Drucksache - 0766/XVII
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Das Bezirksamt, vertreten durch die
Abt. Bauwesen, war und wird immer an den Planungen und Entscheidungen der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung im Rahmen der FNP-Weiterentwicklung
beteiligt. Zum Beispiel fand die Beteiligung beim Flächennutzungsplan 94 statt,
der bereits eine Nachnutzung der Flughafenfläche darstellt, wie auch bei der
Änderung des Flächennutzungsplanes, in der Neubekanntmachung vom 8. Jan. 2004
(ABL. S. 95). Eine weitere Änderung des FNP für
den Flughafen ist begonnen, aber bisher nicht weitergeführt worden wegen zu
vieler Unabwägbarkeiten. Die jetzige Darstellung im FNP,
Grünfläche und Wohnbaufläche W3 westlich vom Schillerpromenaden-Quartier (auf
Neukölln-Gelände), ermöglicht eine in die Grünfläche integrierte Erstellung
eines Sportparks und die Errichtung von max. dreigeschossigen Stadtvillen mit
Wohnungen. Zur aktuellen Einbeziehung des
Bezirksamtes Neukölln bei der weiteren Entwicklung eines Nachnutzungskonzeptes
wird auf die Beantwortung der Drs-Nr. 0146/XVIII verwiesen. Das Bezirksamt sieht den
BVV-Beschluss damit als erledigt an. |
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