Beschluss:
1.
Aus den Sondermitteln der BVV 2005 werden mindestens 50
Prozent für die Unterstützung der Arbeit in den Stadtteilen und Sicherstellung
nachbarschaftlichen Engagements verwendet.
2.
Zu Beginn der Antragsberatung im Haushaltsausschuss
entscheidet der Ausschuss ob der jeweilige Antrag die Unterstützung der Arbeit
in den Stadtteilen und Sicherstellung nachbarschaftlichen Engagements zum Ziel
hat.
3.
Die Förderung aus Sondermitteln der BVV ist
grundsätzlich auf eine Maßnahme je Zuwendungsempfänger und Haushaltsjahr
beschränkt. Die Förderung gleicher Projekte eines Zuwendungsempfängers aus
Sondermitteln in aufeinander folgenden Haushaltsjahren ist nur im Ausnahmefall
möglich.