Tagesordnung - 44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin  

 
 
Bezeichnung: 44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung
Datum: Mi, 23.02.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Dringlichkeiten      
Ö 2  
Geschäftliches      
Ö 3  
Der Bürgermeister hat das Wort      
Ö 4  
Entschließungen      
Ö 5  
Vorlagen zur Wahl      
Ö 6     Vorlagen zur Beschlussfassung      
Ö 6.1  
Anmeldung des Bezirks Neukölln zur Investitionsplanung für die Jahre 2011 - 2015  
Enthält Anlagen
1747/XVIII  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der anliegende Entwurf des Bezirks Neukölln zur Investitionsplanung für die Jahre 2011 bis 2015 ist der Senatsverwaltung für Finanzen zum 4. Februar 2011 einzureichen. Wegen der kurzen Fristsetzung wird dies termingerecht in der Fassung des Bezirksamtsbeschlusses unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Bezirksverordnetenversammlung geschehen.

 

 

Begründung:

 

Das Bezirksverwaltungsgesetz in der gültigen Fassung sieht in § 12 Abs. 2 Nr. 8 vor, dass über die bezirkliche Anmeldung zur Investitionsplanung die Bezirksverordnetenversammlung entscheidet.

 

Die bezirkliche Investitionsplanung ist ein Teil der fünfjährigen Finanzplanung, die von der Senatsverwaltung für Finanzen aufzustellen und vom Senat zu beschließen ist. Sie hat vorrangig die Aufgabe, die Haushaltsplanaufstellung für die folgenden Jahre in wesentlichen Teilbereichen vorzubereiten. Die Anmeldungen für die Planjahre 2012 und 2013 sind grundsätzlich in den Entwurf des Bezirksdoppelhaushaltsplans 2012/2013 zu übernehmen.

 

Grundlage für die Anmeldungen ist die vorangegangene Investitionsplanung 2009 bis 2013 des Landes Berlin in der Fassung des Senatsbeschlusses vom 26. August 2009 mit den darin enthaltenen Projekten und Planzahlen des Bezirks Neukölln sowie die auf Senatsebene am 28. September 2010 beschlossene Finanzplanung für 2010 bis 2014.

 

Die anliegende Planung berücksichtigt die Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen insbesondere bzgl. der vorgesehenen Teilsummen für Bauinvestitionen in den Haushaltsjahren 2012 bis 2015, die vorangegangenen Beschlüsse der Bezirksverordnetenversammlung sowie haushalts- und bauablauftechnische Daten der ausführenden Serviceeinheiten bzw. Ämter und deren Anmeldungen.

 

Nach den Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen dürfen bis zu 20 % der pauschalen Zuweisung für bauliche Unterhaltung veranschlagt werden. Im Hinblick auf den hohen Bedarf bei der Bauunterhaltung ist dies in der Planung der Jahre 2012 und 2013 zu deren Gunsten berücksichtigt (siehe Entwurf zur Investitionsplanung, Seite 34).

 

Die pauschale Zuweisung der Bezirke beträgt unverändert jeweils 75 Mio € für die Jahre 2012 bis 2015. Für Neukölln hat sie sich infolge leichter Verschiebungen in der Berechnung von 6.338 T€ (bis Haushaltsjahr 2011) auf 6.250 T€  für die Planjahre 2012 bis 2015 verringert.

 

Grundlagen für die Aufteilung des Gesamtvolumens auf die Bezirke sind

Ø       zu 25,0 % die nach dem Sozialindex gewichteten Einwohnerzahlen,

Ø       zu 37,5 % die Daten aus der Anlagenbuchhaltung für AfA und

Ø       zu 37,5 % die Flächen des Straßenlandes.

 

Aus der pauschalen Zuweisung ist vorrangig die Ausfinanzierung bereits begonnener Baumaßnahmen sicher zu stellen. Die verbleibenden Mittel können für die Planung noch nicht begonnener Maßnahmen eingesetzt werden, dieses unter Einhaltung des für jedes Planjahr von der Senatsverwaltung für Finanzen vorgegebenen Rahmens.

