Auszug - Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes  

 
 
Fortsetzung der 47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 1.9
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 10.06.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:10 - 22:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Gropiusstadt, Großer Saal
Ort: Bat-Yam-Platz 1, 12353 Berlin
0849/XIX Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBA/StadtSozBüd
  Biedermann, Jochen
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
 
Beschluss


Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 07. Mai 2014 ist das Bezirksamt gebeten worden, sich dafür einzusetzen, dass die Bezirke hinsichtlich der Umsetzung unterrichtet werden und die BVV zum Sachstand unterrichten. Am 26.03.2009 ist in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Kraft getreten: Im Mittelpunkt steht die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben. Das neu geschaffene Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat mit Aufnahme eines neuen Begriffes von Behinderung i.S. der UN-BRK und Herauslösung der Eingliederungshilfe aus dem System der Sozialhilfe des SGB XII, Überführung in einen eigenständigen neuen Teil des SGB IX, Trennung der Teilhabe von den existenzsichernden Leistungen der Sozialhilfe neue Maßstäbe geschaffen. Das neue Teilhaberecht ist personenzentriert und sozialraumorientiert ausgerichtet und tritt in vier Reformstufen in Kraft, beginnend mit dem 30. Dezember 2016 bis zum 1. Januar 2023. Das Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Berlin (BlnTG) konkretisiert unter Beteiligung der Bezirke (Rat der Bürgermeister) diese Maßstäbe für das Land Berlin und umfasst Regelungen zur Durchführung der Aufgaben des Trägers der Eingliederungshilfe. Ab dem 01.01.2020 sind mit dem Gesetz umfangreiche Neuerungen auf die Bezirke zugekommen (Reformstufe 3). Das Bezirksamt Neukölln begrüßt ausdrücklich, dass der Senat die Möglichkeiten, die sich mit dem BTHG für eine volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gemeinschaft im Land Berlin ergeben, nutzt. Das Bezirksamt hat in den Sitzungen des zuständigen Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste anlassbezogen am 12.02.2019 und 09.04.2019 sowie umfassend in der Sitzung am 10.12.2019 zur Umsetzung informiert. Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 20.01.2020

 

 

Hikel Biedermann

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 

Kenntnis genommen


 
 

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