Drucksache - DS/1086/V  

 
 
Betreff: So wirbt Lichtenberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.09.2004 
33. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.11.2004 
35. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD PDF-Dokument
Änderungsantrag BVO FDP PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt wurde ersucht ein Konzept zu erarbeiten, wie für private Anbieter die Voraussetzungen zu schaffen sind, damit diese Andenken entwickeln und verkaufen können,

die das Bezirkswappen, das grafische Symbol “Lichtenberg” oder den Slogan “Besser leben...” tragen. Ziel des Konzeptes soll sein, den Bezirk Lichtenberg über seine Grenzen hinaus bekannter zu machen und ggf. Einnahmen durch die Vermarktung Lichtenberger Hoheitszeichen und Logos zu erzielen.

 

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, nachstehende Information als Abschlussbericht zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Wortmarke “Lichtenberg” und das Logo “Besser leben” wurde für das Bezirksamt Lichtenberg entwickelt. Für die Anwendung sind genaue Gestaltungsrichtlinien zu beachten. Die Wortmarken werden bei allen Publikationen aufgebracht, die entweder vom Bezirksamt Lichtenberg allein oder in Zusammenarbeit bei Gemeinschaftsprojekten hergestellt werden. Die Wortmarken zeigen die  Verantwortlichkeit bzw. die Mitarbeit des Bezirksamtes Lichtenberg an.

In Einzelfällen können bei der Herstellung von externen Druckerzeugnissen (Postkarten, Broschüren, Stadtpläne) in Absprache mit dem Herausgeber die beiden Wortmarken aufgebracht werden. Hierzu ist die Genehmigung im jeweiligen Einzelfall des Bezirksamtes einzuholen. Das Bezirksamt regt die Verwendung der Wortmarken auch an, wenn sie im Interesse der öffentlichen Wahrnehmung des Bezirkes und der Imagebildung ist.

Durch die Vervielfältigung und den Umlauf solcher Druckerzeugnisse potenziert sich der Werbeeffekt für das Bezirksamt Lichtenberg. Bisher wurden keine finanziellen Einnahmen durch den Einsatz der Wortmarken, wohl aber ein ideeller Wert erzielt. Es wird auch eingeschätzt, dass Einnahmeerwartungen – etwa über eine Schutzgebühr  - eher dem Anliegen entgegenstehen.

 

Bei  Freigabe bzw. Verkauf der Wortmarken könnten auf Werbeprodukten privater Anbieter der Eindruck einer Mitarbeit bzw. Mitverantwortung des Bezirksamtes Lichtenberg entstehen. Ein  Missbrauch wäre nicht auszuschließen.

 

Das Bezirkswappen ist ein Hoheitszeichen und unterliegt somit der Wappenordnung des Senates von Berlin. Für das Landeswappen wurde nach häufiger Nachfrage von Verbänden, Vereinen, Firmen und anderen Institutionen zur Öffentlichkeitsarbeit oder zur Verwendung kommerzieller Zwecke ein Landessymbol (Wappenschild des Landeswappens ohne Mauerkrone, farbig oder schwarz-weiß, siehe auch www.berlin.de/RBmSKzl/Hoheitszeichen/index.html) bereitgestellt. Das Symbol kann von jedermann unentgeltlich verwendet werden, ausgenommen sind Siegel, Stempel oder andere amtliche Dokumente.

 

Adäquat hierzu könnte auch im Bezirksamt Lichtenberg verfahren werden. Nach Entwicklung eines “Bezirkssymbols” aus dem Bezirkswappen könnte es analog verwendet werden.

 

 

 

Christina Emmrich

Bezirksbürgermeisterin

 

 
 

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