Drucksache - 0766/XVII  

 
 
Betreff: Nachnutzung des Flughafens Tempelhof
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKEBA/Bau
Verfasser:Anker, MichaelBlesing, Thomas
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
20.02.2008 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung - 2. Lesung
VzK - Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt, vertreten durch die Abt. Bauwesen, war und wird immer an den Planungen und Entscheidungen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung im Rahmen der FNP-Weiterentwicklung beteiligt. Zum Beispiel fand die Beteiligung beim Flächennutzungsplan 94 statt, der bereits eine Nachnutzung der Flughafenfläche darstellt, wie auch bei der Änderung des Flächennutzungsplanes, in der Neubekanntmachung vom 8. Jan. 2004 (ABL. S. 95).

 

Eine weitere Änderung des FNP für den Flughafen ist begonnen, aber bisher nicht weitergeführt worden wegen zu vieler Unabwägbarkeiten.

 

Die jetzige Darstellung im FNP, Grünfläche und Wohnbaufläche W3 westlich vom Schillerpromenaden-Quartier (auf Neukölln-Gelände), ermöglicht eine in die Grünfläche integrierte Erstellung eines Sportparks und die Errichtung von max. dreigeschossigen Stadtvillen mit Wohnungen.

 

Zur aktuellen Einbeziehung des Bezirksamtes Neukölln bei der weiteren Entwicklung eines Nachnutzungskonzeptes wird auf die Beantwortung der Drs-Nr. 0146/XVIII verwiesen.

 

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

 
 

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