Drucksache - 0808/XX
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen intensiv dafür einzusetzen, dass fair produzierte und gehandelte Waren auf die Liste des Landesverwaltungsamtes gesetzt werden, um den Bezirksverwaltungen und den direkt in den Bezirken Bestellenden eine einfache Möglichkeit an die Hand zu geben, um fair produzierte und gehandelte Waren zu bestellen. Dabei sollen nicht nur die traditionell bekannten fair produzierten und gehandelten Warengruppen (Lebensmittel, Büroartikel) berücksichtigt werden sondern z.B. auch Spielwaren, Sportartikel, Dienstbekleidung und Baustoffe. Diese Produkte sollten durch eine spezielle Kennzeichnung gelabelt werden, damit sie leicht auffindbar sind.
Begründung: Der Bezirk Neukölln strebt die Auszeichnung als „Fairtrade Town“ an. Hierfür sollte das Bezirksamt Vorbildfunktion übernehmen, um das Vorhaben mit weiterem Leben zu erfüllen. Die Ausgaben- und Investitionssummen der Bezirke bieten große Potenziale, fairen Handel zu fördern und zu unterstützen. Durch die Aufnahme solcher Produkte auf die Liste des Landesverwaltungsamtes lassen sich kostengünstige Sammelbestellungen realisieren. Für einzelne Institutionen (z.B. Schule, Kitas) würde ein Bestellvorgang und die Bereitschaft sich auf Neues einzulassen, stark vereinfacht.
-Schlussbericht-
Das Bezirksamt hat sich gegenüber dem Senat für eine Ausweitung des Angebots bei dem Sammelbestellverfahren (SBV) des Landesverwaltungsamtes über die traditionell bekannten fair produzierten und gehandelten Warengruppen hinaus eingesetzt.
Der Senat hat erklärt, dass er ausdrücklich eine sozial nachhaltige Beschaffung durch das Land Berlin begrüßt, aber gleichzeitig auch darauf hingewiesen, dass zur Erfüllung von Einsparvorgaben bereits vor Jahren das Angebot an durch das SBV zu ordernde Warengruppen auf die beiden Bereiche Büro- und Sportartikel reduziert werden musste.
Bei diesen Warengruppen hält sich das Landesverwaltungsamt grundsätzlich an die Verwaltungsvorschriften zur Beschaffung, hier insbesondere an die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen. Darüber hinaus gehende Anforderungen an eine faire Produktion können derzeit nur im Bereich der Sportbälle erfolgreich erfüllt werden. Das Landesverwaltungsamt wird hier aber weiter den Markt in dieser Richtung beobachten.
Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den 01.04.2020
Martin Hikel Bezirksbürgermeister |
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