Drucksache - DS/0918/V
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Das
Bezirksamt wurde ersucht, der BVV 1.
einen Bericht über die verwendeten Gelder aus dem Schul- und
Sportstättensanierungsprogramm im Jahr 2003 vorzulegen; 2.
die Verantwortlichkeiten für die Ausgabe der Gelder zu benennen sowie
die Konsequenzen durch das Bezirksamt darzulegen; 3.
eine Projektliste mit Maßnahmen der kleinen baulichen Unterhaltung im
Schul- und Sportbereich zu erarbeiten, mit entsprechenden Bauplanungen zu
untersetzen und für eine kurzfristige Realisierung zum 3. Quartal 2004 bereit
zu halten Das
Bezirksamt bittet um Kenntnisnahme folgender Informationen: zu 1. Im Rahmen
des Schul- und Sportstättensanierungsprogramms für das Haushaltsjahr 2003
wurden dem Bezirk Lichtenberg Mittel in Höhe von 4.997 T€ bewilligt. Die
Zuweisung der Mittel erfolgte ursprünglich für 11 Maßnahmen des Hochbaus, wovon
eine Maßnahme zurückgenommen wurde (Am Berl 21 - 23, A 204). Umgesetzt wurden schließlich 23 Baumaßnahmen, davon 20 Hochbaumaßnahmen und 3 durch UmNat (Sportflächen). So konnten also aus Einsparungen aufgrund günstiger Submissionsergebnisse und Ummeldungen 13 Baumaßnahmen zusätzlich durchgeführt werden. Es wurden 4.766 T€ verbaut (95% der bewilligten Mittel). Alle ursprünglich
angemeldeten und alle zusätzlichen Maßnahmen wurden planmäßig fertiggestellt. Die Maßnahme “Sanierung der Tonnensporthalle”, war mit zwei Bauabschnitten (in 2003 und 2004) geplant. Sie hat einen Abarbeitungsstand, der es erlaubt, diese planmäßig in 2004 abzuschließen Bei der Durchführung der Baumaßnahmen wurden alle
Regularien, wie z. B. Durchführung von öffentlichen Ausschreibungen gemäß LHO
§55 sowie auch Vorgaben durch den Bereich Schulen, wie z. B. Beginn der
Durchführung der Baumaßnahmen in den Gymnasien (3 Maßnahmen) erst nach
Abschluss der Abiturprüfungen, also im Juli 2003, beachtet. Im Einzelnen stellt
sich der Verlauf von der Bewilligung der einzelnen Maßnahmen bis zur
Schlussabrechnung wie folgt dar: -
Mit
Schreiben SenBilJugSport vom 13. 8. 2002 wurde der Bezirk zur Anmeldung von
Maßnahmen für das Schul- und Sportstättensanierungsprogramm 2003 aufgefordert. -
Am
11. 10. 2002 erfolgte durch das LuV SchulBilSport die Anmeldung von 11
bezirklichen Maßnahmen. -
Durch
SenBilJugSport wurden am 13. 1. 2003 mit der bestätigten Maßnahmenliste
vorläufig nur 4 Maßnahmen bewilligt. -
Gemäß
Schreiben SenBilJugSport vom 17. 2. 2003 konnte sofort mit den Baumaßnahmen
begonnen werden, einer uneingeschränkten Bewirtschaftung wurde durch SenFin
zugestimmt. Es lag nunmehr die vollständige Projektliste mit 11 Maßnahmen vor. -
Mit
Schreiben vom 24. 2. 2003 werden für 8 Maßnahmen Planungsunterlagen und die
Kostenberechnung an SenStadt zur Plausibilitätsprüfung eingereicht, welche mit
Schreiben SenStadt vom 28.2.2003 bewilligt werden. -
Durch
das LuV SchulBilSport erfolgt mit Schreiben vom 8.4.2003 der Antrag auf
Änderung diverser Maßnahmen (1 Rücknahme, dafür 2 Neuanmeldungen und 1
Reduzierung, dafür 3 Neuanmeldungen. Diesen Veränderungen wird durch
SenBilJugSport mit Schreiben vom 28.4.2003 zugestimmt. Mit der Rücknahme der
bestätigten Anmeldung der Sanierung Sporthalle der 4. Oberschule Am Berl 21 -
23 zum Zeitpunkt des eigentlichen Baubeginns, mussten in kürzester Frist für 2
Maßnahmen neue Planungsleistungen erbracht werden. Die Plausibilitätsprüfungen
seitens SenStadt lagen dafür am 15.5. bzw. 5.6.2003 vor. -
Am
25.4.2003 und 23.5.2003 werden aufgrund der bewilligten Veränderungen der
Maßnahmen durch die TGBV Kostenberechnungen für weitere 6 Maßnahmen an SenStadt
eingereicht und mit Schreiben vom 15.5. und 5.6. 2003 bewilligt. -
Alle
Maßnahmen mussten gewerkebezogen ausgeschrieben sowie ein Teil der
auszuführenden Leistungen mittels öffentlicher Ausschreibungen vergeben werden.
Für diese Maßnahmen vergingen ab Bewilligung ca. 2 Monate bis zur
Auftragsvergabe und dem Beginn der Ausführung der Leistungen. Es wurden insgesamt
7 öffentliche und 99 beschränkte Ausschreibungen durchgeführt. -
Eine
der Schlüsselmaßnahmen war die Grundinstandsetzung der Tonnensporthalle
Georg-Orwell-Grundschule, Sewanstr. 223, die mit 1.200 TEuro im SSSP unter der
Maßnahmennummer A 208 am 17.2.2003 bewilligt wurde. Bei dieser Maßnahme war im März 2003
erkennbar, dass die zur Verfügung stehenden Mittel nicht innerhalb des HHJ
kassenwirksam werden können, deshalb wurde durch das LuV SchulBilSport am
8.4.2003 die Teilung der Maßnahme in zwei Bauabschnitte zu je 600 TEuro
beantragt und durch SenBilJugSport am 5.5.2003 bewilligt. Bei der Durchführung dieser Maßnahme kam es
außerdem zu Verzögerungen gegenüber dem ohnehin sehr knappen Bauzeitenplan bzw.
zu Minderausgaben: -
Ende
August 2003 wurde ein Kassensturz zu den bewilligten Maßnahmen durchgeführt.
Hierbei konnten anhand der Prognosen zur Schlussabrechnung der Maßnahmen
vorläufige Kosteneinsparungen ermittelt werden. Im Ergebnis kam es zu
Nachmeldungen von 8 zusätzlichen Maßnahmen durch das LuV SchulBilSport mit
Schreiben vom 8.9.2003. -
Mit
Schreiben vom 30.9.2003 wurden die Kostenberechnungen für die zusätzlichen
Maßnahmen eingereicht und mit Schreiben SenStadt vom 9.10.2003 bewilligt. Die
Ausschreibungen wurden unverzüglich auf den Markt gebracht, um die zur
Verfügung stehenden Mittel umsetzen zu können. -
Ein
erneuter Kassensturz erfolgte Ende Oktober 2003 bei den ursprünglich mit
Schreiben vom 17.2.2003 bewilligten Maßnahmen, mit der Überlegung zur Anmeldung
weiterer zusätzlicher Objekte. -
Mit
Schreiben SenFin vom 31.10.2003 trat die vorläufige Haushaltswirtschaft in
Kraft. Neubeginne waren nicht mehr möglich, so das auf eine Anmeldung weiterer
Maßnahmen verzichtet wurde. -
Dennoch
wurden Überlegungen unternommen, wie noch Mittel verbaut werden können – unter
Beachtung der Bedingungen der vorläufigen Haushaltswirtschaft, der Kürze der
Zeit bis zum Kassenschluss, der Vorgaben durch LHO und ABau, der ungünstigen
Wetterlage und nicht zuletzt der knappen Personalsituation. -
Es
konnten Mittelverschiebungen innerhalb der bereits beauftragten und begonnenen
Maßnahmen erfolgen, was mit Schreiben vom 28.11.2003 beantragt und am 1.12.2003
durch SenBilJugSport auch bewilligt wurde. Mit Jahresabschluss wurden so
weitere 27 T € verbaut, die auf Grund des fortgeschrittenen Zeitpunktes nicht
mehr bei SenBilJugSport zur Bestätigung vorgelegt werden konnten. Die Praxis hat gezeigt, dass Submissionsergebnisse
oft preisgünstiger waren, als geplant. Genauso oft mussten im Verlauf der Baumaßnahmen auf
Grund unvorhersehbarer Sachverhalte wie z. B. erhöhten Schadstoffbelastungen,
aber auch Aufträge korrigiert werden, die dann wieder zu höheren Kosten
führten. So sind 2003 bei 12 Maßnahmen Mehrkosten entstanden, bei 11 Maßnahmen
Minderkosten. Deshalb wird vom Immobilienservice/Hochbau erst bei
