Drucksache - 0856/XX
Der Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Änderung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, proaktiv jene Formulare, Datenbanken und Speicherorte zusammenzustellen, die in seiner Gestaltungshoheit sind und in denen Geschlechtseinträge erfolgen, um die Neuregelung zügig umsetzen zu können.
Ursprung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, proaktiv jene Formulare, Datenbanken und Speicherorte zusammenzustellen, in denen Geschlechtseinträge erfolgen, um die Neuregelung zügig umsetzen zu können.
Begründung: Der Gesetzgeber wurde durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 2017 verpflichtet bis zum 31.12.2018 entweder einen positiven dritten Geschlechtseintrag zu ermöglichen oder alternativ die staatlich erfassten Geschlechtseinträge komplett abzuschaffen. Am 15.08.2018 wurde das entsprechende Gesetz verabschiedet, dass als dritte Option „divers“ festlegt. Zur Umsetzung dieses neuen Gesetzes ist es erforderlich eine Übersicht zu erstellen, wo in Verantwortung des Bezirks entsprechende Einträge erfasst werden und entsprechend umzuschreiben.
-Schlussbericht-
Im Bezirksamt werden keine seiner Gestaltungshoheit unterliegenden Formulare und Datenbanken verwendet, in denen Geschlechtseinträge erfolgen. Insoweit kann das Bezirksamt hier nicht proaktiv vorgehen, sondern muss die zentralen Regelungen auf Landesebene abwarten.
Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den 03.02.2020
Martin Hikel Bezirksbürgermeister |
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