Drucksache - DS/0968/V  

 
 
Betreff: Kultur als Erlebnis gestalten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
  BzStR WiImm,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.05.2004 
30. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.09.2004 
33. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU PDF-Dokument
Änderungsantrag BVO FDP PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Das Bezirksamt wurde ersucht zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, dass Kindergeburtstage in bezirklichen Einrichtungen entgeltlich gefeiert werden

Das Bezirksamt wurde ersucht zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, dass  Kindergeburtstage in bezirklichen Einrichtungen entgeltlich gefeiert werden

könnten. Hierbei war auch zu prüfen, wie ein mögliches öffentliches Angebot

aussehen könnte, das den Kindergeburtstag als Erlebnisfeier präsentiert.

 

Hierzu berichtet das Bezirksamt wie folgt:

 

Die Vergabe von Räumen in landeseigenen Gebäuden gelten die Regelungen in der LHO und entsprechende Arbeitsanweisungen.

In der Mehrzahl der landeseigenen (bezirklichen) Gebäude, die eine bestimmte Fachnutzung beherbergen ist es nicht möglich, private Kindergeburtsfeiern durchzuführen.

Dazu zählen Bürodienstgebäude, Seniorenbegegnungsstätten, Schulen und Gesundheitseinrichtungen.

 

Für Einrichtungen des Jugendamtes (Kita und JFE) gelten besondere Bedingungen.

Durch die Arbeitsanweisung über die “ Bereitstellung und Nutzung von Räumen und Freiflächen in Jugendfreizeiteinrichtungen (JFE) und Kindertagesstätten des Bezirksamtes Lichtenberg” vom 24. Juli 2001 ist die Vergabe von Räumen in den nachgeordneten Einrichtungen des Jugendamtes geregelt. Hierbei enthalten ist auch die Benutzerordnung für die zeitlich begrenzte Überlassung von Räumen und Freiflächen sowie Geräten und sonstigen Einrichtungsgegenständen in Kindertagesstätten.

Die Entscheidung über die einmalige oder periodisch kurzzeitige Überlassung (Vergabe) von Räumen und Freianlagen einschließlich der Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen und damit ggf. verbundener Zusatzleistungen obliegt der jeweiligen Fachbereichsleitung. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt durch den Immobilienservice.

 

In den JFE können in der Regel Räume und Freiflächen nur in der regulären Öffnungszeit der jeweiligen JFE vergeben werden. Für die Benutzung der Räume bzw. Freiflächen ist ein Entgelt, abhängig von der genutzten Fläche, je angefangener Stunde zu entrichten.

 

Weitere Regelungen (Ausschluss von der Vergabe, zusätzliche Entgelte bzw. Minderungen oder Befreiungen von der Entgeltentrichtung, Reinigungskosten, u.a.) sind in einer Arbeitsanweisung geregelt.

 

Unter diesen Bedingungen ist eine Nutzung von JFE für Kindergeburtstage und andere Feierlichkeiten möglich. Dabei darf es allerdings nicht zu einer Einschränkung des Angebotes der JFE, d.h. zu einer Minderung der Angebotsstunden kommen, da sich dieses auf die zu erbringenden Mengen und somit auf den Produktpreis auswirkt. Durch diese Veranstaltungen dürfen ebenfalls keine zusätzlichen Personalkosten entstehen.

 

Kindertagesstätten sind von Montag - Freitag in der Zeit von 06.00 Uhr - 18.00 Uhr für die Kinderbetreuung geöffnet. Ein öffentliches Angebot während dieser Zeit bedeutet, Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen und Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, was aus fachlicher Sicht im laufenden Dienstbetrieb nicht möglich ist bzw. diesen beeinträchtigen würde.

 

Eine Nutzung außerhalb der Öffnungszeiten der Kindertagesstätten würde bedeuten, dass eine Mitarbeiterin der jeweiligen Einrichtung für die Schlüsselübergabe bzw. Schlüsselentgegennahme verantwortlich sein muss. Das schließt eine Kontrolle hinsichtlich der Wiederaufnahme des Dienstbetriebes am darauffolgenden Tag ein. Für die verantwortliche Mitarbeiterin würde somit Mehrarbeitszeit anfallen. Bei Abgeltung der Mehrarbeitszeit steht diese Mitarbeiterin dann nicht zur Betreuung der Kinder zur Verfügung. Die enge Personalbemessung in den Kindertagesstätten lässt hierfür keinen Spielraum.

 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LuV Bibliotheken werden das Angebot, Kindergeburtstage in der Bibliothek feiern zu können, in das Leistungsspektrum aufnehmen. Ziel der Angebotserweiterung ist es, Kindern im Alter von 5 bis 12 Jahren den persönlichen Wert, den Bibliotheken haben können, zu vermitteln. Angeboten werden unterschiedliche, altersspezifische und wählbare Programme.

Das neue Angebot soll auch außerhalb der Bibliotheken, zum Beispiel in Kitas und Kinderarztpraxen beworben werden.

 

Die private Kindergeburtstagsfeier wird in jeder Lichtenberger Öffentlichen Bibliothek angeboten und kommt nach Abschluss einer Vereinbarung zustande. Im Rahmen der Vereinbarung werden der Umfang der Ausstattung sowie ein Unkostenbeitrag geregelt. Der Unkostenbeitrag ab 20 € deckt zusätzliche und spezifische Kosten. Auf der Grundlage eines Angebotskataloges wird die Ausstattung der Kindergeburtstagsfeier individuell vereinbart.

 

Nach amtsübergreifender Klärung und Gestaltung aller inhaltlichen und formalen Voraussetzungen für dieses neue Angebot soll es ab dem 01.01.2005 möglich sein, Kindergeburtstage in den Lichtenberger Bibliotheken feiern zu können.

 

 

 

 

 

Dr. Andreas Prüfer

Bezirksstadtrat WiImm

 

 

 
 

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