Drucksache - 1747/XVIII  

 
 
Betreff: Anmeldung des Bezirks Neukölln zur Investitionsplanung für die Jahre 2011 - 2015
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/FinWiBA/FinWi
Verfasser:BzBm BuschkowskyBuschkowsky, Heinz
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
23.02.2011 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
01_Entwurf_IPl_2011-2015_3-2-2011
02_Auszug_AR_12-13_SenFin
03_ARHoch_ 12-13_SenStadt
04_Zusammenst_pausch-Zuweis_27-1-2011

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der anliegende Entwurf des Bezirks Neukölln zur Investitionsplanung für die Jahre 2011 bis 2015 ist der Senatsverwaltung für Finanzen zum 4. Februar 2011 einzureichen. Wegen der kurzen Fristsetzung wird dies termingerecht in der Fassung des Bezirksamtsbeschlusses unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Bezirksverordnetenversammlung geschehen.

 

 

Begründung:

 

Das Bezirksverwaltungsgesetz in der gültigen Fassung sieht in § 12 Abs. 2 Nr. 8 vor, dass über die bezirkliche Anmeldung zur Investitionsplanung die Bezirksverordnetenversammlung entscheidet.

 

Die bezirkliche Investitionsplanung ist ein Teil der fünfjährigen Finanzplanung, die von der Senatsverwaltung für Finanzen aufzustellen und vom Senat zu beschließen ist. Sie hat vorrangig die Aufgabe, die Haushaltsplanaufstellung für die folgenden Jahre in wesentlichen Teilbereichen vorzubereiten. Die Anmeldungen für die Planjahre 2012 und 2013 sind grundsätzlich in den Entwurf des Bezirksdoppelhaushaltsplans 2012/2013 zu übernehmen.

 

Grundlage für die Anmeldungen ist die vorangegangene Investitionsplanung 2009 bis 2013 des Landes Berlin in der Fassung des Senatsbeschlusses vom 26. August 2009 mit den darin enthaltenen Projekten und Planzahlen des Bezirks Neukölln sowie die auf Senatsebene am 28. September 2010 beschlossene Finanzplanung für 2010 bis 2014.

 

Die anliegende Planung berücksichtigt die Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen insbesondere bzgl. der vorgesehenen Teilsummen für Bauinvestitionen in den Haushaltsjahren 2012 bis 2015, die vorangegangenen Beschlüsse der Bezirksverordnetenversammlung sowie haushalts- und bauablauftechnische Daten der ausführenden Serviceeinheiten bzw. Ämter und deren Anmeldungen.

 

Nach den Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen dürfen bis zu 20 % der pauschalen Zuweisung für bauliche Unterhaltung veranschlagt werden. Im Hinblick auf den hohen Bedarf bei der Bauunterhaltung ist dies in der Planung der Jahre 2012 und 2013 zu deren Gunsten berücksichtigt (siehe Entwurf zur Investitionsplanung, Seite 34).

 

Die pauschale Zuweisung der Bezirke beträgt unverändert jeweils 75 Mio € für die Jahre 2012 bis 2015. Für Neukölln hat sie sich infolge leichter Verschiebungen in der Berechnung von 6.338 T€ (bis Haushaltsjahr 2011) auf 6.250 T€  für die Planjahre 2012 bis 2015 verringert.

 

Grundlagen für die Aufteilung des Gesamtvolumens auf die Bezirke sind

Ø       zu 25,0 % die nach dem Sozialindex gewichteten Einwohnerzahlen,

Ø       zu 37,5 % die Daten aus der Anlagenbuchhaltung für AfA und

Ø       zu 37,5 % die Flächen des Straßenlandes.

 

Aus der pauschalen Zuweisung ist vorrangig die Ausfinanzierung bereits begonnener Baumaßnahmen sicher zu stellen. Die verbleibenden Mittel können für die Planung noch nicht begonnener Maßnahmen eingesetzt werden, dieses unter Einhaltung des für jedes Planjahr von der Senatsverwaltung für Finanzen vorgegebenen Rahmens.

Diese Vorgaben sind in dem anliegenden Entwurf für die Planjahre 2012 bis 2015 eingehalten.

In den Jahren 2014 und 2015 werden auf Entscheidung des Bezirksamtes jeweils 1.500 T€ der pauschalen Zuweisung zusätzlich zur gezielten Zuweisung zur Absicherung der Finanzierung des Familienzentrums auf dem Campus Rütli eingesetzt. Um die verschiedenen Wege des Mittelabflusses besser darstellen zu können, ist mit der Senatsverwaltung für Finanzen festgelegt worden, den Titel 71501 mit gleichlautender verbaler Bezeichnung wie Titel 70101 im Kapitel 3734 einzurichten.

 

Die im Kapitel 3736 in den vorangegangenen Investitionsplanungen unter Titel 71500 enthaltene Maßnahme „Neubau einer Schulsporthalle der Konrad-Agahd-Schule, Selkestraße“ wurde entsprechend der derzeitigen Standortplanung umbenannt und hat die verbale Bezeichnung „Neubau einer Schulsporthalle auf dem Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs Neukölln an der Hertabrücke“ erhalten.

 

Im Bereich der gezielten Zuweisung erfolgte die Mittelzuweisung für die Baumaßnahme der Quartierssporthalle des Campus Rütli im Rahmen einer veralteten Kostenschätzung über 4.900 T€. Die sich im Zuge späterer konkreterer Planungen bis zum jetztigen Zeitpunkt ergebenden Gesamtkosten von 6.000 T€ sind nach Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Finanzen in die Investitionsplanung eingeflossen und führen zu einer Jahresratenfortschreibung der gezielten Zuweisung.

 

Der Erwerb beweglicher Sachen ist weiterhin durch die Fachbereiche im Rahmen verfügbarer Mittel aus dem Produktsummenbudget sicherzustellen. Über die im Rahmen der zu erwartenden Globalsumme von den Kostenstellen vorgesehenen Anmeldungen wird erst im Rahmen der Aufstellung des Bezirkshaushaltsplanes 2012/2013 endgültig entschieden. Derzeit sind 445 T€ im Jahr 2012 und 220 T€ im Jahr 2013 sowie eine größere Beschaffung (Erwerb beweglicher Sachen mit einem Mittelbedarf von mehr als 250 T€ im Einzelfall) für den Bereich der IT-Technik über 1.325 T€ im Jahr 2015 ausgewiesen.

 

 
 

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