Drucksache - DS/0910/V
Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Das
Bezirksamt hat beschlossen:
Berlin,
den 2004
Emmrich Lompscher Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin
für Stadtentwicklung Anlage 1 Durch den Vorhabenträger des
Wohnungsbauvorhabens am Hechtgraben ist in Abhängigkeit von der
Vermarktungssituation nur der 1. Bauabschnitt, d.h. der westliche Teil des Geltungsbereiches
des B-Planes XXII-35a in Angriff genommen worden. Hierüber wurde auch ein
Städtebaulicher Vertrag geschlossen. Da auf absehbare Zeit nicht mit der
Weiterentwicklung des 2. Bauabschnittes zu rechnen ist, im 1. Bauabschnitt aber
bereits eine Planreifegenehmigung für die Neubebauung erteilt wurde, besteht
das Ziel darin, hier auch zur Festsetzung zu gelangen. Dies ist nur bei Teilung
des Geltungsbereiches möglich. Der Bebauungsplan XXII-35a wird
daher folgendermaßen aufgeteilt: XXII-35aaDer Geltungsbereich XXII-35aa umfasst das Gelände zwischen dem Hechtgraben, der Ahornallee, dem Verlauf des Hagenower Rings, dem Wartenberger Weg und dem Regenrückhaltebecken im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Neu-Hohenschönhausen. XXII-35abDer Geltungsbereich XXII-35ab
umfasst das Gelände zwischen Hechtgraben, Kinderspielplatz, Hagenower Ring und
Ahornallee im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Neu-Hohenschönhausen. Anlage 2 zur Bezirksamtsvorlage Nr.
49/04
Bebauungsplan XXII-35a Wohnungsbaustandort am
Hechtgraben/Teilbereich A Bezirk Lichtenberg Ortsteil Neu-Hohenschönhausen
Maßstab
1:5000 Bebauungsplan XXII-35aa und XXII-35ab |
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