Drucksache - 0417/XVIII  

 
 
Betreff: Veränderungssperre 8-16a/17 für eine Teilfläche des Grundstücks Neudecker Weg 14 (Flurstücke 156, 157, 158 und 214) sowie das Grundstück Neudecker Weg 16/22 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Rudow, im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes 8-16a ("Neudecker Weg")
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/BauBA/Bau
Verfasser:BzBm Buschkowsky/BzStR BlesingBlesing, Thomas
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
19.09.2007 
10. öffentlichen Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
23.02.2011 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
8-16a 17 - Übersichtsplan
VzK - Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt hat für eine Teilfläche des Grundstücks Neudecker Weg 14 (Flurstücke 156, 157, 158 und 214) sowie das Grundstück Neudecker Weg 16/22 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Rudow, eine Veränderungssperre als Rechtsverordnung erlassen, die Verordnung wurde am 03. November 2007 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin auf Seite 553 veröffentlicht. Auf der Grundlage der erlassenen Rechtsverordnung wurde das der Veränderungssperre zu Grunde liegende Vorhaben (Errichtung eines Lebensmittelmarktes mit 84 ebenerdigen Stellplätzen) untersagt. Die Veränderungssperre ist nach Ablauf der zweijährigen Geltungsdauer nicht verlängert worden und somit am 03. November 2009 außer Kraft getreten. Eine seitens des Vorhabenträgers eingereichte Klage wurde in der Sitzung des Verwaltungsgerichts Berlin am 08. Dezember 2010 zurückgenommen.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 19. September 2007 über die Veränderungssperre 8-16a/17 (Drucksache Nr. 0417/XVIII) als erledigt an.

 
 

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