Drucksache - DS/1102/V
Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Unter Beibehaltung des Ziels der planungsrechtlichen Sicherung des Geltungsbereiches als allgemeines Wohngebiet und als private Dauerkleingärten soll der Entwurf des Bebauungsplanes geändert werden (siehe Anlage 2. Der geänderte Bebauungsplanentwurf soll nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich ausgelegt werden. Begründung: Unterrichtung über den Stand des
laufenden Bebauungsplanverfahrens nach Abschluss der Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange und in Vorbereitung der öffentlichen Auslegung Berlin, den
___________________ _____________________________ Emmrich Lompscher Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin
für Stadtentwicklung
Anlage 1 Räumlicher Geltungsbereichdes Bebauungsplanes XXII-42 für das Gelände zwischen Bitburger Straße, Kyllburger
Weg, Feldtmannstraße und Waxweiler Weg im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen Maßstab 1:5.000 Ziel des Bebauungsplanes
Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes, einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung “Private Dauerkleingärten” und öffentlicher Straßenverkehrsflächen Anlage 2 Begründung Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 15.06.2004
die Auswertung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4
Baugesetzbuch beschlossen sowie die Durchführung der öffentlichen Auslegung des
Bebauungsplanentwurfes nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch. In Vorbereitung der öffentlichen Auslegung wurden die
bestehenden Nutzungen innerhalb des vorhandenen Wohngebietes mit den Zielen des
Bebauungsplanentwurfes überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass das Ziel der
Gliederung des Wohngebietes durch Bauzonen nicht dem Bestand entspricht und in
vielen Bereichen abweicht. In nicht nur geringem Umfang befinden sich
insbesondere Wohngebäude bzw. –teile außerhalb der geplanten überbaubaren
Flächen. Da das städtebauliche Ziel für das allgemeine
Wohngebiet in erster Linie im Erhalt der landschaftlichen Prägung besteht, was
mit der Festsetzung einer GRZ von 0,2 gesichert wird, soll im Interesse der
Belange der Grundstückseigentümer auf die Sicherung von Bauzonen verzichtet
werden. Die Planzeichnung soll deshalb wie folgt geändert
werden: ·
Für alle
Grundstücke entlang der vorhandenen öffentlichen Straßen wird die vordere
Baugrenze in einem Abstand vom 5 m zur Straßenbegrenzungslinie beibehalten.
Hintere Baugrenzen soll es nur bei den Grundstücken geben, die an die
Kleingartenanlage angrenzen. Hier soll die hintere Baugrenze einen Abstand von
5 m zum Schutz der KGA einhalten. ·
Die Grundstücke
am Dasburger Weg, die mit der seitlichen Grundstücksgrenze an die KGA
angrenzen, sollen auf Grund des angrenzenden Weges innerhalb der KGA nur einen
seitlichen Abstand von 3 m einhalten. Mit dem Wegfall der hinteren Bauzone (2. Reihe) und der Erweiterung der
überbaubaren Grundstücksfläche gilt dann im gesamten allgemeinen Wohngebiet
eine zulässige Vollgeschosszahl von Zwei. Damit wird die bisher geplante
Festsetzung für die hintere Bauzone (2. Reihe) mit einem Vollgeschoss hinfällig
und dem geltenden Planungsrecht entsprochen. Das Tiefbauamt teilte mit Schreiben vom 18.06.2004
mit, dass die Straßenbegrenzungslinie im Bereich Waxweiler Weg/Bitburger Straße
nicht wie bisher beabsichtigt verändert werden kann. Es muss der Bestand
gesichert werden, da die derzeit nicht befestigten Flächen der Straße der
Versickerung von Niederschlagswasser dienen. Die Planzeichnung soll deshalb wie folgt geändert
werden: ·
Die
Straßenbegrenzungslinie wird entsprechend des Bestandes festgesetzt. ·
Das Baufeld für das Gebäude mit der
Grundstücksnummer Bitburger Straße 86 wird angepasst und damit geringfügig
geändert. Für die geplante Änderung der Zielsetzung
hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksflächen liegen die Zustimmungen der
zuständigen Senatsverwaltung und der Gemeinsamen Landesplanung vor. Die von der Änderung des B-Planentwurfes betroffen
Träger öffentlicher Belange sollen zeitgleich mit der öffentlichen Auslegung um
Stellungnahme zu dem geänderten Entwurf gebeten werden. |
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