Tagesordnung - Öffentliche Sitzung als Hybrid-Sitzung oder Video-/Telefonkonferenz der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV)  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung als Hybrid-Sitzung oder Video-/Telefonkonferenz der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV)
Gremium: BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Datum: Mi, 24.02.2021 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 22:42 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Video- / Telefonkonferenz (Link zur Einwahl in der TO *.pdf)
Ort: virtueller Sitzungsraum
Anlagen:
Protokoll_BVV 2021-02-24  
Protokoll_BVV 2021-02-24_Nachtrag  

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Geschäftliche Mitteilungen der Bezirksverordnetenvorsteherin      
Ö 2  
Abstimmung über die Dringlichkeiten      
Ö 3  
Beschlussfassung zur Konsensliste des Ältestenrates      
Ö 4  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 5  
Abwahlanträge      
Ö 5.1  
Abberufung eines Bezirksamtsmitglieds  
Enthält Anlagen
DS/1811/V  
Ö 5.2  
Abwahlantrag Florian Schmidt – Besser ein Ende mit Schrecken als ein weiteres Jahr Bezirksstadtrat Florian Schmidt  
Enthält Anlagen
DS/1816/V  
Ö 5.3  
Abberufung eines Bezirksamtsmitgliedes  
DS/1833/V  
Ö 6     Resolutionen      
Ö 6.1  
Solidarität mit den Bewohnerinnen und Bewohnern der Liebigstraße 1-1e und der Rigaer Straße 22a-c  
DS/1720/V  
Ö 7     Einwohner*innenanfragen (werden schriftlich beantwortet)      
Ö 7.1     EA129 - Müllverwertung  
DS/1979/V  
Ö 7.2     EA130 - Der Lausitzer Platz und die Krautstraße werden zur Fußgängerzone  
DS/1980/V  
    VORLAGE
   

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Da die BVV-Drucksache DS/1203/V, Schulwegsicherheit: Spielstrasse am Lausitzer Platz vom Durchgangsverkehr befreien, nur fordert, den Lausitzer Platz vom Durchgangsverkehr zu befreien, was auch mit milden Mitteln zur Umgestaltung des Lausitzer Platzes wie Bodenschwellen, Absperrungen, Ampeln, Zebrastreifen etc. hätte erfolgen können, und daher für den Schutz der Schulkinder keine Fußngerzone auf dem Lausitzer Platz dafür notwendig wäre, ist hier die Frage, warum jetzt für diese angestrebte Sicherheit der Schulkinder am Lausitzer Platz ausgerechnet auf der Nordseite des Lausitzer Platze zu allererst eine Fußngerzone eingerichtet wird, da die jetzige Fußngerzone am Lausitzer Platz an dessen Nordseite in der jetzigen Form außerhalb des Bereiches der anliegenden Schulen am Lausitzer Platz liegt und diese Fußngerzone in ihrer jetzigen Lage auf der Nordseite am Lausitzer Platz daher nichts zur Schulwegsicherheit der Kinder am Lausitzer Platz beiträgt und daher der Schulweg der Kinder am Lausitzer Platz, trotz der derzeitigen Fußngerzone am Lausitzer Platz in dessen Nordbereich, hier derzeit genauso gefährdet ist wie vorher?

 

  1. Da in der BVV Drucksache DS/1912/V von Seiten des Kreuzberger Bezirksamt mitgeteilt wird, dass die von der BVV im Oktober beschlossene Drucksache DS/1712/V explizit die schnellstmögliche Umsetzung der temporären Maßnahmen noch im Jahr 2020 am Lausitzer Platz vorsähe und deswegen eine Anwohner-Beteiligung zur Frage, ob der Lausitzer Platz als Fußnger*innezone gewidmet wird, daher nicht stattfinden könnte und es auch Tatsache ist, dass das Kreuzberger Bezirksamt in der BVV-Drucksache DS/1712/V : Widmung von vier Straßenzügen zu Fußngerzonen, dessen Beschluss zur Umwandlung des Lausitzer Platzes zur Fußngerzone führte, hier nur seine diesbezügliche, eigene Entscheidung, zur unter anderem der Umgestaltung des Lausitzer Platzes zur Fußngerzone, der BVV alleine zur „Kenntnisnahme“ vorlegte und damit klar wird, dass hier also das Bezirksamt Kreuzberg alleine es ist, dass zur Umwandlung des Lausitzer Platzes zu autofrei durch seine Form seiner BVV-Beschlussvorlage der BVV Drucksache DS/1712/V zur „Kenntnisnahme“ hier so einen zeitlichen Druck aufbaute und es daher auch das Bezirksamt Kreuzberg alleine es ist, das dabei von vorneherein zur Umwandlung des Lausitzer Platzes zu autofrei keinerlei Anwohnerbeteiligung dazu um Vorfeld einplante und es auch ohnehin Fakt ist, dass das Bezirksamt Kreuzberg in dieser Sache vollkommen unabhängig von der BVV entscheiden kann, da nach dem Bezirksverwaltungsgesetz die BVV in der Angelegenheit dem Bezirksamt höchstens eine Empfehlung oder ein Ersuchen aussprechen kann und also das Kreuzberger Bezirksamt zum Fall des Lausitzer Platzes, dass dieser zur Fußngerzone wird, völlig unabhängig von Anfang an entscheiden hätte können, ist hier also die Frage, warum das Kreuzberger Bezirksamt nicht eine Anwohnerbeteiligung im Vorfeld zur Umwandlung des Lausitzer Platzes zur Fußngerzone einplante und das Kreuzberger Bezirksamt damit dann auch entsprechend seinen BVV-Antrag in der BVV Drucksache DS/1712/V mit einem entsprechend wesentlich längeren Zeitrahmen für eine umfassende Anwohnerbeteiligung im Vorfeld bis zur konkreten Umsetzung gestaltet hatte?

