Drucksache - DS/0917/V
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Die
Bezirksverordnetenversammlung hat in der Sitzung am 17. März 2004 (DS 0917/V)
Folgendes beschlossen: Das Bezirksamt wird ersucht, sich im Rat der Bürgermeister
dafür einzusetzen, 1. dass zukünftig
die Mittel der verschiedenen Sonderprogramme des Senats in die Bezirkshaus- 2.
die nicht verausgabten Mittel aus den Sonderprogrammen des Senats den
Bezirken im darauffolgenden Haushaltsjahr übertragen werden und weiter zur
Verfügung stehen. In
Erfüllung o. g. BVV-Drucksache hat sich die Bezirksbürgermeisterin an die
Geschäftsstelle des Rates der Bürgermeister gewandt. Zu 1.) Mit
Beschluss-Nr. 624/04 vom 16.09.2004 nahm der Rat der Bürgermeister wie folgt
Stellung: “Der Rat
der Bürgermeister hält die derzeitigen Regularien zur Umsetzung von
Sonderprogrammen für ausgesprochen unbefriedigend. Insoweit erhebt der Rat der
Bürgermeister die Forderung nach einer Straffung und Optimierung der
Verfahrensabläufe. Hierzu gehören neben der Transparenz der Förderentscheidungen
insbesondere Festlegungen zur Beschleunigung des Verfahrens, rechtzeitige
Förderentscheidungen am Beginn eines Haushaltsjahres, die Erhöhung von
Zugriffsrechten und projektscharfe Kontierungen im Rahmen der
Auftragswirtschaft. Weiterhin hält der Rat der Bürgermeister im Interesse eines
kontinuierlichen Bauablaufs die Übertragbarkeit nicht verausgabter Mittel für
erforderlich. Im
Übrigen stellt der Rat der Bürgermeister ein zunehmendes Missverhältnis
zwischen vom Senat zentral gelenkten Sonderprogrammen auf der einen Seite und
der Finanzausstattung der Bezirke im Bereich des öffentlichen Bauens auf der
anderen Seite fest. Er legt Wert auf die Feststellung, dass die Bezirke die
Bedarfe und notwendigen Einsatzfelder selbstverständlich auch ohne ministerielle
Hilfestellungen erkennen können. Insoweit regt der Rat der Bürgermeister die
Reduzierung einiger Programme zu Gunsten der Aufstockung der Mittel für die
bauliche Unterhaltung in den Bezirken an.” Zu 2.) Die Übertragbarkeit
nicht verausgabter Mittel in das darauffolgende Haushaltsjahr ist gegenwärtig
nur in Ausnahmefällen zugelassen. Erstmalig wurde im Haushaltsjahr 2004 die
Übertragung nicht verausgabter Mittel des Schul- und
Sportanlagensanierungsprogramms in das Haushaltsjahr 2005 genehmigt. Der Rat der
Bürgermeister hat den Senat aufgefordert, im Interesse eines kontinuierlichen
Bauablaufs die Übertragbarkeit nicht verausgabter Mittel grundsätzlich
zuzulassen. Berlin, den Emmrich |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksparlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |