Drucksache - DS/0918/V  

 
 
Betreff: Rückgabe von Geldern aus dem Schul- und Sportstättensanierungsprogramm 2003
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDBezirksamt
  BzStR WiImm,
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.03.2004 
28. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.05.2004 
30. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag SPD PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

 

Das Bezirksamt wurde ersucht, der BVV

 

1.         einen Bericht über die verwendeten Gelder aus dem Schul- und Sportstättensanierungsprogramm im Jahr 2003 vorzulegen;

2.         die Verantwortlichkeiten für die Ausgabe der Gelder zu benennen sowie die Konsequenzen durch das Bezirksamt darzulegen;

3.         eine Projektliste mit Maßnahmen der kleinen baulichen Unterhaltung im Schul- und Sportbereich zu erarbeiten, mit entsprechenden Bauplanungen zu untersetzen und für eine kurzfristige Realisierung zum 3. Quartal 2004 bereit zu halten

 

 

Das Bezirksamt bittet um Kenntnisnahme folgender Informationen:

 

zu 1.

 

Im Rahmen des Schul- und Sportstättensanierungsprogramms für das Haushaltsjahr 2003 wurden dem Bezirk Lichtenberg Mittel in Höhe von 4.997 T€ bewilligt. Die Zuweisung der Mittel erfolgte ursprünglich für 11 Maßnahmen des Hochbaus, wovon eine Maßnahme zurückgenommen wurde (Am Berl 21 - 23, A 204).

 

Umgesetzt wurden schließlich 23 Baumaßnahmen, davon 20 Hochbaumaßnahmen und 3 durch UmNat (Sportflächen).

So konnten also aus Einsparungen aufgrund günstiger Submissionsergebnisse und Ummeldungen 13 Baumaßnahmen zusätzlich durchgeführt werden. Es wurden 4.766 T€ verbaut (95% der bewilligten Mittel).

 

Alle ursprünglich angemeldeten und alle zusätzlichen Maßnahmen wurden planmäßig fertiggestellt.

 

Die Maßnahme “Sanierung der Tonnensporthalle”, war mit zwei Bauabschnitten (in 2003 und 2004) geplant. Sie hat einen Abarbeitungsstand, der es erlaubt, diese planmäßig in 2004 abzuschließen

 

Bei der Durchführung der Baumaßnahmen wurden alle Regularien, wie z. B. Durchführung von öffentlichen Ausschreibungen gemäß LHO §55 sowie auch Vorgaben durch den Bereich Schulen, wie z. B. Beginn der Durchführung der Baumaßnahmen in den Gymnasien (3 Maßnahmen) erst nach Abschluss der Abiturprüfungen, also im Juli 2003, beachtet. Im Einzelnen stellt sich der Verlauf von der Bewilligung der einzelnen Maßnahmen bis zur Schlussabrechnung wie folgt dar:

 

-          Mit Schreiben SenBilJugSport vom 13. 8. 2002 wurde der Bezirk zur Anmeldung von Maßnahmen für das Schul- und Sportstättensanierungsprogramm 2003 aufgefordert.

 

-          Am 11. 10. 2002 erfolgte durch das LuV SchulBilSport die Anmeldung von 11 bezirklichen Maßnahmen.

 

-          Durch SenBilJugSport wurden am 13. 1. 2003 mit der bestätigten Maßnahmenliste vorläufig nur 4 Maßnahmen bewilligt.

 

-          Gemäß Schreiben SenBilJugSport vom 17. 2. 2003 konnte sofort mit den Baumaßnahmen begonnen werden, einer uneingeschränkten Bewirtschaftung wurde durch SenFin zugestimmt. Es lag nunmehr die vollständige Projektliste mit 11 Maßnahmen vor.

 

-          Mit Schreiben vom 24. 2. 2003 werden für 8 Maßnahmen Planungsunterlagen und die Kostenberechnung an SenStadt zur Plausibilitätsprüfung eingereicht, welche mit Schreiben SenStadt vom 28.2.2003 bewilligt werden.

 

-          Durch das LuV SchulBilSport erfolgt mit Schreiben vom 8.4.2003 der Antrag auf Änderung diverser Maßnahmen (1 Rücknahme, dafür 2 Neuanmeldungen und 1 Reduzierung, dafür 3 Neuanmeldungen. Diesen Veränderungen wird durch SenBilJugSport mit Schreiben vom 28.4.2003 zugestimmt.

Mit der Rücknahme der bestätigten Anmeldung der Sanierung Sporthalle der 4. Oberschule Am Berl 21 - 23 zum Zeitpunkt des eigentlichen Baubeginns, mussten in kürzester Frist für 2 Maßnahmen neue Planungsleistungen erbracht werden. Die Plausibilitätsprüfungen seitens SenStadt lagen dafür am 15.5. bzw. 5.6.2003 vor.

