Drucksache - DS/1106/V  

 
 
Betreff: Aufstellung eines Bebauungsplanes - südlich der Landsberger Allee
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:StadtentwicklungBezirksamt
  BzStRin Stadt,
Drucksache-Art:Dringliche BeschlussempfehlungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.09.2004 
33. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.11.2004 
35. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Anhörung
16.11.2005 
47. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Beschlussempfehlung Stadtentwicklung PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Zwb.) PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt wird ersucht für den Bereich südlich der Landsberger Allee zwischen den Wohnhochhäusern 130 und 180 bis zur vorhandenen Bebauung einen Bebauungsplan aufzustellen. In dem Bebauungsplan sind Art und Maß einer möglichen Bebauung sowie ihre Baugrenzen auszuweisen. Mit der möglichen Bebauung soll die städtebauliche Struktur der südlichen Landsberger Allee entwickelt werden, die das Wohngebiet aufwertet und das Gebietszentrum am Anton-Saefkow-Platz in seiner Funktion unterstützt.

Darüber hinaus ist eine zusätzliche verkehrliche Erschließung zu dem Gebiet von der Landsberger Allee westlich des Wohnhauses 180 einzuordnen.

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Dem FB Stadtplanung lag ein Antrag auf Vorbescheid für einen Lebensmitteldiscounter im Bereich Franz-Jacob-Straße/Landsberger Allee 154, 156, 158, 160, 162-170 (Parkplatz der           HOWOGE) vor. Dieser Lebensmitteldiscounter wurde bauplanungsrechtlich als unzulässig beurteilt.

Inzwischen wurde auch der Widerspruch mit Widerspruchsbescheid Nr. 607/2005 vom 08.08.5005 zurückgewiesen.

Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung an der Landsberger Allee sicher zu stellen, hat das Bezirksamt in seiner Sitzung am 29.März 2005 beschlossen, für das Gelände zwischen Landsberger Allee, Franz-Jacob-Straße und Karl-Lade-Straße im Ortsteil Fennpfuhl einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 11-25 aufzustellen und im Amtsblatt Nr.20 vom 29.04.2005 veröffentlicht. Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer 40. Sitzung in der V. Wahlperiode den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes 11-25 zur Kenntnis genommen.

Die wesentlichen Planungsziele sind der Erhalt des vorhandenen Wohngebietes in seinem Bestand als allgemeines Wohngebiet (WA) gem. § 4 BauNVO durch die Festsetzung von überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen sowie von Straßenverkehrsflächen. Der Vorhandene Grundschulstandort wird als Gemeinbedarfsstandort mit der Zweckbestimmung Schule und der vorhandene Spielplatz als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz gesichert.

 

Ein erweiterter Geltungsbereich, wie im BVV-Beschluss angeregt, erwies sich wegen nicht bestehender vergleichbarer Planungserfordernisse und der besonderen Eilbedürftigkeit als nicht zweckmäßig.

 

Berlin, den

 

 

_________________                                      _____________________________

Emmrich                                                        Lompscher

Bezirksbürgermeisterin                                 Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung

 

 
 

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