 

  1. Da in der BVV Drucksache DS/1712/V die Entscheidung die Krautstraße zur Fußngerzone zu machen, parallel mit der Entscheidung erfolgt ist, den Lausitzer Platz zur Fußngerzone zu machen und im selben BVV-Antrag zur „Kenntnisnahme“ seitens des Bezirksamtes Kreuzberg der BVV zur Beschlussfassung vorgelegt wurde, und es auch Anwohnerbeschwerden zur Umwandlung der Krautstraße zur Fußngerzone gibt, die darauf hinweisen, dass es auch dort zum Thema der Umwandlung der Krautstraße zur Fußngerzone keine Anwohner*innenbeteiligung im Vorfeld dazu gab und dass dort die geplante Sperrung der Krautstraße für eine Fußngerzone ebenfalls, wie am Lausitzer Platz, für vorgeblich mehr Sicherheit für die Kinder dort erfolgen soll, aber leider hier vom Bezirksamt Kreuzberg dabei übersehen wurde, dass an der Krautstraße mit einer Sperrung dieser Straße zur Fußngerzone der Verkehr dort gezwungen ist, einmal um den Spielplatz herumzufahren und der Verkehr dann genau dort vorbeifahren muss, wo sich die einzigen zwei Eingänge zum Spielplatz befinden und dazu auch dort, wo sich auch der Eingang zu einer Krippe befindet und also durch diese Sperrung der Krautstraße bei der Umwandlung zur Fußngerzone damit dann an der Krautstraße neue Gefahrenquellen für die Kinder dort geschaffen werden, die es dort vorher nicht gab, ist hier die Frage, warum das Bezirksamt durch Schaffungen von Fußngerzonen wie jetzt in der Krautstraße damit dann in Folge bewusst das Entstehen von mehr und größere Gefahrenquellen von Kindern an diesen Orten mit einplant, wie es jetzt bei der Umwandlung der Krautstraße zur Fußngerzone erfolgt ist?

 

  1. In Bezugnahme auf die Ausführungen in Frage 3. ist hier die Frage, warum das Bezirksamt Kreuzberg im Vorfeld der Umsetzung seiner Stadtplanungen nicht seiner Sorgfaltspflicht in Bezug auf die Veränderungen durch die Umsetzungen von Stadtplanungen im Bezirk Kreuzberg mit Gutachen, Evaluationen, Vor-Ort-Begehungen und ähnlichem und auch mit Anwohnerbefragungen etc. ausreichend nachkommt und sich dafür ausreichend und umfassend im Vorfeld Zeit nimmt, um die Umgestaltungen des Stadtbildes wie die Umwandlung des Lausitzer Platzes oder auch der Krautstraße zur Fußngerzone in Kreuzberg sorgfältig im Vorfeld zu planen und zu untersuchen, um sicherzustellen, dass diese Umwandlungen des Stadtbildes zu Fußngerzonen in den betreffenden Orten, nicht zum erheblichen Nachteil z.B. von der Verkehrssicherheit von z.B. Kindern wie an der Krautstraße oder/und zur sozialen und gesellschaftlichen Gefährdung eines Ortes wie am Lausitzer Platz führen oder/und zum großen Nachteil der Umgebung dieser umgestalteten Plätze in Bezug auf Verkehrsverstärkung oder soziale und gesellschaftliche Beeinträchtigung etc. führen?

