Drucksache - DS/0968/V
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Das Bezirksamt wurde ersucht zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht,
dass Kindergeburtstage in bezirklichen
Einrichtungen entgeltlich gefeiert werden könnten. Hierbei war auch zu prüfen, wie ein mögliches öffentliches
Angebot aussehen könnte, das den Kindergeburtstag als Erlebnisfeier präsentiert. Hierzu
berichtet das Bezirksamt wie folgt: Die Vergabe
von Räumen in landeseigenen Gebäuden gelten die Regelungen in der LHO und
entsprechende Arbeitsanweisungen. In der
Mehrzahl der landeseigenen (bezirklichen) Gebäude, die eine bestimmte
Fachnutzung beherbergen ist es nicht möglich, private Kindergeburtsfeiern
durchzuführen. Dazu zählen
Bürodienstgebäude, Seniorenbegegnungsstätten, Schulen und
Gesundheitseinrichtungen. Für
Einrichtungen des Jugendamtes (Kita und JFE) gelten besondere Bedingungen. Durch die
Arbeitsanweisung über die “ Bereitstellung und Nutzung von Räumen und
Freiflächen in Jugendfreizeiteinrichtungen (JFE) und Kindertagesstätten des
Bezirksamtes Lichtenberg” vom 24. Juli 2001 ist die Vergabe von Räumen in den
nachgeordneten Einrichtungen des Jugendamtes geregelt. Hierbei enthalten ist
auch die Benutzerordnung für die zeitlich begrenzte Überlassung von Räumen und
Freiflächen sowie Geräten und sonstigen Einrichtungsgegenständen in
Kindertagesstätten. Die
Entscheidung über die einmalige oder periodisch kurzzeitige Überlassung
(Vergabe) von Räumen und Freianlagen einschließlich der Einrichtungs- und
Ausstattungsgegenständen und damit ggf. verbundener Zusatzleistungen obliegt
der jeweiligen Fachbereichsleitung. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt durch
den Immobilienservice. In den JFE
können in der Regel Räume und Freiflächen nur in der regulären Öffnungszeit der
jeweiligen JFE vergeben werden. Für die Benutzung der Räume bzw. Freiflächen
ist ein Entgelt, abhängig von der genutzten Fläche, je angefangener Stunde zu
entrichten. Weitere
Regelungen (Ausschluss von der Vergabe, zusätzliche Entgelte bzw. Minderungen
oder Befreiungen von der Entgeltentrichtung, Reinigungskosten, u.a.) sind in
einer Arbeitsanweisung geregelt. Unter
diesen Bedingungen ist eine Nutzung von JFE für Kindergeburtstage und andere
Feierlichkeiten möglich. Dabei darf es allerdings nicht zu einer Einschränkung
des Angebotes der JFE, d.h. zu einer Minderung der Angebotsstunden kommen, da
sich dieses auf die zu erbringenden Mengen und somit auf den Produktpreis
auswirkt. Durch diese Veranstaltungen dürfen ebenfalls keine zusätzlichen
Personalkosten entstehen. Kindertagesstätten
sind von Montag - Freitag in der Zeit von 06.00 Uhr - 18.00 Uhr für die
Kinderbetreuung geöffnet. Ein öffentliches Angebot während dieser Zeit
bedeutet, Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen und Sicherheitsvorkehrungen
zu treffen, was aus fachlicher Sicht im laufenden Dienstbetrieb nicht möglich
ist bzw. diesen beeinträchtigen würde. Eine
Nutzung außerhalb der Öffnungszeiten der Kindertagesstätten würde bedeuten,
dass eine Mitarbeiterin der jeweiligen Einrichtung für die Schlüsselübergabe
bzw. Schlüsselentgegennahme verantwortlich sein muss. Das schließt eine
Kontrolle hinsichtlich der Wiederaufnahme des Dienstbetriebes am
darauffolgenden Tag ein. Für die verantwortliche Mitarbeiterin würde somit
Mehrarbeitszeit anfallen. Bei Abgeltung der Mehrarbeitszeit steht diese
Mitarbeiterin dann nicht zur Betreuung der Kinder zur Verfügung. Die enge
Personalbemessung in den Kindertagesstätten lässt hierfür keinen Spielraum. Die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LuV Bibliotheken werden das Angebot,
Kindergeburtstage in der Bibliothek feiern zu können, in das Leistungsspektrum
aufnehmen. Ziel der Angebotserweiterung ist es, Kindern im Alter von 5 bis 12
Jahren den persönlichen Wert, den Bibliotheken haben können, zu vermitteln.
Angeboten werden unterschiedliche, altersspezifische und wählbare Programme. Das neue
Angebot soll auch außerhalb der Bibliotheken, zum Beispiel in Kitas und
Kinderarztpraxen beworben werden. Die private
Kindergeburtstagsfeier wird in jeder Lichtenberger Öffentlichen Bibliothek
angeboten und kommt nach Abschluss einer Vereinbarung zustande. Im Rahmen der
Vereinbarung werden der Umfang der Ausstattung sowie ein Unkostenbeitrag
geregelt. Der Unkostenbeitrag ab 20 € deckt zusätzliche und spezifische Kosten.
Auf der Grundlage eines Angebotskataloges wird die Ausstattung der
Kindergeburtstagsfeier individuell vereinbart. Nach
amtsübergreifender Klärung und Gestaltung aller inhaltlichen und formalen
Voraussetzungen für dieses neue Angebot soll es ab dem 01.01.2005 möglich sein,
Kindergeburtstage in den Lichtenberger Bibliotheken feiern zu können. Dr. Andreas
Prüfer Bezirksstadtrat
WiImm |
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