Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, wird weiterhin daran festzuhalten, am selben Tag Termine in den Bürgerämtern anzubieten.
Darüber hinaus wird das Bezirksamt gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass jeder Berliner Bezirk kurzfristige Termine in den Bürgerämtern anbietet. Es sollen keine Bürger auf andere Bezirke verwiesen werden, die noch kurzfristig terminierte Anliegen bearbeiten.
-Schlussbericht-
Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 25. Februar 2015 ist das Bezirksamt gebeten worden, weiterhin daran festzuhalten, am selben Tag Termine in den Bürgerämtern anzubieten. Darüber hinaus wird das Bezirksamt mit dem Beschluss gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass jeder Berliner Bezirk kurzfristige Termine in den Bürgerämtern anbietet. Es sollen zudem keine Bürger*innen auf andere Bezirke verwiesen werden, die noch kurzfristig terminierten Anliegen bearbeiten.
Das Bezirksamt hat im Sinne des o.a. Beschlusses bis 31.03.2019 daran festgehalten, in seinen vier Bürgeramtsstandorten Termine für Spontankund*innen anzubieten. Durch die am 01.04.2019 in Kraft getretene Verwaltungsvorschrift zur Einführung eines gesamtstädtischen Monitorings und Steuerungsverfahrens für die Ämter für Bürgerdienste (VV Monitoring und Steuerung Bürgerdienste) besteht diese Möglichkeit jedoch nicht mehr.
Mit der Verwaltungsvorschrift, welche aus dem Leitprojekt Bürgerämter im Jahr 2017 hervorgegangen ist und mit deren Hilfe eine gesamtstädtische Steuerung der in Allzuständigkeit arbeitenden Berliner Bürgerämter erleichtert werden soll, werden für die Bezirke verbindliche Standards festgesetzt. Berlinweites Ziel ist es, dass den Bürger*innen innerhalb von 14 Tagen ein Terminangebot in einem der Berliner Bürgeramtsstandorte vorgeschlagen werden kann.
Das Bezirksamt Neukölln begrüßt grundsätzlich das 14-Tage-Ziel. Gleichwohl stand und steht es den damit einhergehenden Neuerungen (u.a. Terminvergabe, Termintaktung) bekanntermaßen kritisch gegenüber und hatte sich daher gegen eine Umsetzung der Verwaltungsvorschrift in der vorliegenden Form ausgesprochen. Für eine Beibehaltung des bis dato im Sinne der Kund*innenzufriedenheit erfolgreich praktizierten Verfahrens, konnte das Bezirksamt jedoch keine Mehrheit finden.
Über die neuen Regelungen hat das Bezirksamt im zuständigen Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste in der 26. Sitzung am 12.03.2019 dann umfassend informiert. Zur weiteren Erläuterung der Gesamtthematik wird darüber hinaus auf die Beantwortung der Mündlichen Anfragen mit den Drs.Nr. 0400/XX bzw. Drs.Nr. 1512/XX sowie der Großen Anfragen mit der Drs.Nr. 0666/XX bzw. Drs.Nr. 1542/XX verwiesen.
Das Bezirksamt hofft abschließend, dass die Verwaltungsvorschrift bei einer Evaluierung den Bezirken sodann wieder mehr eigene Gestaltungsspielräume bei der Terminvergabe einräumen wird und wird sich hierfür in den zuständigen Gremien entsprechend einsetzen.
Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den 20.01.2020
Bezirksamt Neukölln von Berlin
Hikel Biedermann
Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat