Drucksache - 1358/XVII  

 
 
Betreff: Schulwegsicherung für die Grundschule am Teltowkanal
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUBA/Bau
Verfasser:Breiter, FrankBlesing, Thomas
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
20.02.2008 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
VzK - Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Der Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung enthielt zwei Arbeitsaufträge. Davon war einer ein Prüfauftrag, der sich auf den Wartungsweg neben der Autobahn bezog. Nach eingehender Prüfung durch die Bundesautobahnverwaltung ist es nicht möglich, den Wartungsweg neben der Autobahn als Privatweg ohne Verkehrssicherungspflicht freizugeben.

 

Des Weiteren sollte sich das Bezirksamt bei der Verkehrslenkung Berlin dafür einsetzen, dass das Überqueren der Fußgänger-Lichtsignalanlage in Höhe des südlichen U-Bahnausganges Grenzallee in einem Zug möglich ist. Der Ausschuss für Verkehr und Tiefbau hat auf seiner alljährlichen Fahrradtour am 30.05.2007 diesen Umstand und die hier entstehende Gefahrenquelle für auf der Mittelinsel wartende größere Kindergruppen thematisiert.

 

In der Stellungnahme der Verkehrslenkung Berlin vom 10.09.2007 heißt es:

 

„Die drei Lichtsignalanlagen (LSA) Karl-Marx-Straße/Grenzallee, Buschkrugallee/A 100 und Buschkrugallee Nr. 26 (U-Bhf.) bilden ein zusammenhängendes System mit komplizierten Abhängigkeiten untereinander, um die verschiedenen Verkehrsströme konfliktfrei und ausreichend leistungsfähig zu steuern. Infolge veränderter Verkehrsbeziehungen wurden die Schaltungen mehrmals neu bearbeitet und angepasst. Solange die Autobahn A 100 an der Buschkrugallee endete, konnte die Fahrbahn an der Fußgänger-LSA Buschkrugallee 26 (U-Bahnhof Grenzallee) ohne längeren Halt auf dem Mittelstreifen in einem Zug überquert werden. Mit der Weiterführung der Autobahn bis Späthstraße mussten zusätzliche Abbiegerbeziehungen berücksichtigt werden, die ein anderes Konzept der Signalisierung erzwangen. Leider war es nun nicht mehr möglich, an dem genannten Überweg die Querung in einem Zug beizubehalten. Die damit verbundenen Nachteile, wie lange Wartezeiten auf dem relativ schmalen Mittelstreifen, mussten in Kauf genommen werden.

Erst mit der Inbetriebnahme der Autobahn A113 über die Späthstraße hinaus ist an der Anschlussstelle Buschkrugallee eine wesentliche Entlastung eingetreten, insbesondere ist die Zahl der Rechtsabbieger von der Autobahn in Fahrtrichtung Rudow stark zurückgegangen.

Deshalb konnte die Ampelschaltung der Fußgänger-LSA zu Lasten des Fahrverkehrs so verändert werden, dass die Querung der Buschkrugallee in einem Zuge wieder möglich ist. Diese Maßnahme wurde bereits am Anfang bzw. in der ersten Jahreshälfte des Jahres 2006 ausgeführt.“

 

Auf Grund dieses Schreibens erfolgte nochmals ein Ortstermin. Dabei ergab sich, dass mindestens in den werktäglichen Verkehrsspitzen am Morgen bzw. vormittags eine durchgehende Überquerung der Buschkrugallee von West nach Ost (also zum südlichen U-Bahn-Eingang) nach wie vor nicht möglich ist. Unter Bezugnahme auf die Schülerinnen und Schüler der Teltowkanal-Schule und der Zürich-Schule wurde die VLB gebeten, sich nochmals diesem Sachverhalt anzunehmen.

 

Die VLB teilte unter Verweis auf ihr erstes Schreiben dem Bezirksamt am 09.10.2007 mit, dass bei den bestehenden Zwängen beiden Halbübergängen über die Richtungsfahrbahnen nicht dieselbe Freigabezeit (grün) gegeben werden kann. Die Grünzeit über die östliche Fahrbahn ist wesentlich länger, unter anderem deshalb, damit Fußgänger in Richtung Bahnhof nicht auf der Mittelinsel stehen bleiben müssen. Die aus der U-Bahn kommenden Fußgänger betreten die Fahrbahn noch bei grün, müssen dann aber auf der Mittelinsel relativ lange warten. Weiterhin wies die VLB darauf hin, dass zu allen Tageszeiten beim sofortigen Betreten der Überwege zu Beginn einer Grünphase beide Fahrbahnen in einem Zug überquert werden können. Die VLB hat die Prüfung von weiteren Verbesserungen zugesagt, aber mit einer kurzfristigen Änderung der Situation ist nicht zu rechnen.

 

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

 
 

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