 

  1. Da das Bezirksamt Kreuzberg in der BVV Drucksache DS/1912/V mitteilt, dass, vorbehaltlich der Mittelzusage der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, der Bezirk die Sanierung des gesamten Lausitzer Platzes in den kommenden Jahren, inkl. der Flächen, die bisher vornehmlich dem Kfz-Verkehr zur Verfügung stehen plant und dass die Kosten dafür vorrausichtlich im einstelligen Millionenbereich lägen, ist hier die Frage warum das Bezirksamt Kreuzberg in Zeiten von Corona, in der die finanziellen Mitteln knapp werden und gut kalkuliert werden müssen und in der viele Menschen unter finanziellen und sozialen Problemen leiden, jetzt ausgerechnet den Lausitzer Platz als bisher gut funktionierenden, schönen Platz, der, neben dem Görlitzer Park und der Lohmühleninsel über eine der größten Spielflächen in Kreuzberg 36 verfügt und auf dem sich bisher keine Drogenszene und Dealer befinden, der sauber und müllfrei ist und der viel Rasenfläche und Bewegungsfläche bietet, für rund eine Million Euro „sanieren“chte, anstatt hier seine Priorität auf die vielen tatsächlichen Problemstellen in Kreuzberg zu setzen und sich z.B. schwerpunktmäßig um die Sanierung tatsächlicher Problembereiche des Kiezes zu kümmern, wie zum Beispiel um die Sanierung von zahlreichen unzureichend gepflegten Spielplätzen in Kreuzberg oder auch darum, die Unterstützung der vielen Menschen mit sozialen Problemen in Kreuzberg weiter auszubauen, und, und, und…?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Abt. Familie, Personal, Diversity und SGA
 

 

Das Bezirksamt beantwortet Ihre Anfrage wie folgt:

 

  1. Da die BVV-Drucksache DS/1203/V, Schulwegsicherheit: Spielstrasse am Lausitzer Platz vom Durchgangsverkehr befreien, nur fordert, den Lausitzer Platz vom Durchgangsverkehr zu befreien, was auch mit milden Mitteln zur Umgestaltung des Lausitzer Platzes wie Bodenschwellen, Absperrungen, Ampeln, Zebrastreifen etc. hätte erfolgen können, und daher für den Schutz der Schulkinder keine Fußngerzone auf dem Lausitzer Platz dafür notwendig wäre, ist hier die Frage, warum jetzt für diese angestrebte Sicherheit der Schulkinder am Lausitzer Platz ausgerechnet auf der Nordseite des Lausitzer Platze zu allererst eine Fußngerzone eingerichtet wird, da die jetzige Fußngerzone am Lausitzer Platz an dessen Nordseite in der jetzigen Form außerhalb des Bereiches der anliegenden Schulen am Lausitzer Platz liegt und diese Fußngerzone in ihrer jetzigen Lage auf der Nordseite am Lausitzer Platz daher nichts zur Schulwegsicherheit der Kinder am Lausitzer Platz beiträgt und daher der Schulweg der Kinder am Lausitzer Platz, trotz der derzeitigen Fußngerzone am Lausitzer Platz in dessen Nordbereich, hier derzeit genauso gefährdet ist wie vorher?

 

Der nördliche Teil des Lausitzer Platzes wurde als erstes zu einer Fußnger:innenzone umgestaltet, da für die Umsetzung keine versenkbaren Poller notwendig waren und die Einrichtung mit vergleichsweise geringem Aufwand und Planungsvorlauf erfolgen konnte. Im Jahr 2021 folgt die Umgestaltung des gesamten Platzes, inkl. der aufwändigen Montage von automatischen Pollern am südlichen Ende der Fußnger:innenzone (Übergang zur Skalitzer Straße).

 

  1. Da in der BVV Drucksache DS/1912/V von Seiten des Kreuzberger Bezirksamt mitgeteilt wird, dass die von der BVV im Oktober beschlossene Drucksache DS/1712/V explizit die schnellstmögliche Umsetzung der temporären Maßnahmen noch im Jahr 2020 am Lausitzer Platz vorsähe und deswegen eine Anwohner-Beteiligung zur Frage, ob der Lausitzer Platz als Fußnger*innezone gewidmet wird, daher nicht stattfinden könnte und es auch Tatsache ist, dass das Kreuzberger Bezirksamt in der BVV-Drucksache DS/1712/V : Widmung von vier Straßenzügen zu Fußngerzonen, dessen Beschluss zur Umwandlung des Lausitzer Platzes zur Fußngerzone führte, hier nur seine diesbezügliche, eigene Entscheidung, zur unter anderem der Umgestaltung des Lausitzer Platzes zur Fußngerzone, der BVV alleine zur „Kenntnisnahme“ vorlegte und damit klar wird, dass hier also das Bezirksamt Kreuzberg alleine es ist, dass zur Umwandlung des Lausitzer Platzes zu autofrei durch seine Form seiner BVV-Beschlussvorlage der BVV Drucksache DS/1712/V zur „Kenntnisnahme“ hier so einen zeitlichen Druck aufbaute und es daher auch das Bezirksamt Kreuzberg alleine es ist, das dabei von vorneherein zur Umwandlung des Lausitzer Platzes zu autofrei keinerlei Anwohnerbeteiligung dazu um Vorfeld einplante und es auch ohnehin Fakt ist, dass das Bezirksamt Kreuzberg in dieser Sache vollkommen unabhängig von der BVV entscheiden kann, da nach dem Bezirksverwaltungsgesetz die BVV in der Angelegenheit dem Bezirksamt höchstens eine Empfehlung oder ein Ersuchen aussprechen kann und also das Kreuzberger Bezirksamt zum Fall des Lausitzer Platzes, dass dieser zur Fußngerzone wird, völlig unabhängig von Anfang an entscheiden hätte können, ist hier also die Frage, warum das Kreuzberger Bezirksamt nicht eine Anwohnerbeteiligung im Vorfeld zur Umwandlung des Lausitzer Platzes zur Fußngerzone einplante und das Kreuzberger Bezirksamt damit dann auch entsprechend seinen BVV-Antrag in der BVV Drucksache DS/1712/V mit einem entsprechend wesentlich längeren Zeitrahmen für eine umfassende Anwohnerbeteiligung im Vorfeld bis zur konkreten Umsetzung gestaltet hatte?

