Drucksache - 1496/XVIII  

 
 
Betreff: Sicherstellung des Jugendschutzes beim Betrieb von Spielautomaten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUBA/FinWi
Verfasser:Schwarzer, ChristinaBuschkowsky, Heinz
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
30.06.2010 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
16.09.2010 
49. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt   
21.10.2010 
50. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Wirtschaftsausschuss Entscheidung
01.02.2011 
40. öffentliche Sitzung des Wirtschaftsausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
23.02.2011 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
25.05.2011 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung - 2. Lesung
Vorlage zur Kenntnisnahme - Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt hat sich beim Senat dafür eingesetzt, dass Spielautomaten mit Geldgewinnmöglichkeit nur dann in Betrieb genommen werden dürfen, wenn diese eine technische Ausstattung - durch Anwendung einer Chipkarte analog zu Zigarettenautomaten - unter der Prämisse des Jugendschutzes aufweisen und somit auch präventiv zur Eindämmung der Spielsucht beitragen können. Hierauf ist der Senat wie folgt eingegangen.

 

„Leider kann das Land Berlin bezüglich Ihres Vorschlags wenig tun. Die Einführung einer Chipkarte analog zu den Zigarettenautomaten setzt eine Veränderung der technischen Ausstattung der Geldspielautomaten voraus. Diese obliegt der Gesetzgebungskompetenz des Bundes (Spielverordnung). Das Land hat 2006 lediglich die Gesetzgebungskompetenz für das Recht der Spielhallen nach der Föderalismusreform erhalten, federführend ist die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technik und Frauen.

Im Übrigen wird das neue Spielhallengesetz in Berlin den Jugendschutz in angemessener Weise berücksichtigen.“

 

Das Bezirksamt sieht hiermit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 

 
 

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