Diese Vorgaben sind in dem anliegenden Entwurf für die Planjahre 2012 bis 2015 eingehalten.

In den Jahren 2014 und 2015 werden auf Entscheidung des Bezirksamtes jeweils 1.500 T€ der pauschalen Zuweisung zusätzlich zur gezielten Zuweisung zur Absicherung der Finanzierung des Familienzentrums auf dem Campus Rütli eingesetzt. Um die verschiedenen Wege des Mittelabflusses besser darstellen zu können, ist mit der Senatsverwaltung für Finanzen festgelegt worden, den Titel 71501 mit gleichlautender verbaler Bezeichnung wie Titel 70101 im Kapitel 3734 einzurichten.

 

Die im Kapitel 3736 in den vorangegangenen Investitionsplanungen unter Titel 71500 enthaltene Maßnahme „Neubau einer Schulsporthalle der Konrad-Agahd-Schule, Selkestraße“ wurde entsprechend der derzeitigen Standortplanung umbenannt und hat die verbale Bezeichnung „Neubau einer Schulsporthalle auf dem Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs Neukölln an der Hertabrücke“ erhalten.

 

Im Bereich der gezielten Zuweisung erfolgte die Mittelzuweisung für die Baumaßnahme der Quartierssporthalle des Campus Rütli im Rahmen einer veralteten Kostenschätzung über 4.900 T€. Die sich im Zuge späterer konkreterer Planungen bis zum jetztigen Zeitpunkt ergebenden Gesamtkosten von 6.000 T€ sind nach Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Finanzen in die Investitionsplanung eingeflossen und führen zu einer Jahresratenfortschreibung der gezielten Zuweisung.

 

Der Erwerb beweglicher Sachen ist weiterhin durch die Fachbereiche im Rahmen verfügbarer Mittel aus dem Produktsummenbudget sicherzustellen. Über die im Rahmen der zu erwartenden Globalsumme von den Kostenstellen vorgesehenen Anmeldungen wird erst im Rahmen der Aufstellung des Bezirkshaushaltsplanes 2012/2013 endgültig entschieden. Derzeit sind 445 T€ im Jahr 2012 und 220 T€ im Jahr 2013 sowie eine größere Beschaffung (Erwerb beweglicher Sachen mit einem Mittelbedarf von mehr als 250 T€ im Einzelfall) für den Bereich der IT-Technik über 1.325 T€ im Jahr 2015 ausgewiesen.

 

   
    23.02.2011 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 6.1 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
    Der anliegende Entwurf des Bezirks Neukölln zur Investitionsplanung für die Jahre 2011 bis 2015 ist der Senatsverwaltung für Finanzen zum 4

Der anliegende Entwurf des Bezirks Neukölln zur Investitionsplanung für die Jahre 2011 bis 2015 ist der Senatsverwaltung für Finanzen zum 4. Februar 2011 einzureichen. Wegen der kurzen Fristsetzung wird dies termingerecht in der Fassung des Bezirksamtsbeschlusses unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Bezirksverordnetenversammlung geschehen.

 

 

Begründung:

 

Das Bezirksverwaltungsgesetz in der gültigen Fassung sieht in § 12 Abs. 2 Nr. 8 vor, dass über die bezirkliche Anmeldung zur Investitionsplanung die Bezirksverordnetenversammlung entscheidet.

 

Die bezirkliche Investitionsplanung ist ein Teil der fünfjährigen Finanzplanung, die von der Senatsverwaltung für Finanzen aufzustellen und vom Senat zu beschließen ist. Sie hat vorrangig die Aufgabe, die Haushaltsplanaufstellung für die folgenden Jahre in wesentlichen Teilbereichen vorzubereiten. Die Anmeldungen für die Planjahre 2012 und 2013 sind grundsätzlich in den Entwurf des Bezirksdoppelhaushaltsplans 2012/2013 zu übernehmen.

