Drucksache - DS/1094/V  

 
 
Betreff: Umgang mit dem positiven Budgetierungsergebnis 2005
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDFraktion SPD
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungAntrag zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.09.2004 
33. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Haushalt/Finanzen/Personal Entscheidung
06.10.2004 
36. Sitzung in der V. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt/Finanzen/Personal vertagt   
03.11.2004 
37. Sitzung in der V. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt/Finanzen/Personal ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht aus der zusätzlichen Zuweisung für den Bezirk in Höhe von 8,22 Mio. € schwerpunktmäßig Mittel für folgende Aufgaben bzw. Maßnahmen einzusetzen:

·    Reinigung von Schulgebäuden (hier ist der Haushaltstitel auf die erforderliche Höhe aufzustocken),

·    Ausstattung des neuen Ordnungsamtes über die vom Land finanzierte Grundausstattung hinaus,

·    Qualifizierung bzw. Sanierung von Kinderspielplätzen (Erhöhung der Zahl der Abenteuerspielplätze) mit 500.000 €,

·    Sanierung von Kita-Küchen mit 200.000 €,

·    Fortsetzung des bezirklichen Kurses der dauerhaften Absenkung von Infrastrukturkosten durch Konzentration auf die notwendigen bezirkseigenen Immobilien und deren Ausstattung.

 

Begründung:

Das Produktsummenbudget 2005 wurde auf der Basis der Kosten- und Leistungsrechnungsdaten für 2003 fortgeschrieben und im Doppelhaushalt 2004/2005 beschlossen. Die im Jahr 2003 eingeleiteten strukturellen Maßnahmen zur Konsolidierung des Bezirkshaushaltes (Eckwertebeschluss für den Doppelhaushaltsplan) zeigen positive Wirkungen. Ein Ergebnis dessen ist die um 8,22 Mio. € erhöhte Zuweisung an den Bezirk für 2005. Ein Ergänzungshaushaltsplan ist nicht erforderlich. Die Verteilung dieser Mittel nach dem Gießkannenprinzip kann aber nicht in Betracht kommen. Mit diesem Antrag sollen der BVV Prioritäten für den Mitteleinsatz  vorgeschlagen werden.

 

 
 

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