkowsky, Heinz
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
20.02.2008 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
20.05.2009 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
VzK - Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Anträge von Neuköllner Gastronomiebetrieben auf Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für das Aufstellen von Heizpilzen und überdachten Aufenthaltsflächen für Raucher auf öffentlichem Straßenland sind seit Inkrafttreten des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit (NRSG) nicht zu verzeichnen gewesen. Unabhängig davon hat sich das Bezirksamt unter Hinweis auf diesen Beschluss der Initiative einiger Berliner Bezirke zur generellen Ablehnung von Sondernutzungserlaubnissen für Schankgärten auf öffentlichem Straßenland nicht angeschlossen.

 

Im Übrigen hat das Abgeordnetenhaus von Berlin am 30.04.2009 mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des NRSG Ausnahmeregelungen für Rauchergaststätten beschlossen.

 

Das Bezirksamt sieht hiermit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 

 
 

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