Drucksache - DS/1102/V  

 
 
Betreff: Bebauungsplan XXII-42 (Geltungsbereich und Ziel siehe Anlage 1)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin StadtBzStRin Stadt,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.09.2004 
33. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Unter Beibehaltung des Ziels der planungsrechtlichen Sicherung des Geltungsbereiches als allgemeines Wohngebiet und als private Dauerkleingärten soll der Entwurf des Bebauungsplanes geändert werden (siehe Anlage 2. Der geänderte Bebauungsplanentwurf soll nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich ausgelegt werden.

 

Begründung:        Unterrichtung über den Stand des laufenden Bebauungsplanverfahrens nach Abschluss der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und in Vorbereitung der öffentlichen Auslegung

 

 

Berlin, den

 

 

 

 

___________________                                              _____________________________

Emmrich                                                         Lompscher

Bezirksbürgermeisterin                                  Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung

 

 

                                                                                                    


                                                                                                                                                                                                  Anlage 1

 

 

Räumlicher Geltungsbereich

des Bebauungsplanes XXII-42

für das Gelände zwischen Bitburger Straße, Kyllburger Weg, Feldtmannstraße und Waxweiler Weg

im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen

 

 

                                                                                                                                                                      Maßstab 1:5.000

 

 

Ziel des Bebauungsplanes

 

Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes, einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung “Private Dauerkleingärten” und öffentlicher Straßenverkehrsflächen

Anlage 2

 

 

Begründung

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 15.06.2004 die Auswertung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Baugesetzbuch beschlossen sowie die Durchführung der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch.

 

In Vorbereitung der öffentlichen Auslegung wurden die bestehenden Nutzungen innerhalb des vorhandenen Wohngebietes mit den Zielen des Bebauungsplanentwurfes überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass das Ziel der Gliederung des Wohngebietes durch Bauzonen nicht dem Bestand entspricht und in vielen Bereichen abweicht. In nicht nur geringem Umfang befinden sich insbesondere Wohngebäude bzw. –teile außerhalb der geplanten überbaubaren Flächen.

 

Da das städtebauliche Ziel für das allgemeine Wohngebiet in erster Linie im Erhalt der landschaftlichen Prägung besteht, was mit der Festsetzung einer GRZ von 0,2 gesichert wird, soll im Interesse der Belange der Grundstückseigentümer auf die Sicherung von Bauzonen verzichtet werden.

 

Die Planzeichnung soll deshalb wie folgt geändert werden:

 

·         Für alle Grundstücke entlang der vorhandenen öffentlichen Straßen wird die vordere Baugrenze in einem Abstand vom 5 m zur Straßenbegrenzungslinie beibehalten. Hintere Baugrenzen soll es nur bei den Grundstücken geben, die an die Kleingartenanlage angrenzen. Hier soll die hintere Baugrenze einen Abstand von 5 m zum Schutz der KGA einhalten.

·         Die Grundstücke am Dasburger Weg, die mit der seitlichen Grundstücksgrenze an die KGA angrenzen, sollen auf Grund des angrenzenden Weges innerhalb der KGA nur einen seitlichen Abstand von 3 m einhalten.

 

Mit dem Wegfall der hinteren Bauzone (2. Reihe) und der Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche gilt dann im gesamten allgemeinen Wohngebiet eine zulässige Vollgeschosszahl von Zwei. Damit wird die bisher geplante Festsetzung für die hintere Bauzone (2. Reihe) mit einem Vollgeschoss hinfällig und dem geltenden Planungsrecht entsprochen.

 

Das Tiefbauamt teilte mit Schreiben vom 18.06.2004 mit, dass die Straßenbegrenzungslinie im Bereich Waxweiler Weg/Bitburger Straße nicht wie bisher beabsichtigt verändert werden kann. Es muss der Bestand gesichert werden, da die derzeit nicht befestigten Flächen der Straße der Versickerung von Niederschlagswasser dienen.

 

Die Planzeichnung soll deshalb wie folgt geändert werden:

 

·         Die Straßenbegrenzungslinie wird entsprechend des Bestandes festgesetzt.

·         Das Baufeld für das Gebäude mit der Grundstücksnummer Bitburger Straße 86 wird angepasst und damit geringfügig geändert.

 

Für die geplante Änderung der Zielsetzung hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksflächen liegen die Zustimmungen der zuständigen Senatsverwaltung und der Gemeinsamen Landesplanung vor.

 

Die von der Änderung des B-Planentwurfes betroffen Träger öffentlicher Belange sollen zeitgleich mit der öffentlichen Auslegung um Stellungnahme zu dem geänderten Entwurf gebeten werden.

 

 

 
 

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