 

-          Am 25.4.2003 und 23.5.2003 werden aufgrund der bewilligten Veränderungen der Maßnahmen durch die TGBV Kostenberechnungen für weitere 6 Maßnahmen an SenStadt eingereicht und mit Schreiben vom 15.5. und 5.6. 2003 bewilligt.

 

-          Alle Maßnahmen mussten gewerkebezogen ausgeschrieben sowie ein Teil der auszuführenden Leistungen mittels öffentlicher Ausschreibungen vergeben werden. Für diese Maßnahmen vergingen ab Bewilligung ca. 2 Monate bis zur Auftragsvergabe und dem Beginn der Ausführung der Leistungen. Es wurden insgesamt 7 öffentliche und 99 beschränkte Ausschreibungen durchgeführt.

 

-          Eine der Schlüsselmaßnahmen war die Grundinstandsetzung der Tonnensporthalle Georg-Orwell-Grundschule, Sewanstr. 223, die mit 1.200 TEuro im SSSP unter der Maßnahmennummer A 208 am 17.2.2003 bewilligt wurde.

 

Bei dieser Maßnahme war im März 2003 erkennbar, dass die zur Verfügung stehenden Mittel nicht innerhalb des HHJ kassenwirksam werden können, deshalb wurde durch das LuV SchulBilSport am 8.4.2003 die Teilung der Maßnahme in zwei Bauabschnitte zu je 600 TEuro beantragt und durch SenBilJugSport am 5.5.2003 bewilligt.

Bei der Durchführung dieser Maßnahme kam es außerdem zu Verzögerungen gegenüber dem ohnehin sehr knappen Bauzeitenplan bzw. zu Minderausgaben:

- Es traten nicht zu erwartende Schwierigkeiten aufgrund der Statik des Gebäudes beim
  Abriss auf, was zu einer Verlängerung der Bauzeit um 4 Wochen führte.

-  Es war die Verlängerung der Zuschlagsfrist um 4 Wochen beim Gewerk Dachdecker
   notwendig geworden, weil ein Bieter Nachweise zur Gleichwertigkeit der angebotenen
   Materialien erbringen musste.

- Noch Mitte November bestätigte die beauftragte Dachdeckerfirma die Fertigstellung der
  Hauptleistungen bis 19.12.03. Damit konnte von der vollständigen Verausgabung der
  Mittel für die Maßnahme ausgegangen werden (erwartete Rechnung über Kosten von
  ca. 200 T€). Ende November zeichnete sich jedoch ab, dass trotz der Zusage die
  Dachdeckerleistungen in großem Umfang nicht erbracht werden.

- Die Leistung wurde bis 19. Dezember 2003 nicht fertiggestellt und Rechnung nicht ge
  legt, so dass es allein bei dieser Maßnahme zu Minderausgaben von 141 T€ (nachdem
  schon 50 T€ in eine andere Maßnahme übertragen wurden) gegenüber der November-
  prognose kam.

 

-          Ende August 2003 wurde ein Kassensturz zu den bewilligten Maßnahmen durchgeführt. Hierbei konnten anhand der Prognosen zur Schlussabrechnung der Maßnahmen vorläufige Kosteneinsparungen ermittelt werden. Im Ergebnis kam es zu Nachmeldungen von 8 zusätzlichen Maßnahmen durch das LuV SchulBilSport mit Schreiben vom 8.9.2003.

 

-          Mit Schreiben vom 30.9.2003 wurden die Kostenberechnungen für die zusätzlichen Maßnahmen eingereicht und mit Schreiben SenStadt vom 9.10.2003 bewilligt. Die Ausschreibungen wurden unverzüglich auf den Markt gebracht, um die zur Verfügung stehenden Mittel umsetzen zu können.

 

-          Ein erneuter Kassensturz erfolgte Ende Oktober 2003 bei den ursprünglich mit Schreiben vom 17.2.2003 bewilligten Maßnahmen, mit der Überlegung zur Anmeldung weiterer zusätzlicher Objekte.

 

-          Mit Schreiben SenFin vom 31.10.2003 trat die vorläufige Haushaltswirtschaft in Kraft. Neubeginne waren nicht mehr möglich, so das auf eine Anmeldung weiterer Maßnahmen verzichtet wurde.

 

-          Dennoch wurden Überlegungen unternommen, wie noch Mittel verbaut werden können – unter Beachtung der Bedingungen der vorläufigen Haushaltswirtschaft, der Kürze der Zeit bis zum Kassenschluss, der Vorgaben durch LHO und ABau, der ungünstigen Wetterlage und nicht zuletzt der knappen Personalsituation.

