Drucksache - 1773/XX
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Der Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, geeignete Straßen im Bezirk temporär für den Autoverkehr zu schließen bzw. eine Verkehrsberuhigung mit der Möglichkeit der Nutzung der Fahrbahn durch Fußgänger*innen durchzuführen. Dabei sollen Straßen ausgesucht werden, die in besonders dicht bevölkerten Kiezen liegen, in denen ein Bewegungsangebot unter Berücksichtigung der geltenden Abstandsregelungen nur schwer zu gewährleisten ist und/oder ohnehin stark von Fußgänger*innen frequentiert werden (u.a. die Zuwegung zum Tempelhofer Feld über die Herrfurth- und Oderstraße).
Begründung: Die momentanen Beschränkungen infolge der Covid-19-Pandemie wirken sich insbesondere in den verdichteten Stadträumen im Norden des Bezirks negativ aus, da gerade für Kinder und Jugendliche der Raum und die Gelegenheit für Bewegung fehlt. In den Nebenstraßen stehen hierfür meist nur schmale Bürgersteige zur Verfügung. Da mit einer mittelfristigen Aufrechterhaltung von Abstandsregeln und den damit einhergehenden Einschränkungen an Bewegungsmöglichkeiten zu rechnen ist, sollte ein Ausgleich in Form einer temporären Umgestaltung des Straßenraums geboten werden. Hierdurch sollen Bewegungsmöglichkeiten geschaffen werden, die gleichzeitig eine Wahrung der Abstandsregeln ermöglichen. Im Besonderen sind Straßenverbindungen zu berücksichtigen, auf denen ohnehin ein hohes Fuß- und Radverkehrsaufkommen zu beobachten ist und Bedarf an zusätzlichen Platz zur Wahrung der Abstandsregelungen besteht.
-Schlussbericht-
Am 31.05.2020 wurden die ersten drei temporären Spielstraßen in Neukölln in folgenden Straßenabschnitten eingerichtet: Hobrechtstraße zwischen Sanderstraße und Pflügerstraße, "Rixdorfer Schnalle" zwischen Karl-Marx-Platz und Richardplatz sowie Selkestraße zwischen Schierker Straße und Nogatstraße. Ab dem 05.07.2020 kam die Anzengruberstraße zwischen Sonnenallee und Donaustraße hinzu. An Sonn- und Feiertagen galt in den Spielstraßen von 13.00 bis 19.00 Uhr ein absolutes Halte- und Durchfahrtsverbot, damit Kinder die Straßen zum Spielen nutzen können.
Das Bezirksamt war bestrebt, die bis zum 09.08.2020 befristete Aktion zu verlängern. Ein Aufruf in den sozialen Medien und per Pressemitteilung ergab aber nur für Anzengruberstraße die erforderliche Unterstützung durch Anwohnende. Für die anderen Straßenzüge haben sich keine Freiwilligen für die Betreuung der temporären Spielstraßen zur Verfügung gestellt, so dass letztendlich nur die Anzengruberstraße als Spielstraße bis zum 27.09.2020 verlängert werden konnte.
Sollte seitens der Zivilgesellschaft im nächsten Jahr erneut Interesse am Angebot des Bezirksamtes zur temporären Neuaufteilung des öffentlichen Straßenraums und Schaffung von mehr Platz für Begegnungsmöglichkeiten von Nachbarschaften sowie gleichzeitig auch Bereitschaft zur ehrenamtlichen Betreuung bestehen, könnte sich das Bezirksamt eine Neuauflage des Projektes durchaus vorstellen.
Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den 16.10.2020
Martin Hikel Bezirksbürgermeister |
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