Auszug - Flächen für produzierendes Gewerbe sichern
Mit Beschluss vom 28. August 2019 bekräftigt die Bezirksverordnetenversammlung die Ziele des Bebauungsplans XIV-3. Mit dem Bebauungsplan XIV-3 sind die dortigen Flächen seit 1969 dauerhaft als Industriegebiet ausgewiesen und demnach für Industriezwecke planungsrechtlich gesichert. Das Bezirksamt bekräftigt ebenfalls die Ziele des Bebauungsplans XIV-3 und sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den 27.01.2020
Hikel Biedermann Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
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