Drucksache - 1494/XVIII
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Der Antrag wird von der antragstellenden Fraktion der CDU in folgender Fassung zurückgezogen:
Das Bezirksamt Neukölln wird ersucht, sich bei der Senatsverwaltung für Finanzen und dem Abgeordnetenhaus von Berlin dafür einzusetzen, dass für die Besteuerung von Geldgewinngeräten ein einheitlicher Steuersatz von mindestens 20 % auf die Bruttoeinspielergebnisse bei Gewinnspielgeräten an allen Aufstellorten erhoben wird.
Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht, sich bei der Senatsverwaltung für Finanzen und dem Abgeordnetenhaus von Berlin dafür einzusetzen, dass ein erheblicher Anteil der Mehreinnahmen aus der o. g. Forderung nach einem höheren Steuersatz auf Gewinnspielgeräte zur Finanzierung von Präventionsprojekten gegen Spielsucht verwendet wird.
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