 

Grundlage für die Anmeldungen ist die vorangegangene Investitionsplanung 2009 bis 2013 des Landes Berlin in der Fassung des Senatsbeschlusses vom 26. August 2009 mit den darin enthaltenen Projekten und Planzahlen des Bezirks Neukölln sowie die auf Senatsebene am 28. September 2010 beschlossene Finanzplanung für 2010 bis 2014.

 

Die anliegende Planung berücksichtigt die Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen insbesondere bzgl. der vorgesehenen Teilsummen für Bauinvestitionen in den Haushaltsjahren 2012 bis 2015, die vorangegangenen Beschlüsse der Bezirksverordnetenversammlung sowie haushalts- und bauablauftechnische Daten der ausführenden Serviceeinheiten bzw. Ämter und deren Anmeldungen.

 

Nach den Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen dürfen bis zu 20 % der pauschalen Zuweisung für bauliche Unterhaltung veranschlagt werden. Im Hinblick auf den hohen Bedarf bei der Bauunterhaltung ist dies in der Planung der Jahre 2012 und 2013 zu deren Gunsten berücksichtigt (siehe Entwurf zur Investitionsplanung, Seite 34).

 

Die pauschale Zuweisung der Bezirke beträgt unverändert jeweils 75 Mio € für die Jahre 2012 bis 2015. Für Neukölln hat sie sich infolge leichter Verschiebungen in der Berechnung von 6.338 T€ (bis Haushaltsjahr 2011) auf 6.250 T€  für die Planjahre 2012 bis 2015 verringert.

 

Grundlagen für die Aufteilung des Gesamtvolumens auf die Bezirke sind

Ø         zu 25,0 % die nach dem Sozialindex gewichteten Einwohnerzahlen,

Ø         zu 37,5 % die Daten aus der Anlagenbuchhaltung für AfA und

Ø         zu 37,5 % die Flächen des Straßenlandes.

 

Aus der pauschalen Zuweisung ist vorrangig die Ausfinanzierung bereits begonnener Baumaßnahmen sicher zu stellen. Die verbleibenden Mittel können für die Planung noch nicht begonnener Maßnahmen eingesetzt werden, dieses unter Einhaltung des für jedes Planjahr von der Senatsverwaltung für Finanzen vorgegebenen Rahmens.

Diese Vorgaben sind in dem anliegenden Entwurf für die Planjahre 2012 bis 2015 eingehalten.

In den Jahren 2014 und 2015 werden auf Entscheidung des Bezirksamtes jeweils 1.500 T€ der pauschalen Zuweisung zusätzlich zur gezielten Zuweisung zur Absicherung der Finanzierung des Familienzentrums auf dem Campus Rütli eingesetzt. Um die verschiedenen Wege des Mittelabflusses besser darstellen zu können, ist mit der Senatsverwaltung für Finanzen festgelegt worden, den Titel 71501 mit gleichlautender verbaler Bezeichnung wie Titel 70101 im Kapitel 3734 einzurichten.

 

Die im Kapitel 3736 in den vorangegangenen Investitionsplanungen unter Titel 71500 enthaltene Maßnahme „Neubau einer Schulsporthalle der Konrad-Agahd-Schule, Selkestraße“ wurde entsprechend der derzeitigen Standortplanung umbenannt und hat die verbale Bezeichnung „Neubau einer Schulsporthalle auf dem Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs Neukölln an der Hertabrücke“ erhalten.

 

Im Bereich der gezielten Zuweisung erfolgte die Mittelzuweisung für die Baumaßnahme der Quartierssporthalle des Campus Rütli im Rahmen einer veralteten Kostenschätzung über 4.900 T€. Die sich im Zuge späterer konkreterer Planungen bis zum jetztigen Zeitpunkt ergebenden Gesamtkosten von 6.000 T€ sind nach Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Finanzen in die Investitionsplanung eingeflossen und führen zu einer Jahresratenfortschreibung der gezielten Zuweisung.

