Drucksache - 0598/XVIII  

 
 
Betreff: Sozialräumlicher Einsatz von Instrumenten der Arbeitsmarktpolitik
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKEBA/SozWohnUm
Verfasser:Dr. Stelz, SylviaBüge, Michael
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
20.02.2008 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verwaltung und Gleichstellung Entscheidung
10.03.2008 
14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung und Gleichstellung vertagt   
28.04.2008 
15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung und Gleichstellung vertagt   
10.11.2008 
19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung und Gleichstellung erledigt   
Sozialausschuss Entscheidung
16.06.2009 
31. öffentliche Sitzung des Sozialausschusses vertagt   
30.06.2009 
32. öffentliche Sitzung des Sozialausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
08.07.2009 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
02.12.2009 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung - 2. Lesung
VzK - Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 08. Juli 2009 ist das Bezirksamt ersucht worden, sich innerhalb der Trägervertretung des JobCenters Neukölln dafür einzusetzen, dass die Arbeitshilfen der Bundesagentur für Arbeit zur Umsetzung des § 16a SGB II angesprochene Möglichkeit des sozialräumlichen Einsatzes von Beschäftigungszuschüssen im Bezirk in einem Pilotprojekt erprobt werden soll. Dabei ist sowohl der Einsatz bei gemeinnützigen Trägern wie auch bei gewinn-orientierten Wirtschaftsunternehmen zu berücksichtigen.

 

Inzwischen berichtete der zuständige Geschäftsführer des JobCenters Neukölln in der Sitzung der Trägervertretung, dass der Beschäftigungszuschuss eine Individualleistung ist und im JobCenter nicht für den sozialräumlichen Einsatz verwendet wird. Derzeit gibt es 500 Fälle in denen ein Beschäftigungszuschuss gewährt wird. Einige davon sind im Projekt „Stadtteilmütter“ angesiedelt.

 

Das Bezirksamt sieht den Beschluss damit als erledigt an.

 

 
 

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