Drucksache - DS/1093/V  

 
 
Betreff: Kinder- und Jugendhilfe
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:JugendhilfeausschussBezirksamt
  BzStR JugBilSport,
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.09.2004 
33. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.08.2005 
43. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Beschlussempfehlung JHA PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Die BVV hat in ihrer Tagung am 15.09.2004 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht die Position des deutschen Bundesjugendringes sowie des Aufrufs von Münster vom 02. Juni 2004 zu unterstützen und diese Position aktiv im Rat der Bürgermeister und in anderen mit dem Thema befassten Gremien mit dem Ziel einzubringen, dass die Zuständigkeit des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) auch künftig in der Verantwortung der Bundesrepublik bleibt und nicht in Länderverantwortung übergeht.

 

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Der Bundestag und Bundesrat hatte am 16./17. Oktober 2003 jeweils den Beschluss gefasst, eine Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung einzusetzen.

 

Die Kommission sollte insbesondere

 

·         die Zuordnung von Gesetzgebungszuständigkeiten auf Bund und Länder,

·         die Zuständigkeiten und Mitwirkungsrechte der Länder in der Bundesgesetzgebung

und

·         die Finanzbeziehungen (insbesondere Gemeinschaftsaufgaben und Mischfinanzierungen) zwischen Bund und Ländern

 

überprüfen.

 

Die Kommission hatte zwei Arbeitsgruppen zu den Themenkomplexen “Gesetzgebungskompetenzen und Mitwirkungsrechte” und “Finanzbeziehungen” sowie sieben Projektgruppen eingerichtet, darunter eine mit dem Titel “Regionale Themen”, zu dem nach Verständnis der Kommission auch die öffentliche Fürsorge und damit auch die Kinder- und Jugendhilfe gehören.

 

Eine Zersplitterung des Kinder- und Jugendhilferechtes durch weitere Kompetenzübertragung an die Länder ist durch die weitere Förderalismusdebatte weitgehend vermieden wurden.

 

...

 

Die Kommission hat sich nicht auf gemeinsame Vorschläge verständigen können und ihre

Arbeit am 17. Dezember 2004 beendet.

 

Damit bleibt es derzeit bei der bundeseinheitlichen Gesetzgebung des SGB VIII. Unabhängig davon ist nach wie vor große Aufmerksamkeit auf die weitere Entwicklung des Gesetzgebungsverfahrens geboten und Unterstützung für den Erhalt der Bundeszuständigkeit erforderlich.

 

10360 Berlin,           .06.2005

 

 

Emmrich                                                             Räßler

Bezirksbürgermeisterin                                      Bezirksstadtrat für

                                                                            Jugend, Bildung und Sport

 

 
 

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