 

Der Erwerb beweglicher Sachen ist weiterhin durch die Fachbereiche im Rahmen verfügbarer Mittel aus dem Produktsummenbudget sicherzustellen. Über die im Rahmen der zu erwartenden Globalsumme von den Kostenstellen vorgesehenen Anmeldungen wird erst im Rahmen der Aufstellung des Bezirkshaushaltsplanes 2012/2013 endgültig entschieden. Derzeit sind 445 T€ im Jahr 2012 und 220 T€ im Jahr 2013 sowie eine größere Beschaffung (Erwerb beweglicher Sachen mit einem Mittelbedarf von mehr als 250 T€ im Einzelfall) für den Bereich der IT-Technik über 1.325 T€ im Jahr 2015 ausgewiesen.

 

Es erfolgen Redebeiträge von Herrn BzBm Buschkowsky, Herrn BV von Kieseritzky, Herrn BV Wagner, Herrn BV Wittke, Herrn BV Posselt, Herrn BV Oeverdieck, Frau BV Schwarzer, Herrn BV Schumacher, Frau BV Schumacher und Herrn BV Lück.

 

Der Vorlage zur Beschlussfassung wird mit Stimmen der SPD, CDU, vier Stimmen der Grünen und Stimmen der GRAUEN, bei Gegenstimmen der FDP und eines fraktionslosen Bezirksverordneten sowie bei zwei Enthaltungen der Grünen und Enthaltung der LINKEN zugestimmt.

