Drucksache - DS/1925/V
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber der Senatsinnenverwaltung dafür einzusetzen, dass die Geschwindigkeitskontrollen im Bezirk deutlich verstärkt werden – etwa durch die Anschaffung weiterer stationärer Blitzer, mobiler Blitzanhänger oder Handlasergeräte – und dafür die rechtlichen, personellen und strukturellen Voraussetzungen geschaffen werden.
Dazu soll das Bezirksamt auch prüfen, ob den Bezirken die Möglichkeit eingeräumt werden kann, ergänzend zur Landespolizei selbst Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen und welche rechtlichen, personellen und strukturellen Veränderungen dazu ggf. nötig wären.
Der BVV ist bis zur April-Sitzung zu berichten.
Begründung:
Mit dem Mobilitätsgesetz hat sich Berlin auf die Vision Zero verpflichtet. Im Berliner Straßenverkehr sollen keine Menschen mehr sterben oder schwer verletzt werden.
Diese Vision ist nicht nur Verpflichtung für Planer*innen, Straßenämter und Verkehrsverwaltungen. Neben einer (von CDU und SPD auf Bundesebene ausgebremsten) StVO-Reform, die die Sicherheit der Schwächsten in den Mittelpunkt stellt, ist auch die Kontrolle und Sanktionierung der bestehenden Regeln ein elementarer Baustein. Insbesondere zu schnelles Fahren ist stadtweit ein großes Problem. Nicht nur bei Raserduellen oder Einzelrasern auf unseren großen Magistralen, sondern auch die ganz alltägliche Geschwindigkeitsüberschreitung. Besonders vor Kitas, Schulen, Krankenhäusern oder Altenheimen. Je höher die Geschwindigkeit, desto länger ist der Anhalteweg und desto schwerer sind die Verletzungsfolgen bei einem Unfall.
Mit der Spezialabteilung für verbotene Kraftfahrzeugrennen bei der Amtsanwaltschaft hat Berlin Maßstäbe gesetzt. Zugleich besteht immer noch ein großes Vollzugsdefizit. Es kann nicht sein, dass Raser in Berlin wie zuletzt am Jahresanfang auf der Karl-Marx-Allee nur eher zufällig auffallen.
Aber auch bei den „alltäglichen“ zu-schnell-Fahrer*innen reicht es nicht aus, einmal im Jahr Verkehrssicherheitstage mit Schwerpunktkontrollen durchzuführen. Jede Woche ist eine Verkehrssicherheitswoche!
Es sehr zu begrüßen, dass Berlin nun endlich ein paar mehr Blitzer anschafft. Dass es nicht noch mehr sind, weil das Personal in der Bußgeldstelle fehlt, ist ein Armutszeugnis[1]. Hier steht die Innenverwaltung in der Verantwortung, zügig für Abhilfe zu sorgen. Zumal sich vermehrte Geschwindigkeitskontrollen – leider! – für Berlin auch finanziell lohnen. Geld, das zur Finanzierung dieser wichtigen Aufgabe genutzt werden könnte.
Dabei könnten vielleicht auch die Bezirke einen Beitrag leisten. Bisher dürfen sie nur Dialog-Displays aufstellen, bei denen die Geschwindigkeit angezeigt und so für die Einhaltung der Regeln geworben wird. Daher soll das Bezirksamt prüfen, unter welchen rechtlichen, personellen und strukturellen Voraussetzungen auch die Bezirke wie Kommunen in Flächenländern Geschwindigkeitskontrollen durchführen können.
BVV 27.01.2021 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien, Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung, Verwaltungsmodernisierung und IT (federführend)
PHI 23.02.2021 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber der Senatsinnenverwaltung dafür einzusetzen, dass die Geschwindigkeitskontrollen im Bezirk deutlich verstärkt werden – etwa durch die Anschaffung weiterer stationärer Blitzer, mobiler Blitzanhänger oder Handlasergeräte – und dafür die rechtlichen, personellen und strukturellen Voraussetzungen geschaffen werden.
Dazu soll das Bezirksamt auch prüfen, ob den Bezirken die Möglichkeit eingeräumt werden kann, ergänzend zur Landespolizei selbst Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen und welche rechtlichen, personellen und strukturellen Veränderungen dazu ggf. nötig wären.
Der BVV ist bis zur April-Sitzung zu berichten.
BVV 24.02.2021 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber der Senatsinnenverwaltung dafür einzusetzen, dass die Geschwindigkeitskontrollen im Bezirk deutlich verstärkt werden – etwa durch die Anschaffung weiterer stationärer Blitzer, mobiler Blitzanhänger oder Handlasergeräte – und dafür die rechtlichen, personellen und strukturellen Voraussetzungen geschaffen werden.
Dazu soll das Bezirksamt auch prüfen, ob den Bezirken die Möglichkeit eingeräumt werden kann, ergänzend zur Landespolizei selbst Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen und welche rechtlichen, personellen und strukturellen Veränderungen dazu ggf. nötig wären.
Der BVV ist bis zur April-Sitzung zu berichten.
[1] https://www.tagesspiegel.de/berlin/gruene-kritisieren-innensenator-kein-personal-fuer-tempokontrollen-kapituliert-berlin-vor-rasern/26619696.html |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
- Tel.: (030) 90298-0
Postanschrift
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin