Beschluss:
1.
Die BVV Lichtenberg begrüßt es, dass in den Berliner
Bezirken Ordnungsämter gebildet werden. Die Wahrnehmung ihrer Aufgaben soll in
Berlin einheitlich geregelt werden. Mit den Ordnungsämtern sind hoheitliche
aber keine polizeilichen Aufgaben verbunden. Das Bezirksamt wird in seiner
Auffassung bestärkt, dass auf die Ordnungsämter abgeschichteten Aufgaben
ausreichend mit Personal und Sachmittel ausgestattet werden.
2.
Das Bezirksamt wird ersucht begleitend zur Einrichtung
der Ordnungsämter die Bevölkerung des Bezirkes Lichtenberg über bußgeldbewehrte
Ordnungsverstöße zu informieren und darauf hinzuweisen, dass diese künftig
durch die o. g. Behörde geahndet werden.
Darüber hinaus sollen gemeinsam mit Stadtteilmanagement, Bürgerinitiativen und
Kiezbeiräten veranstaltete Diskussionsforen über die Arbeit von Ordnungsämtern
in den Stadtteilen organisiert werden. Sie haben die Zielstellung, dass die
Arbeit der Ordnungsämter auf Bedarfe der Einwohner und die Besonderheiten der
Stadtteile abgestimmt wird und vor Ort präventive Ansätze zur Vermeidung akuter
Störungen und Rechtsverletzungen im öffentlichen Raum, die in die Kompetenz des
Bezirksamtes fallen, diskutiert und umgesetzt werden.
3.
Die Schaffung des bezirklichen Ordnungsamtes soll
grundsätzlich mit einer Konzentration der ordnungsrechtlichen Aufgaben an einer
Stelle der Bezirksverwaltung einhergehen und nur in begründeten Ausnahmefällen
dürfen Ordnungsaufgaben bei den Fachverwaltungen verbleiben. Die
Zusammenführung von Aufgaben in den Ordnungsämtern bietet die Möglichkeit die
Bearbeitungs- und Wartezeiten für die Bürger und Wirtschaftstreibenden zu
verkürzen.
4.
Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes sollen vor Aufnahme
ihrer Tätigkeit intensiv im Bereich der Rechtsanwendung, der Gesprächsführung
und der Deeskalationstechniken geschult werden.
5.
Die Außendienstmitarbeiter des Ordnungsamtes sollen
sofort als solche erkannt werden können, d. h. uniformiert sein. Sie sollen in
enger Kooperation mit der Polizei, der BSR und den Fachverwaltungen ihre
Aufgaben wahrnehmen. Eine zeitnahe Kommunikation mit Polizei, BSR und
Fachverwaltungen ist zu gewährleisten. Langfristig sollte eine Einbindung der
Außendienstmitarbeiter in den Polizeifunk angestrebt werden. Aus Gründen der
Fürsorgepflicht ist zu prüfen, ob das Risiko berufsbedingter Verletzungen oder
sogar der Berufs-/Erwerbsunfähigkeit ausreichend abgesichert ist.
6.
Es ist zu prüfen, in wie weit eine
“Ordnungspartnerschaft für Lichtenberg” als gemeinsames strategisches
Steuerungsorgan von Bezirksamt und gesellschaftlichen Akteuren des Bezirks
initiiert werden kann.