Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 1643/XX
![]() |
![]() |
|
Der Antrag wird von der antragsstellenden Fraktion zurückgezogen.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, den defekten Notwasserbrunnen in der Geygerstraße wieder in einen nutzbaren Zustand zu bringen, soweit dieser zum Verantwortungsbereich des Bezirkes zählt. Sollte es sich um einen Brunnen in Zuständigkeit des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe handeln, ist auf diese Stelle einzuwirken, dass benötigte Geld bereitzustellen, um den Brunnen wieder instand zu setzen.
Begründung: Notwasserbrunnen in den Straßen dienen vorrangig der Sicherstellung einer Ersatz- bzw. Notwasserversorgung der Bevölkerung im Krisen- bzw. Katastrophenfall bei einem großflächigen Ausfall der netzgebundenen öffentlichen Wasserversorgung. Weiterhin liegt es im Interesse des Bezirkes und des Landes, dass diese Brunnen auch in heißen Sommern zur Bewässerung der Straßenbäume genutzt werden. Seit vielen Jahren ist durch Anfragen auf Landesebene bekannt, dass die Anzahl der Notwasserbrunnen bei weitem nicht ausreicht, um die Berliner Bevölkerung mit Wasser zu versorgen. Jeder nichtkompensierte Ausfall verschärft diese Situation weiter. |
||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
BVV-Büro Neukölln
Zimmer: A 201
- Tel.: (030) 90239-2386
- Tel.: (030) 90239-2359
- Tel.: (030) 90239-2307
- Fax: (030) 90239-3734
- E-Mail an die BVV Neukölln
Verkehrsanbindungen
-
U-Bahn
-
Bus
-
U Rathaus Neukölln
- 166
- N7
- M43
-
U Rathaus Neukölln
Sprechzeiten
Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung
an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen
an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen