Drucksache - 1581/XX
Der Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert sicherzustellen, dass Ordnungsmitarbeiter und Objektschutzmitarbeiter nur noch zu zweit zu ihrer Sicherheit auf Streife gehen.
Begründung: Angesichts der zunehmenden Gewalt gegen Polizisten, Ordnungsmitarbeitern und Rettungssanitätern und des fehlenden Rückhaltes der Verantwortlichen, die nur leere Phrasen dreschen, kommt dem Dienstherr schon aus fürsorgerechtlichen Aspekten die Pflicht zu, alles Notwendige für den Schutz seiner Beschäftigten zu tun. Als einzig wichtige Maßnahme zum Schutz der eigenen Mitarbeiter ist das Streifelaufen nur mit zwei Mitarbeitern anzusehen. |
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