Drucksache - 0589/XVIII  

 
 
Betreff: Von der Straße ins Lehrinternat
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUBA/FinWi
Verfasser:Mahlo, Klaus-PeterBuschkowsky, Heinz
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
20.02.2008 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Wirtschaftsausschuss Entscheidung
01.04.2008 
15. öffentliche Sitzung des Wirtschaftsausschusses vertagt   
01.07.2008 
17. öffentliche Sitzung des Wirtschaftsausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
09.07.2008 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
29.04.2009 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung - 2. Lesung
VzK - Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt hat sich gegenüber dem Senat für eine Durchführung des Projekts eingesetzt. Hierauf ist Frau Senatorin Dr. Knake-Werner wie folgt eingegangen.

 

„…. haben sich die am Projekt beteiligten Akteure, nämlich die Fachgemeinschaft Bau (FG Bau), die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Agentur für Arbeit (RD BB), die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung und die Senatverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales in meinem Haus getroffen, um die Möglichkeiten der Realisierung des Vorhabens zu erörtern. Ergebnis des Gesprächs war, dass von einer Umsetzung des Projektes leider abgesehen werden muss, da für eine Reihe von Problemen keine geeigneten Lösungsmöglichkeiten zu erkennen waren und somit ein qualifizierter Internatsbetrieb nicht gewährleistet werden konnte.

 

So sahen weder die Vertreter der RD BB noch die Vertreter der Senatsverwaltungen eine Finanzierungsmöglichkeit, zumal die Kosten der Internatsunterbringung ohnehin von den Bezirken zu tragen gewesen wären. Auf Grund der Unwägbarkeiten und Uneinheitlichkeit der einzelnen Bezirkshaushalte wäre so nicht die erforderliche Verbindlichkeit und Planungssicherheit für die FG Bau zu schaffen gewesen, die Voraussetzung für die Aufnahme des kostenintensiven Internatsbetriebs gewesen wäre.

 

Hinzu kommt, dass sich bereits in einem anderen Zusammenhang der Landesausschuss für Berufsbildung mit dem Thema „Internatsunterbringung von Jugendlichen“ intensiv beschäftigt hatte. Dabei hatte sich die Auffassung durchgesetzt, dass in Berlin und näherer Umgebung jeder Ort in einer angemessenen Zeit mit dem öffentlichen Personennahverkehr zu erreichen ist und deshalb eine Internatsunterbringung wenig realistisch und damit auch grundsätzlich nicht förderfähig ist.“

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 

 
 

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