 

Fragen bezüglich der Anwohner:innenbeteiligung wurden bereits in den Drucksachen DS/1912/V und DS/1937/V beantwortet.

 

  1. Da in der BVV Drucksache DS/1712/V die Entscheidung die Krautstraße zur Fußngerzone zu machen, parallel mit der Entscheidung erfolgt ist, den Lausitzer Platz zur Fußngerzone zu machen und im selben BVV-Antrag zur „Kenntnisnahme“ seitens des Bezirksamtes Kreuzberg der BVV zur Beschlussfassung vorgelegt wurde, und es auch Anwohnerbeschwerden zur Umwandlung der Krautstraße zur Fußngerzone gibt, die darauf hinweisen, dass es auch dort zum Thema der Umwandlung der Krautstraße zur Fußngerzone keine Anwohner*innenbeteiligung im Vorfeld dazu gab und dass dort die geplante Sperrung der Krautstraße für eine Fußngerzone ebenfalls, wie am Lausitzer Platz, für vorgeblich mehr Sicherheit für die Kinder dort erfolgen soll, aber leider hier vom Bezirksamt Kreuzberg dabei übersehen wurde, dass an der Krautstraße mit einer Sperrung dieser Straße zur Fußngerzone der Verkehr dort gezwungen ist, einmal um den Spielplatz herumzufahren und der Verkehr dann genau dort vorbeifahren muss, wo sich die einzigen zwei Eingänge zum Spielplatz befinden und dazu auch dort, wo sich auch der Eingang zu einer Krippe befindet und also durch diese Sperrung der Krautstraße bei der Umwandlung zur Fußngerzone damit dann an der Krautstraße neue Gefahrenquellen für die Kinder dort geschaffen werden, die es dort vorher nicht gab, ist hier die Frage, warum das Bezirksamt durch Schaffungen von Fußngerzonen wie jetzt in der Krautstraße damit dann in Folge bewusst das Entstehen von mehr und größere Gefahrenquellen von Kindern an diesen Orten mit einplant, wie es jetzt bei der Umwandlung der Krautstraße zur Fußgängerzone erfolgt ist?

 

Bei der dargestellten „Umfahrung“ der Fußnger:innenzone Krautstraße handelt es sich um eine Privatstraße, die aufgrund ihrer Eigenschaft als Einbahnstraße nur in eine Richtung als Umfahrung genutzt werden könnte. Mit den Eigentümer:innen der Straße wurde bereits gesprochen. Sollte sich abzeichnen, dass es von Süd nach Nord Umfahrungsverkehr gibt, werden weitere Maßnahmen zur Unterbindung des unerwünschten Verkehrs getroffen.

Es werden Hinweistafeln auf der Stralauer Straße aufgestellt, die auf das Durchfahrtsverbot in der Krautstraße aufmerksam machen. Eine Anwohner:innenbeteiligung wird demnächst starten, um die langfristige Entwicklung der beiden angrenzenden Spielplätze und der Fußnger:innenzone zu besprechen. Ein vollständiger (in der Beteiligung besprochener) Umbau dieser drei Flächen findet voraussichtlich ab 2022 statt.

 

  1. In Bezugnahme auf die Ausführungen in Frage 3. ist hier die Frage, warum das Bezirksamt Kreuzberg im Vorfeld der Umsetzung seiner Stadtplanungen nicht seiner Sorgfaltspflicht in Bezug auf die Veränderungen durch die Umsetzungen von Stadtplanungen im Bezirk Kreuzberg mit Gutachen, Evaluationen, Vor-Ort-Begehungen und ähnlichem und auch mit Anwohnerbefragungen etc. ausreichend nachkommt und sich dafür ausreichend und umfassend im Vorfeld Zeit nimmt, um die Umgestaltungen des Stadtbildes wie die Umwandlung des Lausitzer Platzes oder auch der Krautstraße zur Fußngerzone in Kreuzberg sorgfältig im Vorfeld zu planen und zu untersuchen, um sicherzustellen, dass diese Umwandlungen des Stadtbildes zu Fußngerzonen in den betreffenden Orten, nicht zum erheblichen Nachteil z.B. von der Verkehrssicherheit von z.B. Kindern wie an der Krautstraße oder/und zur sozialen und gesellschaftlichen Gefährdung eines Ortes wie am Lausitzer Platz führen oder/und zum großen Nachteil der Umgebung dieser umgestalteten Plätze in Bezug auf Verkehrsverstärkung oder soziale und gesellschaftliche Beeinträchtigung etc. führen?