höchstmöglicher Kostensicherheit den Beginn neuer Maßnahmen vorgeschlagen, um
so zu vermeiden, dass der Bezirk eventuelle Mehrkosten tragen bzw. nicht
ausfinanzierte Maßnahmen kofinanzieren muss. zu
2. An Hand der ausführlichen Begründung zu Punkt 1 ist
nachgewiesen, welche Mechanismen und Regelungen bei der Umsetzung des Schul-
und Sportstättensanierungspgramms, aber auch aller anderen Baumaßnahmen im Land
Berlin einzuhalten sind. (mit
Ergänzg. am 6.5. an BzBm'in) Die Durchführung der Maßnahmen war in 2003 auch
dadurch kompliziert, weil die SenBilJugSport dem Bezirk für alle Maßnahmen nur
ein einziges Unterkonto zum Buchen zur Verfügung gestellt hat. Damit sind alle
Vorteile, die das Programm ProFiskal bietet, nicht nutzbar. Mit den manuell
geführten Kostenüberwachungslisten hatte jeder Bauleiter für seine Maßnahme
einen Überblick über die getätigten Ausgaben. Bereits 2003 wurde durch die regelmäßige Meldung zum
Stand der Einzelmaßnahmen zeitnah der Umfang der verfügbaren Mittel
festgestellt und dem BA quartalsweise, ab Oktober des Jahres monatlich,
mitgeteilt. Bei dem für die Baudurchführung zuständigen
Immobilienservice/Technische Gebäudeverwaltung werden diese Auswertungen
14-tägig bzw. wöchentlich durchgeführt. So war es möglich, die in
Einzelmaßnahmen eingesparten Mittel zeitnah in die Erweiterung von Maßnahmen
bzw. in neue Maßnahmen umzuschichten. Die Verfahrensweise wird 2004
fortgeführt. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass bei den engen
Terminschienen oder durch unvorhergesehene Tatsachen (zusätzlich Schadstoffe
oder ungünstige Witterungsbedingungen) Baumaßnahmen und damit die Mittelausgabe
verzögert werden. Die Möglichkeit einer maßnahmebezogenen Übertragbarkeit der
Mittel auf das kommende Haushaltsjahr würde die Konflikte bei der Ausschöpfung
der Mittel entschärfen. Für das Jahr 2004 ist Möglichkeit geschaffen worden, nicht
verausgabte Mittel in das Jahr 2005 zu übertragen. zu 3. Wie in jedem Haushaltsjahr seit Beginn der Einführung des
Schul- und Sportstättensanierungsprogramms wird durch den
Immobilienservice/Technische Gebäudeverwaltung ein Maßnahmenkatalog mit
Kostenangaben in Abstimmung mit der Abt. Jugend, Bildung u. Sport erarbeitet.
Dieser Maßnahmenkatalog wird durch die Abt. Jugend, Bildung u. Sport an die
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend u. Sport zur Genehmigung eingereicht. Der Maßnahmekatalog enthält stets mehr Maßnahmen, als
regelmäßig bewilligt werden. Damit ist jedoch auch gewährleistet, dass
jederzeit neue Maßnahmen unter Berücksichtigung der unter 1. und 2. genannten
Bedingungen bei Kostenersparnissen in bewilligten Maßnahmen nachgemeldet werden
können. Es handelt sich dabei um Maßnahmen mit einem über die kleine
bauliche Unterhaltung hinausgehenden Umfang. Die kleine bauliche Unterhaltung
dient der Beseitigung kleiner akuter Schäden (etwa Glasbruch, Schäden im
Sanitärbereich, an der Heizung). Emmrich Dr.
Prüfer Bezirksbürgermeisterin
Bezirksstadtrat |
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