 

-          Es konnten Mittelverschiebungen innerhalb der bereits beauftragten und begonnenen Maßnahmen erfolgen, was mit Schreiben vom 28.11.2003 beantragt und am 1.12.2003 durch SenBilJugSport auch bewilligt wurde. Mit Jahresabschluss wurden so weitere 27 T € verbaut, die auf Grund des fortgeschrittenen Zeitpunktes nicht mehr bei SenBilJugSport zur Bestätigung vorgelegt werden konnten.

 

Die Praxis hat gezeigt, dass Submissionsergebnisse oft preisgünstiger waren, als geplant.

Genauso oft mussten im Verlauf der Baumaßnahmen auf Grund unvorhersehbarer Sachverhalte wie z. B. erhöhten Schadstoffbelastungen, aber auch Aufträge korrigiert werden, die dann wieder zu höheren Kosten führten. So sind 2003 bei 12 Maßnahmen Mehrkosten entstanden, bei 11 Maßnahmen Minderkosten.

 

Deshalb wird vom Immobilienservice/Hochbau erst bei höchstmöglicher Kostensicherheit den Beginn neuer Maßnahmen vorgeschlagen, um so zu vermeiden, dass der Bezirk eventuelle Mehrkosten tragen bzw. nicht ausfinanzierte Maßnahmen kofinanzieren muss.

 

 

zu 2.   

 

An Hand der ausführlichen Begründung zu Punkt 1 ist nachgewiesen, welche Mechanismen und Regelungen bei der Umsetzung des Schul- und Sportstättensanierungspgramms, aber auch aller anderen Baumaßnahmen im Land Berlin einzuhalten sind.

 

 

 

 

                                                                                                            (mit Ergänzg. am 6.5. an BzBm'in)

 

 

Die Durchführung der Maßnahmen war in 2003 auch dadurch kompliziert, weil die SenBilJugSport dem Bezirk für alle Maßnahmen nur ein einziges Unterkonto zum Buchen zur Verfügung gestellt hat. Damit sind alle Vorteile, die das Programm ProFiskal bietet, nicht nutzbar. Mit den manuell geführten Kostenüberwachungslisten hatte jeder Bauleiter für seine Maßnahme einen Überblick über die getätigten Ausgaben.

 

Bereits 2003 wurde durch die regelmäßige Meldung zum Stand der Einzelmaßnahmen zeitnah der Umfang der verfügbaren Mittel festgestellt und dem BA quartalsweise, ab Oktober des Jahres monatlich, mitgeteilt. Bei dem für die Baudurchführung zuständigen Immobilienservice/Technische Gebäudeverwaltung werden diese Auswertungen 14-tägig bzw. wöchentlich durchgeführt. So war es möglich, die in Einzelmaßnahmen eingesparten Mittel zeitnah in die Erweiterung von Maßnahmen bzw. in neue Maßnahmen umzuschichten. Die Verfahrensweise wird 2004 fortgeführt.

 

Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass bei den engen Terminschienen oder durch unvorhergesehene Tatsachen (zusätzlich Schadstoffe oder ungünstige Witterungsbedingungen) Baumaßnahmen und damit die Mittelausgabe verzögert werden.

 

Die Möglichkeit einer maßnahmebezogenen Übertragbarkeit der Mittel auf das kommende Haushaltsjahr würde die Konflikte bei der Ausschöpfung der Mittel entschärfen.

Für das Jahr 2004 ist Möglichkeit geschaffen worden, nicht verausgabte Mittel in das Jahr 2005 zu übertragen.

 

zu 3.

 

Wie in jedem Haushaltsjahr seit Beginn der Einführung des Schul- und Sportstättensanierungsprogramms wird durch den Immobilienservice/Technische Gebäudeverwaltung ein Maßnahmenkatalog mit Kostenangaben in Abstimmung mit der Abt. Jugend, Bildung u. Sport erarbeitet. Dieser Maßnahmenkatalog wird durch die Abt. Jugend, Bildung u. Sport an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend u. Sport zur Genehmigung eingereicht.

 

Der Maßnahmekatalog enthält stets mehr Maßnahmen, als regelmäßig bewilligt werden. Damit ist jedoch auch gewährleistet, dass jederzeit neue Maßnahmen unter Berücksichtigung der unter 1. und 2. genannten Bedingungen bei Kostenersparnissen in bewilligten Maßnahmen nachgemeldet werden können.

Es handelt sich dabei um Maßnahmen mit einem über die kleine bauliche Unterhaltung hinausgehenden Umfang. Die kleine bauliche Unterhaltung dient der Beseitigung kleiner akuter Schäden (etwa Glasbruch, Schäden im Sanitärbereich, an der Heizung).

 

 

 

Emmrich                                                                                             Dr. Prüfer

Bezirksbürgermeisterin                                                                      Bezirksstadtrat

 

 

 
 

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