 

Die Maßnahmen beruhen auf einem demokratisch gefassten Beschluss, welcher sorgfältig vorbereitet, geprüft, umgesetzt und evaluiert wurde. Bei Bedarf kann im Rahmen des Beschlusses nachgesteuert, justiert und verändert werden, was auch bereits geschehen ist. Dies ist für alle Straßen und Plätze, auch abseits der Fußnger:innenzonen ein kontinuierlicher Prozess; sie werden stetig an sich verändernde Anforderungen angepasst.

 

  1. Da das Bezirksamt Kreuzberg in der BVV Drucksache DS/1912/V mitteilt, dass, vorbehaltlich der Mittelzusage der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, der Bezirk die Sanierung des gesamten Lausitzer Platzes in den kommenden Jahren, inkl. der Flächen, die bisher vornehmlich dem Kfz-Verkehr zur Verfügung stehen plant und dass die Kosten dafür vorrausichtlich im einstelligen Millionenbereich lägen, ist hier die Frage warum das Bezirksamt Kreuzberg in Zeiten von Corona, in der die finanziellen Mitteln knapp werden und gut kalkuliert werden müssen und in der viele Menschen unter finanziellen und sozialen Problemen leiden, jetzt ausgerechnet den Lausitzer Platz als bisher gut funktionierenden, schönen Platz, der, neben dem Görlitzer Park und der Lohmühleninsel über eineder größten Spielflächen in Kreuzberg 36 verfügt und auf dem sich bisher keine Drogenszene und Dealer befinden, der sauber und müllfrei ist und der viel Rasenfläche und Bewegungsfläche bietet, für rund eine Million Euro „sanieren“ möchte, anstatt hier seine Priorität auf die vielen tatsächlichen Problemstellen in Kreuzberg zu setzen und sich z.B. schwerpunktmäßig um die Sanierung tatsächlicher Problembereiche des Kiezes zu kümmern, wie zum Beispiel um die Sanierung von zahlreichen unzureichend gepflegten Spielplätzen in Kreuzberg oder auch darum, die Unterstützung der vielen Menschen mit sozialen Problemen in Kreuzberg weiter auszubauen, und, und, und…?

 

Von einem „gut funktionieren“ des Platzes im bisherigen Zustand kann aus verkehrssicherheitstechnischer Sicht, aufgrund des festgestellten starken Durchgangsverkehrs und des daraus resultierenden hohen Verkehrsaufkommens, nicht gesprochen werden. Weitere Notwendigkeiten hinsichtlich einer gerechteren Flächenverteilung für den Fußverkehr leiten sich aus dem Mobilitätsgesetz und dem Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr ab.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Monika Herrmann

 

 

   
    24.02.2021 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 7.2 - schriftlich beantwortet
   
Ö 7.3     EA131 - Zahlenmäßige Auswertung des Dialogverfahrens der Markthalle Neun  
DS/1981/V  
Ö 7.4     EA132 - Aushandlungsprozesse zivilgesellschaftlicher Akteure mit städtischen Verwaltungen zum Thema Umwelt  
DS/1982/V  
Ö 8     Mündliche Anfragen I      
Ö 8.1  
Einschulung trotz fehlender Einschulungsuntersuchung  
DS/1983/V  
Ö 8.2  
Pilotprojekt der Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte (WBM) zur Aufstockung von Dachgeschossen bei Plattenbauten im Rudolfkiez (Stralauer Allee)  
DS/1986/V  
Ö 8.3  
Nachbarschaftsvernetzung am Mehringplatz  
DS/1989/V  
Ö 8.4  
Café Sibylle IV  
DS/1993/V  
Ö 8.5  
Einbürgerungen im Bezirk - auch ohne Zeremonie  
DS/1984/V  
Ö 8.6  
Müllentsorgung im Volkspark Friedrichshain  
DS/1987/V  
Ö 8.7  
Stand der Drucksache DS/1204/V – Eckwerk-Grundstück in urbanes Gebiet umwidmen  
DS/1990/V  
Ö 8.8     Sportentwicklungsplanung des Bezirks  
DS/1985/V  
Ö 8.9     Erlass Erhaltungsverordnung Samariterkiez – Anträge der SPD-Fraktion  
DS/1991/V  
Ö 9     Mündliche Anfragen II      
Ö 9.1     Mündliche Anfragen II - spontane Fragestunde  
DS/1994/V  
Ö 10  
Investitionsplanung 2021-2025 (VzB)      
Ö 10.1  
Austauschfassung der Anlage 1 – Pauschale Zuweisung – zum Entwurf der Investitonsplanung für die Haushaltsjahre 2021-2025  
Enthält Anlagen
DS/1931-01/V  
Ö 10.2  
Entwurf der Investitionsplanung für die Haushaltsjahre 2021 bis 2025 Hier: KMA/Intihaus  
DS/1931-02/V  
Ö 10.3  
Änderungen der Vorlage zur Beschlussfassung zum Entwurf der Investitionsplanung für die Haushaltsjahre 2021 – 2025  
Enthält Anlagen
DS/1931-03/V  
Ö 10.4  
Entwurf der Investitionsplanung für die Haushaltsjahre 2021 bis 2025 Hier: Baumaßnahmen zur Sicherung des YAAM  
DS/1931-04/V  
Ö 10.5  
Entwurf der Investitionsplanung für die Haushaltsjahre 2021 bis 2025  
Enthält Anlagen
DS/1931/V  
Ö 11     Anträge      
Ö 11.1  
Antrag Teilnahme am ECAD-Städteprogramm  
Enthält Anlagen
DS/1881/V  
Ö 11.2  
Amphetaminpsychotiker vor dem Erfrieren bewahren  
Enthält Anlagen
DS/1882/V  
Ö 11.3  
Recht auf körperliche Selbstbestimmung von Schwangeren gewährleisten (II): Sachliche Information über Schwangerschaftsabbrüche ermöglichen  
Enthält Anlagen
DS/1952/V  
Ö 11.4  
Denkmal für die Opfer von Polizeigewalt  
DS/1963-01/V  
Ö 11.5  
Denkmal für die in Friedrichshain-Kreuzberg verletzten Polizisten  
Enthält Anlagen
DS/1963/V  
Ö 11.6  
Pandemische Bedarfe anerkennen, FFP2-Masken für Hartz IV-Empfänger*innen  
Enthält Anlagen
DS/1988/V  
Ö 12     Beschlussempfehlungen      
Ö 12.1  
Open-Airs 2021 ermöglichen, geeignete Flächen ausweisen, Genehmigungsverfahren erleichtern, Clubkultur retten!
Enthält Anlagen
DS/1716/V  
Ö 12.2  
Erstellung eines Handlungskonzept „Sicherheit am Marheinekeplatz“  
Enthält Anlagen
DS/1769/V  
Ö 12.3  
Abstimmung § 21 Abs. 9 GO-BVV      
Ö 12.4  
Straßenbahnverlängerung M10 ohne Querung des Görlitzer Parks umsetzen  
DS/1889-01/V  
Ö 12.5  
Straßenbahnverlängerung M10 ohne Querung des Görlitzer Parks umsetzen
Enthält Anlagen
DS/1889/V  
Ö 12.6  
Mehr interkulturelles Personal für das Standesamt
Enthält Anlagen
DS/0184/V  
Ö 12.7  
Haus der Hilfe Konzept und Finanzierung
Enthält Anlagen
DS/1763/V  
Ö 12.8  
Scheinselbständigkeit im Gesundheitsamt unterbinden  
Enthält Anlagen
DS/1877/V  
Ö 12.9  
Statistik über die Anzahl von Menschen mit Behinderungen  
Enthält Anlagen
DS/1878/V  
Ö 12.10  
Mit einer App gegen das Zettelchaos in der Dokumentationspflicht von Restaurants  
Enthält Anlagen
DS/1880/V  
Ö 12.11  
Mit einer App das Gesundheitsamt unterstützen – Covid19 den Kampf ansagen  
Enthält Anlagen
DS/1892/V  
Ö 12.12  
Müll-Roboter für Friedrichshain-Kreuzberger Parks  
Enthält Anlagen
DS/1921/V  
Ö 12.13  
Für mehr Verkehrssicherheit: Geschwindigkeitskontrollen ausbauen – mehr Blitzer in den Bezirken!  
Enthält Anlagen
DS/1925/V  
Ö 12.14  
Einrichtung einer Stelle zur bezirklichen Präventionskoordination zum Umgang mit Nutzungskonflikten im öffentlichen Raum  
Enthält Anlagen
DS/1930/V  
Ö 13  
Konsensliste des Ältestenrates      
Ö 13.1  
Wahl einer stellv. Bürgerdeputierten  
DS/0084-27/V  
Ö 13.2  
Wahl eines stellv. Bürgerdeputierten  
DS/0084-28/V  
Ö 13.3  
Benennung des Vorplatzes des Rathauses Kreuzberg nach Anne Klein
Enthält Anlagen
DS/0066/V  
Ö 13.4  
Zossener Straße fahrradfreundlicher machen!  
Enthält Anlagen
DS/0131/V  
Ö 13.5     Fahrradbügel vor Hausburgschule  
Enthält Anlagen
DS/0322/V  
Ö 13.6     Sicherung der Kreuzung Mehringdamm Ecke Blücherstraße
DS/0370/V  
Ö 13.7  
Bürgeramt in Kreuzberg auch für Radfahrer*innen  
Enthält Anlagen
DS/0516/V  
Ö 13.8     Öffentliches Straßenland im nördlichen Abschnitt (unmittelbar nördlich der Landsberger Allee) der Friedenstraße am Volkspark Friedrichshain qualifizieren bzw. anders nutzen  
Enthält Anlagen
DS/0639/V  
Ö 13.9     BVG-Verkehr im Rudolf-Kiez  
Enthält Anlagen
DS/0646/V  
Ö 13.10     Sichere Schulwege – Verkehrschaos vor der Hunsrück-Grundschule lösen  
Enthält Anlagen
DS/0683/V  
Ö 13.11     Forcki in BSR-Reinigungsprogramm aufnehmen
Enthält Anlagen
DS/0892/V  
Ö 13.12     Eine Fahrradampel für die Prinzenstraße – für einen sicheren Verkehrsfluß  
Enthält Anlagen
DS/0906/V  
Ö 13.13  
Revaler Straße als Fahrradstraße ausweisen
Enthält Anlagen
DS/0945/V  
Ö 13.14  
Sichere Radwege für Radfahrende und Fußgänger*innen  
Enthält Anlagen
DS/0978/V  
Ö 13.15  
Colbestraße wird zur Fahrradstraße
Enthält Anlagen
DS/1072/V  
Ö 13.16     Schulwegsicherheit: Radstreifen auch neben der Schule sichtbar machen
Enthält Anlagen
DS/1146/V  
Ö 13.17  
Schulwegsicherheit durchsetzen: Liebigstraße endlich als Spielstraße ausweisen
Enthält Anlagen
DS/1201/V  
Ö 13.18  
Verkehr in der Lilienthal/ Züllichauer Str.  
Enthält Anlagen
DS/1206/V  
Ö 13.19  
(Städte)Partnerschaften sichtbarer machen I  
Enthält Anlagen
DS/1301/V  
Ö 13.20  
(Städte)Partnerschaften sichtbarer machen II  
Enthält Anlagen
DS/1302/V  
Ö 13.21     100. Geburtstag von Kurt Mühlenhaupt (19.1.192116.4.2006)
Enthält Anlagen
DS/1314/V  
Ö 13.22     100. Geburtstag von Kurt Mühlenhaupt (19.1.192116.4.2006)  
Enthält Anlagen
DS/1314-01/V  
Ö 13.23     Ampelphasen für Fußgänger*innen an übergeordneten Straßen
Enthält Anlagen
DS/1362/V  
Ö 13.24     Schulwegsicherheit an der Kreuzung Geibelstraße / Urbanstraße
Enthält Anlagen
DS/1396/V  
Ö 13.25  
Boxhagener Straße – Sicheres Queren der Fahrbahn für Kinder ermöglichen  
Enthält Anlagen
DS/1399/V  
Ö 13.26  
Kloake Berlin - keine Einleitung von ungeklärtem Abwasser in die Spree und den Landwehrkanal  
Enthält Anlagen
DS/1408/V  
Ö 13.27  
Sicherung des Denkmals Aktienbrauerei Friedrichshöhe, vorm. Patzenhofer-Brauerei in der Landsberger Allee 54  
Enthält Anlagen
DS/1461/V  
Ö 13.28  
Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit flächendeckend einführen
Enthält Anlagen
DS/1510/V  
Ö 13.29  
Der Tierpfleger muss bleiben - für die Tiere und die Menschen
Enthält Anlagen
DS/1547/V  
Ö 13.30  
Reglementierung Hop-on-Hop-off-Stadtrundfahrten im Bezirk  
Enthält Anlagen
DS/1551/V  
Ö 13.31  
Information der Anwohner*innen bei Umgestaltungen im Straßenland  
Enthält Anlagen
DS/1643/V  
Ö 13.32  
Straßenbahnen bei ZLB-Planung frühzeitig berücksichtigen  
Enthält Anlagen
DS/1660/V  
Ö 13.33     Neuvergabe des Schulessens zum Schuljahr 2020/21  
Enthält Anlagen
DS/1701/V  
Ö 13.34  
Temperaturvorgaben in öffentlichen Schulen in Corona Zeiten  
Enthält Anlagen
DS/1757/V  
Ö 13.35     Endlich größere Müllbehälter auf Forcki, Traveplatz und Boxi aufstellen!  
Enthält Anlagen
DS/1771/V  
Ö 13.36  
Einhaltung von Fristen - Wie ernst nimmt das Bezirksamt die BVV?  
Enthält Anlagen
DS/1772/V  
Ö 13.37  
Verhinderung des Missbrauchs der Obdachlosenhilfe in Friedrichshain-Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/1817/V  
Ö 13.38  
Bessere Corona-Testmöglichkeiten für Erzieher*innen  
Enthält Anlagen
DS/1836/V  
Ö 13.39  
Personal und Räume für die Kontaktermittlung im Rahmen der Covid-19-Pandemie  
Enthält Anlagen
DS/1867-01/V  
Ö 13.40  
Görlitzer Park: Soziale Angebote ausbauen und Parkmanagement auf die angrenzenden Kieze ausweiten  
Enthält Anlagen
DS/1875/V  
Ö 13.41  
AOD für den Kampf gegen die Pandemie stärken!  
Enthält Anlagen
DS/1879/V  
Ö 13.42  
Feststellung des Fortbestehens der außergewöhnlichen Notlage  
DS/1887-01/V  
Ö 13.43  
Gemeinschaftsschulen stärken: Kooperationen mit außerschulischen Lernorten an der Lina Morgenstern Gemeinschaftsschule am Leben erhalten  
DS/1888-01/V  
Ö 13.44  
Projekt „Pfand gehört daneben“  
Enthält Anlagen
DS/1890/V  
Ö 13.45  
Fortschreibung der Zuweisungen für das Haushaltsjahr 2021  
Enthält Anlagen
DS/1894/V  
Ö 13.46  
Keine NLP(Neuro-Linguistisches Programmieren)-Kurse in der Volkshochschule Friedrichshain-Kreuzberg  
DS/1895/V  
Ö 13.47  
Spuren der autogerechten Stadt – der Rechtsabbieger am Oranienplatz  
Enthält Anlagen
DS/1923/V  
Ö 13.48  
Nicht länger warten: Mehr Luftreiniger an Schulen in Friedrichshain-Kreuzberg – für besseren Infektionsschutz der Schüler*innen und des Schulpersonals  
Enthält Anlagen
DS/1926/V  
Ö 13.49  
Mittagessen auch während der Schulschließungen ermöglichen  
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DS/1927/V  
Ö 13.50     Absicherung von zukünftigen Wahlen und Abstimmungen im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg  
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DS/1935/V  
Ö 13.51  
Schüler mit sozialem Unternehmertum vertraut machen  
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DS/1960/V  
Ö 13.52  
Schwimmunterricht für unsere Kinder sichern - Vermietung des Baerwaldbads prüfen  
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DS/1961/V  
Ö 13.53  
Freie Fahrt für Patienten, Beschäftigte, Besucher des Urbankrankenhauses  
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DS/1962/V  
Ö 13.54  
Parkplätze für Eltern mit Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen an Schulen und Sportplätzen  
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DS/1964/V  
Ö 13.55  
Sofortauszahlung statt Gutschrift für Jahreskarten der Berliner Bäderbetriebe  
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DS/1965/V  
Ö 13.56  
Busanbindung von Stralau ans Ostkreuz sicherstellen  
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DS/1966/V  
Ö 13.57  
Barrierefreie Spielplätze in Friedrichshain und Kreuzberg schaffen  
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DS/1967/V  
Ö 13.58     Barrierefreie Gestaltung der Schulhöfe und deren Spielflächen  
Enthält Anlagen
DS/1968/V  
Ö 13.59  
Entsiegelungskonzept für Friedrichshain-Kreuzberg  
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DS/1969/V  
Ö 13.60  
Mehr Grün in Friedrichshain-Kreuzberg - Rudolfplatz und Hallesches Ufer zukunftsorientiert umgestalten  
Enthält Anlagen
DS/1970/V  
Ö 13.61  
schnelles Internet für das ehemalige Rathaus Kreuzberg  
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DS/1971/V  
Ö 13.62     Kulturstandort Bi NUU erhalten – BVG und Pächter für Abstimmung der Baumaßnahme an einen Tisch  
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DS/1972/V  
Ö 13.63  
Regina Jonas ehrenvoll gedenken – DS/0815/IV fortschreiben  
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DS/1973/V  
Ö 13.64  
Beschluss einer Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB für das Gebiet „Karl-Marx-Allee/Frankfurter Allee (ehemals Stalinallee) und deren flankierende Bereiche“ gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin  
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DS/1974/V  
Ö 13.65  
Erlass einer Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für das Gebiet “Samariterviertel” im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg  
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DS/1975/V  
Ö 13.66     Geschäftsordnung der Gedenktafelkommission des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg  
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DS/1976/V  
Ö 13.67  
Benennung von Mitgliedern des Bezirksteilhabebeirates  
Enthält Anlagen
DS/1977/V  
Ö 13.68  
Veränderungssperre V-52/ 28 für das Grundstück Andreasstraße 69-70; Krautstraße 31-34; Langestraße 14-27 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain  
Enthält Anlagen
DS/1978/V  
Ö 13.69  
Besserer Schutz für Kita-Erzieherinnen und -Erzieher gegen das Coronavirus  
DS/1992/V  
               
 
 

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