Ö 7  
Vorlagen zur Kenntnisnahme      
Ö 8     Mündliche Anfragen      
Ö 8.1  
Saubere Luft in Neukölln  
Enthält Anlagen
1767/XVIII  
Ö 8.2  
Wo bleiben die Europaschüler?  
Enthält Anlagen
1770/XVIII  
Ö 8.3  
Neuer Standort Clay-Oberschule      
Ö 8.4  
Obdachlosenunterkünfte  
Enthält Anlagen
1779/XVIII  
Ö 8.5  
Natur- und Erlebnislandschaften  
Enthält Anlagen
1768/XVIII  
Ö 8.6  
Erklärungsverpflichtung zur freiheitlich demokratischen Grundordnung  
Enthält Anlagen
1771/XVIII  
Ö 8.7  
Gesperrter Spazierweg am Teltowkanal  
Enthält Anlagen
1769/XVIII  
Ö 8.8  
Kältebus in Neukölln  
Enthält Anlagen
1772/XVIII  
Ö 8.9  
Baumpaten für Neukölln  
Enthält Anlagen
1773/XVIII  
Ö 8.10  
Rudow unter Wasser!  
Enthält Anlagen
1774/XVIII  
Ö 8.11  
Gesperrte Wege an der Walter-Gropius-Schule  
Enthält Anlagen
1775/XVIII  
Ö 8.12  
Wasser für Neukölln  
Enthält Anlagen
1780/XVIII  
Ö 8.13  
Walter Gropius mit Brett vor dem Kopf?  
Enthält Anlagen
1776/XVIII  
Ö 8.14  
Grundschule als öffentliche Toilette?  
Enthält Anlagen
1777/XVIII  
Ö 8.15  
Teilhabe- und Bildungspaket  
Enthält Anlagen
1781/XVIII  
Ö 8.16  
Neue Informationspolitik oder Misstrauen?  
Enthält Anlagen
1782/XVIII  
Ö 9     Beschlussempfehlungen      
Ö 9.1  
Änderung der Geschäftsordnung  
1748/XVIII  
Ö 9.2  
Einsatz eines Präventionsmobils  
1749/XVIII  
Ö 9.3  
Gedenkstätte für die Opfer des Nationalsozialismus
1424/XVIII  
Ö 9.4  
Sicherstellung des Jugendschutzes beim Betrieb von Spielautomaten  
1496/XVIII  
Ö 9.5  
Transparenz bei Befangenheitssituationen von Bezirksverordneten und Bürgerdeputierten  
1502/XVIII  
Ö 9.6  
Mehr Bürgerbeteiligung und Transparenz (2) Begründung bei Einwohnerfragestunde zulassen
1644/XVIII  
Ö 9.7  
Mehr Bürgerbeteiligung und Transparenz (3) Hauptausschuss soll öffentlich tagen  
1646/XVIII  
Ö 9.8  
Mehr Bürgerbeteiligung und Transparenz (4) Tischvorlagen des Bezirksamtes nur in begründeten Fällen  
1647/XVIII  
Ö 9.9  
Die Ausstellung "Die Mauer. Eine Grenze durch Deutschland" nach Neukölln holen  
1676/XVIII  
Ö 10     Große Anfragen      
Ö 10.1  
Lässt der Senat Hausbesitzer absaufen?  
Enthält Anlagen
1760/XVIII  
Ö 10.2  
Neues Aufnahmeverfahren für Neuköllner Oberschulen handhabbar?  
Enthält Anlagen
1750/XVIII  
Ö 10.3  
Kita Riesestraße  
Enthält Anlagen
1751/XVIII  
Ö 10.4  
Interkulturelle Jugend- und Familienarbeit im Schillerkiez  
Enthält Anlagen
1762/XVIII  
Ö 10.5  
Außenstände des Bezirks  
Enthält Anlagen
1755/XVIII  
Ö 10.6  
Tempelhofer Feld  
Enthält Anlagen
1757/XVIII  
Ö 11  
Große Anfragen - schriftlich      
Ö 12     Anträge      
Ö 12.1  
Zwei Wege im Landschaftspark-Süd mit Namen benennen  
1761/XVIII  
Ö 12.2  
Volksfest auf dem Tempelhofer Feld  
1752/XVIII  
Ö 12.3  
Keine politiktheoretischen Spielwiesen in Neukölln  
1753/XVIII  
Ö 12.4  
Städtebauliche Verträge veröffentlichen  
1763/XVIII  
Ö 12.5  
Unterrichtsausfall effektiv bekämpfen - mehr Lehrer für Neuköllner Schulen  
1754/XVIII  
Ö 12.6  
Treppe an der Hauptdurchwegung im Buschkrugpark barrierefrei gestalten  
1764/XVIII  
Ö 12.7  
Forderungsmanagement in Neukölln einrichten  
1756/XVIII  
Ö 12.8  
Tempelhofer Feld  
1758/XVIII  
Ö 12.9  
Radstreifen Blaschkoallee  
1765/XVIII  
Ö 12.10  
Durchfahrung Buschkrugpark für Fahrräder legalisieren  
1766/XVIII  
Ö 12.11  
Gelder für A 100 im Jahr 2011 sinnvoller einsetzen  
1759/XVIII  
Ö 13     Mitteilungen      
Ö 13.1  
Nachhaltige Jugendarbeit gegen Rechtsradikalismus  
Enthält Anlagen
0895/XVIII  
Ö 13.2  
Hasenheide soll endlich zur Ruhe kommen  
Enthält Anlagen
0948/XVIII  
Ö 13.3  
Erhöhung der Vergnügungssteuer auf die Bruttoeinspielergebnisse bei Gewinnspielgeräten an allen Aufstellorten  
1494/XVIII  
Ö 13.4  
Einsatz von Laubbläsern reduzieren  
1631/XVIII  
Ö 13.5  
Angebote für Rollstuhlfahrer  
1716/XVIII  
Ö 14     Vorlagen zur Kenntnisnahme      
Ö 14.1  
Veränderungssperre 8-16a/17 für eine Teilfläche des Grundstücks Neudecker Weg 14 (Flurstücke 156, 157, 158 und 214) sowie das Grundstück Neudecker Weg 16/22 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Rudow, im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes 8-16a ("Neudecker Weg")  
Enthält Anlagen
0417/XVIII  
Ö 14.2  
Sicherung der Kleingartenanlage Steingrube Weimarsruh  
Enthält Anlagen
1274/XVIII  
Ö 14.3  
Hinweisschilder auf Kulturdenkmale auf U-Bahnhöfen  
1435/XVIII  
Ö 14.4  
Busverkehr der Linie 171  
1672/XVIII  
               
 
 

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