Auszug - Sozialräumlicher Einsatz von Instrumenten der Arbeitsmarktpolitik
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Das Bezirksamt wird gebeten, bis zur BVV-Sitzung im April 2008 zu prüfen, ob und gegebenenfalls wie die in den Arbeitshilfen der Bundesagentur für Arbeit zur Umsetzung des § 16a SGB II angesprochene Möglichkeit des sozialräumlichen Einsatzes von Beschäftigungszuschüssen im Bezirk, insbesondere in den QM-Gebieten, genutzt werden bzw. werden können. Dabei ist sowohl der Einsatz bei gemeinnützigen Trägern wie auch bei gewinn-orientierten Wirtschaftsunternehmen zu berücksichtigen.
Der Überweisung des Antrages in den Sozialausschuss (federführend) und in den Ausschuss für Verwaltung und Gleichstellung wird einstimmig zugestimmt. |
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