Drucksache - DS/0910/V  

 
 
Betreff: Teilung des Bebauungsplanes XXII-35a "Teilbereich A des Wohnungsbauvorhabens am Hechtgraben" in die Geltungsbereiche XXII-35aa und XXII-35ab
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin StadtBzStRin Stadt,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.03.2004 
28. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
21.04.2004 
29. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)

den Bebauungsplan XXII-35a in die Geltungsbereiche XXII-35aa und XXII-35ab aufzuteilen (s. Lageplan).

 

b)

den B-Plan XXII-35aa zur Festsetzung zu bringen.

 

c)

den Fachbereich Stadtplanung mit der Durchführung des Verfahrens zu beauftragen.

 

 

 

 

 

Berlin, den                2004

 

 

 

 

Emmrich                                                             Lompscher

Bezirksbürgermeisterin                                      Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung


Anlage 1

 

 

 

 

 

Durch den Vorhabenträger des Wohnungsbauvorhabens am Hechtgraben ist in Abhängigkeit von der Vermarktungssituation nur der 1. Bauabschnitt, d.h. der westliche Teil des Geltungsbereiches des B-Planes XXII-35a in Angriff genommen worden. Hierüber wurde auch ein Städtebaulicher Vertrag geschlossen.

Da auf absehbare Zeit nicht mit der Weiterentwicklung des 2. Bauabschnittes zu rechnen ist, im 1. Bauabschnitt aber bereits eine Planreifegenehmigung für die Neubebauung erteilt wurde, besteht das Ziel darin, hier auch zur Festsetzung zu gelangen. Dies ist nur bei Teilung des Geltungsbereiches möglich.

 

Der Bebauungsplan XXII-35a wird daher folgendermaßen aufgeteilt:

 

XXII-35aa

 

Der Geltungsbereich XXII-35aa umfasst das Gelände zwischen dem Hechtgraben, der Ahornallee, dem Verlauf des Hagenower Rings, dem Wartenberger Weg und dem Regenrückhaltebecken im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Neu-Hohenschönhausen.

 

XXII-35ab

 

Der Geltungsbereich XXII-35ab umfasst das Gelände zwischen Hechtgraben, Kinderspielplatz, Hagenower Ring und Ahornallee im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Neu-Hohenschönhausen.


Anlage 2 zur Bezirksamtsvorlage Nr. 49/04

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

Amt für Planen und Vermessen

Fachbereich Stadtplanung

7

 

 

Bebauungsplan XXII-35a

 

Wohnungsbaustandort am Hechtgraben/Teilbereich A

Bezirk Lichtenberg

Ortsteil Neu-Hohenschönhausen

 

                                                                                                                                                                       Maßstab 1:5000

 

Bebauungsplan XXII-35aa und XXII-35ab

 

 

 
 

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