Auszug - Änderung der Geschäftsordnung
Dem § 19 GO (Anträge gemäß § 11 Bezirksverwaltungsgesetz) wird eine Ziffer 10 angefügt mit folgendem Wortlaut:
10. Anträge, die zur Mitberatung überwiesen und nicht vom Antragsteller vertagt werden, sind innerhalb von vier Monaten zu beraten und das Ergebnis der Beratungen dem federführenden Ausschuss zu übermitteln. Sofern dem federführenden Ausschuss nach Ende der Frist keine Mitteilung zugeht, erlischt das Mitberatungsrecht zum Antrag.
Der Beschlussempfehlung wird einstimmig zugestimmt.
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