Beschluss:
Das Bezirksamt wird ersucht
1. in die überarbeitete Fassung des
Kommunalen Handlungsprogramms neben den bisher enthaltenen Aufgaben der
Verwaltung auch die von Bürgern, Vereinen, Bürgerinitiativen und anderen
Akteuren vorgeschlagenen Aufgaben als ihren Anteil aufzunehmen;
Aus den vielfältigen Aufgaben der Bereiche der Verwaltung sollte eine
ressortsübergreifende Aufgabe pro Jahr in den Mittelpunkt des Programmes
gestellt werden.
2. zu allen im Kommunalen
Handlungsprogramm aufgenommenen Handlungsfeldern konsequent und durchgängig
die zugehörigen Maßnahmen und Projekte, ihre Zielstellung und Indikatoren sowie
die Zuordnung zu den verantwortlichen Ämtern bzw. Akteuren in den Ortsteilen auszuweisen;
3. zu prüfen, ob die Formulierung des
überarbeiteten Programms zur Erhöhung seiner Verständlichkeit
a) für die Öffentlichkeit in einer komprimierten und gut verständlichen Kurzfassung,
in derem Zentrum die zentrale ressortsübergreifende Aufgabe stehen könnte und
b) für die Verwaltung, die BVV und beteiligten Akteure in einer
abrechnungsfähigen detaillierten Langfassung vorteilhaft wäre;
4. das kommunale Handlungsprogramm
jährlich unter Einbeziehung der Öffentlichkeit und der BVV fortzuschreiben,
beginnend mit dem Herbst 2005. In jeder Fortschreibung sollte wiederum eine
ressortsübergreifende Aufgabe in den Mittelpunkt gestellt werden.