Drucksache - 1777/XX
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Der Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt möge sich bei den zuständigen Stellen einsetzen, dass die Migranten in den Gemeindeunterkünften Neuköllns ihre Grundleistung in Form von Sachleistungen erhalten sollen.
Begründung: Das Bezirksamt Neukölln gewährt sogenannten Asylbewerbern in Neukölln Grundleistungen nach § 3 Abs. 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes in Form von Geldleistungen. Grundleistungen für den notwendigen persönlichen Bedarf können jedoch auch nach § 3 Abs. 3 Satz 1 des AsylbLG als Sachleistungen gedeckt werden. Hintergrund ist die Große Anfrage der AfD Bundestagsfraktion (BT-Drucksache 19/3186), in der aufgedeckt wurde, dass die in Deutschland lebenden Migranten in 2016 fast 18 Milliarden Euro in ihre Heimatländer überwiesen haben. Das sind 6 Milliarden Euro mehr als 2007. Aus der Antwort der Bundesregierung kommt nicht hervor, wie viele Milliarden Euro aus Sozialhilfeleistungen stammen. Denn in diesem Fall läge eine verdeckte staatliche Entwicklungshilfe auf Kosten des deutschen Steuerzahlers vor. Dies würde nicht der Intention von gezahlten Sozialleistungen entsprechen, die zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit nur in Deutschland dienen. Da hier nicht auszuschließen ist, dass gezahlte Sozialleistungen ins Ausland transferiert werden, muß die Zweckentfremdung deutscher Steuermittel unterbunden werden. Das ist durch eine einfache Umstellung auf Sachleistungen nach Ermessensausübung zu erfolgen. Des weiteren würde eine Deckung des notwendigen Bedarfs durch Sachleistungen der Anreiz für viele Migranten verkleinern, nach Deutschland einzureisen, um Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen. Die Sozialleistungen für Migranten sind einfach zu hoch. Ansonsten könnten die Migranten diese 18 Milliarden Euro nicht in ihre Heimatländer überweisen. |
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