Drucksache - DS/0907/V  

 
 
Betreff: Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen der Geschäftsjahre 2005 bis 2008
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR BüDSozBzStR BüDSoz,
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.03.2004 
28. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin gewählt   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die BVV, die nachstehende Vorlage zu beschließen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, die nachstehende Vorlage zu beschließen:

 

Die Verwaltungsbezirke stellen in jedem vierten Jahr eine Vorschlagsliste für Schöffen auf. Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung erforderlich (§ 36 Gerichtsverfassungsgesetz – GVG).

Maßgebend für die Aufstellung der Vorschlagsliste für die Schöffen sind die §§ 31 bis 38 GVG in der Fassung der Bekanntmachung vom 09.05.1975 (BGBl I, S. 1077) zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2003 (BGBl. I S. 2836).

Die BVV stellt eine Vorschlagsliste für Schöffen bis zum 01. April jeden vierten Jahres auf. Die Vorschlagsliste und etwaige Einsprüche sind gemäß § 38 GVG vom Bezirk bis zum 01. Mai jeden vierten Jahres dem für den Bezirk zuständigen Richter beim Amtsgericht zu übersenden. Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Sie muss Geburtsnamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift und Beruf der vorgeschlagenen Person enthalten (§ 36 Abs. 2 GVG). Die Vorarbeiten hierfür sind vom Landeseinwohneramt und vom Bezirkswahlamt zu leisten.

 

Nach § 36 Abs. 4 GVG sind in die Vorschlagsliste mindestens doppelt so viele Personen aufzunehmen. Die Verteilung auf die Bezirke erfolgt durch den Präsidenten des Landgerichts und den Präsidenten des Amtsgerichts in Anlehnung an die Einwohnerzahl der Bezirke.

 

Für den Bezirk Lichtenberg sind gemäß Schreiben der Senatsverwaltung für Inneres vom 19. Juni 2003 für das Landgericht 82 Haupt- und 152 Hilfsschöffen und für das Amtsgericht 32 Haupt- und 61 Hilfsschöffen, insgesamt 327 Schöffen, bestimmt worden.

 

Demzufolge sind in die Vorschlagsliste mindestens 654 Personen aufzunehmen.

 

Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes sollen freiwillige Meldungen von Bürgern und Bürgerinnen in die Vorschlagsliste aufgenommen werden.

 

Erst wenn die freiwilligen Meldungen nicht ausreichen, sind weitere Vorschläge nach dem Zufallsprinzip zu erstellen.

 

 

 

2

 

Insgesamt haben sich 390 Personen freiwillig für das Amt des Schöffen gemeldet (siehe Liste I). Es war daher erforderlich, die restliche Anzahl der vorzuschlagenden Personen nach dem Zufallsprinzip zu ermitteln (siehe Liste II).

 

Durch das Bezirkswahlamt wurden auf der Grundlage einer vom Landeseinwohneramt nach dem Zufallsprinzip erstellten Liste 3500 Personen angeschrieben. Sie wurden nach ihrem Beruf sowie nach Gründen befragt, die gegen die Übernahme des Schöffenamtes sprechen.

 

Für jede in den Listen I und II enthaltenen Personen wurde vom Bundeszentralregister ein Führungszeugnis ausgestellt und vom Bezirkswahlamt überprüft.

 

Unter Beachtung der Ausschlussgründe nach §§ 32 bis 34 GVG sowie infolge Streichungen wegen Wegzug, Führungszeugniseintrag oder Nichtzustellung stehen noch 1122 Personen für die Übernahme des Schöffenamtes zur Verfügung, die dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht mitzuteilen sind.

 

Nach Beschlussfassung ist die Vorschlagsliste gemäß § 36 Abs. 3 GVG eine Woche zur öffentlichen Einsicht im Bezirkswahlamt Lichtenberg, Möllendorffstraße 53, auszulegen.

 

Berlin, den

 

 

 

 

 

Emmrich                                                                     W. Nünthel     

Bezirksbürgermeisterin                                              Bezirksstadtrat

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Statistik zur Vorschlagsliste I

 

 

Geburtsjahr

Frauen

Männer

Gesamt

1934 - 1939

15

13

28

1940 - 1944

37

41

78

1945 - 1954

60

33

93

1955 - 1964

84

30

114

1965 - 1974

30

34

64

1975 - 1979

7

6

13

Insgesamt

233

157

390

 

Berufe

Frauen

Männer

Gesamt

Arbeiter

13

39

52

Angestellte

172

77

249

Beamte

19

10

29

Selbständige/ Freischaffende

 

7

7

Studenten/ Umschüler

2

1

3

Rentner/ Vorruheständler

21

18

39

Hausfrauen

5

 

5

ohne Beruf

 

2

2

Arbeitslos

1

3

4

Insgesamt

233

157

390

 

Statistik zur Vorschlagsliste II

 

 

Geburtsjahr

Frauen

Männer

Gesamt

1934 - 1939

5

9

14

1940 - 1944

35

35

70

1945 - 1954

87

76

163

1955 - 1964

115

90

205

1965 - 1974

96

80

176

1975 - 1979

50

54

104

Insgesamt

388

344

732

 

Berufe

Frauen

Männer

Gesamt

Arbeiter

37

111

148

Angestellte

267

153

420

Beamte

8

11

19

Selbständige/ Freischaffende

6

13

19

Studenten/ Umschüler

19

18

37

Rentner/ Vorruheständler

16

7

23

Hausfrauen

4

 

4

ohne Beruf

25

28

53

Arbeitslos

6

3

9

Insgesamt

388

344

732

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksparlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen