Drucksache - DS/1101/V  

 
 
Betreff: Grundstück Paul-Junius-Straße 65 - Rückbau der WGLi-Baracke und Neugestaltung der Freifläche
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin StadtBzStRin Stadt,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.09.2004 
33. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat Folgendes beschlossen:

 

a)      die von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Aussicht gestellten Mittel (WUM Ost, Programmjahr 2004) in Höhe von 200.000, 00 € im Fördergebiet Fennpfuhl für den Rückbau der WGLi - Baracke Paul-Junius-Straße 65 und die Neugestaltung der Freifläche einzusetzen;

b)      das Grundstück Paul-Junius-Straße 65 für das Fachvermögen UmNat ohne Zahlung eines Kaufpreises zu erwerben und das Grundstück bis zur Fertigstellung der Grünfläche per Überlassungsvertrag dem Maßnahmeträger zu übergeben;

c)      IS mit der Durchführung des Grundstückgeschäfts und der Verwaltung zu beauftragen;

d)      für den Haushalt 2004/05, wenn nötig, das erforderliche Budget UmNat für die laufenden Kosten und die Pflege der Fläche vor der Budgetzuweisung für das Haushaltsjahr 2006 im Wege der Haushaltswirtschaft zu übertragen;

e)      die Abt. Stadt zu beauftragen, unverzüglich die Ausschreibung nach LHO für die Benennung eines externen Maßnahmeträgers für den Abriss und die Aufwertung der Grünfläche in Zusammenarbeit mit IS und UmNat durchzuführen;

f)        d2ie Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.

 

Begründung

 

Das Grundstück der ehemaligen WG Li – Verwaltungsbaracke Paul-Junius-Straße 65 befindet sich im Ortsteils Fennpfuhl, am südlichen Rand des Fennpfuhl-Parks.

 

Der Entwurf der Bereichsentwicklungsplanung Alt-Lichtenberg sieht für diese Fläche die Arrondierung des Fennpfuhl-Parks vor. Ziel ist die Stärkung des Fennpfuhl-Parks und der anliegenden Nutzungen.

 

Im Stadtteilentwicklungskonzept ist die Erweiterung der Parkanlage um diese Fläche als zu klärender Dissenspunkt verzeichnet. Die Bedeutung dieser Parkanlage für das umliegende Wohngebiet ist sehr groß und ihre Wertigkeit soll gesteigert werden. Die grüne Mitte des Wohngebietes soll zudem stärker mit den umliegenden Nutzungszonen (Wohnen, Sport, Einkaufen, etc.) und den Promenaden vernetzt werden.

 

Für das o. g. Grundstück stellt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Mittel zur Verbesserung des Wohnumfeldes in Höhe von ca. 200.000 € für das Programmjahr 2004 (Haushaltsjahr 2006) in Aussicht. Die WG Li ist zur Übertragung des Grundstücks an den Bezirk bereit.

 

Voraussetzung für die Durchführung der Fördermaßnahme ist zum Einen die Verfügbarkeit des Grundstücks sowie die Einreichung des Förderantrags durch einen externen Maßnahmeträger bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bis 15.09.2004.

 

“(...)Wir (...) möchten Ihnen einen Betrag in Höhe von 200.000,00 €  für das Fördergebiet Fennpfuhl für den Rückbau der WGLi - Baracke Paul - Junius - Str. 65 und die Neugestaltung der Freifläche zur Verfügung stellen. Die Kassenmittel würden wir in voller Höhe im Haushaltsjahr 2006 (s. Übersichtstabelle) bereitstellen.

Voraussetzung ist jedoch, dass Ihrerseits bis spätestens zum 15. September 2004 prüffähige Antragsunterlagen (gem. VV SozStadt vom 28. Oktober 2002) zur Sicherung der durch die IBB bis zum 30. September 2004 zu erteilenden Bewilligung bei uns eingereicht werden. Wie bereits in der Steuerungsrunde am 30. Juni 2004 in Ihrem Hause deutlich gemacht, muss dies über einen Träger erfolgen, der auf der Grundlage der LHO sehr kurzfristig auszuschreiben ist.

Angesichts dieses erforderlichen, formalen Prozederes bitte ich Sie, uns bis Ende August mitzuteilen, ob die o. g. Fristen realistischer Weise von Ihnen auch einzuhalten sind. (...)” Auszug aus einem Email der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung IV B vom 28.07.2004.

 

Die Realisierbarkeit dieser Zielsetzung wurde im Rahmen verschiedener Beratungen erörtert und im Ergebnis wurde folgende Zeitschiene vereinbart.

 

Bis 18.08.2004

Frist für die Erklärung der WG Li hinsichtlich Grundstücksübertragung

24.08.2004

Beschluss des BA

Bis 03.09.2004

Beschränkte Ausschreibung eines Trägers für die Antragstellung bei SenStadt durch Stapl in Zusammenarbeit mit IS / UmNat

Bis 13.09.2004

Erarbeitung der Antragsunterlagen und Abstimmung mit den betroffenen Fachämtern durch den Träger

14.09.2004

Vorlage des abgestimmten Förderantrags als Tischvorlage im BA durch den Träger

15.09.2004

Abgabe Förderantrag gem. VV SozStadt vom 28.10.2002 über Träger an SenStadt

30.09.2004

Frist der IBB bis zu der die Bewilligung erteilt werden muss

 

 

 

Berlin, den

 

 

 

 

Emmrich                                                             Lompscher

Bezirksbürgermeisterin                                      Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung

 

 
 

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