Drucksache - 1752/XVIII
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![]() 1 Ausgehend von der Beschlusslage hat das Bezirksamt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung angeschrieben und gebeten, das Deutsch-Amerikanische-Volksfest zumindest in diesem Jahr auf dem Tempelhofer Feld stattfinden zu lassen.
Die Senatsverwaltung hat mit Schreiben vom 05.04.2011 folgenden Inhaltes der Bitte nicht entsprochen:
„Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat sich hinsichtlich von Volksfesten auf dem Tempelhofer Flughafen bereits mehrfach deutlich positioniert: Wir halten eine Nutzung oder teilweise Nutzung des Tempelhofer Feldes durch Volksfeste für weiterhin für unangemessen und es widerspricht den erarbeiteten Nutzungskonzepten für dieses Areal und schadet der langfristigen Adressbildung der „Tempelhofer Freiheit“ für die Nachnutzung. Dies schließt auch eine einmalige Nutzung ein.
Das Areal des Flughafens Tempelhof soll künftig seiner historischen Bedeutung und seiner besonderen Lage in der Stadt entsprechende Nutzungen aufnehmen. Berlin wird auf dem Gelände eine Internationale Gartenbauausstellung durchführen. Darüber hinaus sind in vielen Bereichen des Tempelhofer Feldes naturschutzrechtliche Belange zu berücksichtigen, sodass wir eine Vereinbarkeit mit der Nutzung durch Volksfeste nicht sehen. Zudem besteht die Gefahr der Verstetigung solcher Nutzungen. Bei der Prominenz des Ortes „Flughafen Tempelhof“ und der Lage mitten in der Stadt ist die Magnetwirkung auf gleichgeartete Veranstaltungen sicher leicht vorstellbar. Es ist äußerst schwer zu argumentieren, dass es nur eine einmalige Genehmigung geben kann.
Ich bedauere, das ich Ihnen in dieser Angelegenheit keine bessere Nachricht zukommen lassen kann.“
Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss als erledigt an. |
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