Auszug - Mehr Bürgerbeteiligung und Transparenz (4) Tischvorlagen des Bezirksamtes nur in begründeten Fällen
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:
Vorlagen des Bezirksamtes müssen den Ausschussmitgliedern mit der Einladung zur Sitzung zugehen, wenn sie dem Ausschuss zur Abstimmung oder zur Kenntnisnahme vorgelegt werden. In dringenden Fällen muss die Abweichung von einer Mehrheit der Ausschussmitglieder bestätigt werden.
Der Beschlussempfehlung wird mit Stimmen der SPD, CDU, GRAUEN und eines fraktionslosen Bezirksverordneten bei Gegenstimmen der Grünen, FDP und LINKEN zugestimmt. |
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