Drucksache - 1643/XX  

 
 
Betreff: Defekter Notwasserbrunnen Geygerstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneVerkehr, Tiefbau und Ordnung
Verfasser:Dr. Hoffmann, ChristianPreuß, Marko
Drucksache-Art:AntragMitteilung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
22.01.2020 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung Ausschussberatung
12.02.2020 
34. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr, Tiefbau und Ordnung vertagt   
11.03.2020 
35. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr, Tiefbau und Ordnung zurückgezogen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
02.06.2020 
47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin (offen)     
10.06.2020 
Fortsetzung der 47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
24.06.2020 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
27.08.2020 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
23.09.2020 
50. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Überweisung VTO
Ausschuss vertagt 1
Ausschuss Beschluss
Mitteilung vertagt 1
Mitteilung vertagt 2
Mitteilung vertagt 3
Beschluss

Der Antrag wird von der antragsstellenden Fraktion zurückgezogen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, den defekten Notwasserbrunnen in der Geygerstraße wieder in einen nutzbaren Zustand zu bringen, soweit dieser zum Verantwortungsbereich des Bezirkes zählt. Sollte es sich um einen Brunnen in Zuständigkeit des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe handeln, ist auf diese Stelle einzuwirken, dass benötigte Geld bereitzustellen, um den Brunnen wieder instand zu setzen.

 

Begründung: Notwasserbrunnen in den Straßen dienen vorrangig der Sicherstellung einer Ersatz- bzw. Notwasserversorgung der Bevölkerung im Krisen- bzw. Katastrophenfall bei einem großflächigen Ausfall der netzgebundenen öffentlichen Wasserversorgung. Weiterhin liegt es im Interesse des Bezirkes und des Landes, dass diese Brunnen auch in heißen Sommern zur Bewässerung der Straßenbäume genutzt werden. Seit vielen Jahren ist durch Anfragen auf Landesebene bekannt, dass die Anzahl der Notwasserbrunnen bei weitem nicht ausreicht, um die Berliner Bevölkerung mit Wasser zu versorgen. Jeder nichtkompensierte Ausfall verschärft diese Situation weiter.

 
 

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