Drucksache - 1371/XX
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Änderung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln bekräftigt angesichts der aktuellen Entwicklung die Ziele des Bebauungsplans XIV - 3.
Ursprung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, alle planungsrechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, um den Standort von Philip Morris für produzierendes Gewerbe zu schützen.
-Schlussbericht-
Mit Beschluss vom 28. August 2019 bekräftigt die Bezirksverordnetenversammlung die Ziele des Bebauungsplans XIV-3.
Mit dem Bebauungsplan XIV-3 sind die dortigen Flächen seit 1969 dauerhaft als Industriegebiet ausgewiesen und demnach für Industriezwecke planungsrechtlich gesichert. Das Bezirksamt bekräftigt ebenfalls die Ziele des Bebauungsplans XIV-3 und sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den 27.01.2020 Bezirksamt Neukölln von Berlin
Hikel Biedermann Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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