Drucksache - DS/0917/V  

 
 
Betreff: Sonderprogramme in den Bezirkshaushalt
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die Linke.PDSBezirksamt
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.03.2004 
28. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.05.2004 
30. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.03.2005 
39. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag PDS PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Zwb.) PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in der Sitzung am 17. März 2004 (DS 0917/V) Folgendes beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich im Rat der Bürgermeister dafür einzusetzen,

 

1.    dass zukünftig die Mittel der verschiedenen Sonderprogramme des Senats in die Bezirkshaus-
       halte direkt eingestellt werden und

2.      die nicht verausgabten Mittel aus den Sonderprogrammen des Senats den Bezirken im darauffolgenden Haushaltsjahr übertragen werden und weiter zur Verfügung stehen.

 

 

In Erfüllung o. g. BVV-Drucksache hat sich die Bezirksbürgermeisterin an die Geschäftsstelle des Rates der Bürgermeister gewandt.

 

 

Zu 1.)

 

Mit Beschluss-Nr. 624/04 vom 16.09.2004 nahm der Rat der Bürgermeister wie folgt Stellung:

 

“Der Rat der Bürgermeister hält die derzeitigen Regularien zur Umsetzung von Sonderprogrammen für ausgesprochen unbefriedigend. Insoweit erhebt der Rat der Bürgermeister die Forderung nach einer Straffung und Optimierung der Verfahrensabläufe. Hierzu gehören neben der Transparenz der Förderentscheidungen insbesondere Festlegungen zur Beschleunigung des Verfahrens, rechtzeitige Förderentscheidungen am Beginn eines Haushaltsjahres, die Erhöhung von Zugriffsrechten und projektscharfe Kontierungen im Rahmen der Auftragswirtschaft. Weiterhin hält der Rat der Bürgermeister im Interesse eines kontinuierlichen Bauablaufs die Übertragbarkeit nicht verausgabter Mittel für erforderlich.

 

Im Übrigen stellt der Rat der Bürgermeister ein zunehmendes Missverhältnis zwischen vom Senat zentral gelenkten Sonderprogrammen auf der einen Seite und der Finanzausstattung der Bezirke im Bereich des öffentlichen Bauens auf der anderen Seite fest. Er legt Wert auf die Feststellung, dass die Bezirke die Bedarfe und notwendigen Einsatzfelder selbstverständlich auch ohne ministerielle Hilfestellungen erkennen können. Insoweit regt der Rat der Bürgermeister die Reduzierung einiger Programme zu Gunsten der Aufstockung der Mittel für die bauliche Unterhaltung in den Bezirken an.”

 

Zu 2.)

 

Die Übertragbarkeit nicht verausgabter Mittel in das darauffolgende Haushaltsjahr ist gegenwärtig nur in Ausnahmefällen zugelassen. Erstmalig wurde im Haushaltsjahr 2004 die Übertragung nicht verausgabter Mittel des Schul- und Sportanlagensanierungsprogramms in das Haushaltsjahr 2005 genehmigt.

 

Der Rat der Bürgermeister hat den Senat aufgefordert, im Interesse eines kontinuierlichen Bauablaufs die Übertragbarkeit nicht verausgabter Mittel grundsätzlich zuzulassen.

 

 

 

 

 

Berlin, den

 

 

 

Emmrich      

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksparlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen